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Versteuerung von Gewinnen

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meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006
Elite Grinder

OK, also alles easy. Dann bin ich ja mal gespannt nach welcher Rechtsgrundlage sie die alten Bescheide ändern möchten. Sollten imo schon verjährt sein. Ich persönlich würde mal die Schätzungen abwarten. Dagegen dann einfach Einspruch einlegen. Kannst Ihnen auch direkt schreiben, dass du nur bis 2014 gespielt hast und für die Bescheide sowieso Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Dann wäre ich mal gespannt, was sie antworten.


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Zitat
abcde23
Beigetreten: 18.05.2008
Oldschool Grinder

An die Betroffenen: Falls ihr rechtsschutzversichert seid, und es um ein entsprechendes Volumen (insbesondere in den Jahren wo die Steuerverkürzung steuerlich nicht verjährt ist) geht, empfehle ich einen auf Steuerrecht spezialisierten Anwalt zu nehmen. Idealerweise soll er sich genau mit Thema Poker auskennen und versuchen anhand der durch BFH aufgestellten Leitlinien euch als Hobbyspieler darzustellen. Fabian Graske ist zwar gut, arbeitet aber zu Horrorsätzen, die auch keine Versicherung übernimmt.
Wenn man nicht rechtsschutzversichert ist und sich mit Steuern auskennt, kann man sich zumindest vor dem Finanzgericht auch selbst vertreten. Die Gerichtskosten scheinen eher moderat zu sein. So wie ich es verstehe 4x die Gebühren, die im folgenden Link stehen und falls es in der mündlichen Verhandlung gegen einen läuft kann man es zurücknehmen und es kostet dann nur die zweifache Gebühr. https://finanzgericht.niedersachsen.de/service/kostenhinweise/hinweise-zu-den-kosten-fuer-verfahren-vor-dem-niedersaechsischen-finanzgericht-und-dem-bundesfinanzhof-57140.html

Beispiel: Streitwert (verkürzte/hinterzogene Steuer) 200.000: vierfache Gebühr rd. 7700€ Die Behörde trägt ihre Kosten immer selbst (139 Abs 2 FGO)
Kann sich jeder ausrechnen wie hoch die Chance auf Erfog sein soll damit es sich lohnt.


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Zitat
Head Admin
i11us1on1st
Beigetreten: 21.02.2011
Oldschool Grinder

Bzgl. Rechtsschutzversicherung: Irgendwie habe ich dunkel in Erinnerung, dass viele Versicherungen Fälle mit Glücksspiel etc... direkt in den AGBs ausschließen. Ist es nicht auch so, dass man die Versicherung bereits zum Zeitpunkt des "Anklagepunktes" haben muss? Bsp. bereits im Jahr 2011... Aber nur dunkles Halbwissen und ich lasse mich gerne korrigieren...


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Zitat
Joop1986
Beigetreten: 15.03.2009
PokerStrategist

Als Steuerberater würde ich dir raten , suche einen Kollegen auf und einen Rechtsanwalt. !
Zur vermeintlichen Tat keine Angaben machen gegenüber dem FA!
Dem FA die Berater bekanntgeben und
dann soll das FA die Fakten offen legen.

Der Zeitraum für eine Hinterziehung wurde auf 15 Jahre erweitert. Die Fragen wird der Kollege aber beantworten können.


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Zitat
bas0r
Beigetreten: 25.03.2006
Elite Grinder

Original von i11us1on1st
Bzgl. Rechtsschutzversicherung: Irgendwie habe ich dunkel in Erinnerung, dass viele Versicherungen Fälle mit Glücksspiel etc... direkt in den AGBs ausschließen. Ist es nicht auch so, dass man die Versicherung bereits zum Zeitpunkt des "Anklagepunktes" haben muss? Bsp. bereits im Jahr 2011... Aber nur dunkles Halbwissen und ich lasse mich gerne korrigieren...

Ist ja dann kein Glücksspiel, sonst wäre es ja nicht steuerbar


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Zitat
cHaiNSawMasSacRe
Beigetreten: 05.11.2011
Elite Grinder

Gibts hier eigentlich auch jemanden der Steuern gezahlt hat und mal das Prozedere beschreiben kann? Werden Excel anerkannt? Wie siehts mit Rakeback aus?
Was für Kosten konnten angesetzt werden (Tank-Quittungen, Tipp?).


Antwort
Zitat
bas0r
Beigetreten: 25.03.2006
Elite Grinder

Man muss nicht direkt Unterlagen einreichen sondern erstmal nur den Gewinn nach Anzug der Kosten. Ich habe zb RIO subscription abgezogen oder bei einem live trip den flug und hotelkosten (fixe pflegepauschale pro tag, wenn ich mich recht entsinne, ist schon paar jahre her).
Da es bei mir echt nur um ein paar Euro Steuern ging, weil ich gerade so über dem Freibetrag gelandet bin, gehe ich davon aus, dass das FA keine weiteren Unterlagen wollte.
Das sind immer Einzelfallentscheidungen und kommt auf den Sachbearbeiter an.


Antwort
Zitat
Anonym92
Beigetreten: 29.12.2010
Elite Grinder

Ist es nicht wahrscheinlicher, dass Skrill gesnitcht hat als Stars? Wahrscheinlich müssen die diverse Sachen den britischen Behörden melden und diese haben das dann im Rahmen eines Informationaustauschabkommens weitergeleitet


Antwort
Zitat
josch2001
Beigetreten: 25.03.2006
BlackMember

Würde es dann nicht noch viel mehr Spieler betreffen?
Wenn jetzt sogar zwei vom selben Finanzamt angeschrieben wurden würde ich eher vermuten, dass da irgendwie der Hase im Pfeffer liegt.


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Zitat
meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006
Elite Grinder

Das ist auch ein wichtiger Punkt. Wenn wirklich nur einzelne Bundesländer oder sogar nur einzelne Finanzämter Pokergewinne ggf. als steuerpflichtig sehen, dann kann man sicher nicht einen Vorsatz oder sogar eine Leichtfertigkeit beim Laien annehmen, wenn er die Pokergewinne nicht erklärt hat.
Bleibt abzuwarten, ob das jetzt die erste Welle ist oder wie damit weiter verfahren wird. Wenn es die ersten Verwaltungsanweisen dazu gibt, dann sieht das schon anders aus.

Nochmal zum Urteil:

"Teilweise hatte die Klage Erfolg, dem Glücksspiel-Argument schloss sich das Finanzgericht (FG) Münster jedoch nicht an. Online-Poker könne sehr wohl gewerbsmäßig betrieben werden. Für das letzte Quartal des Jahres sei dies vorliegend der Fall gewesen (Urt. v. 10.03.2021, Az. 11 K 3030/15 E,G). 60.000 Euro der 80.000 Euro erwirtschaftete der Student in den letzten drei Monaten. Im zweiten Halbjahr verbrachte er insgesamt 673 Stunden mit dem Spielen – das sind immerhin rund 26 Stunden pro Woche."

Also die 20.000 €, die der Student in 9 Monaten erzielte, blieben nicht steuerbar. Hierbei wurde keine gewerbsmäßige Tätigkeit angenommen. Ehrlich gesagt sehe ich da für die Finanzverwaltung bei den meisten eher wenig/gar nichts zu holen. Vielleicht auch ein Grund, warum das nicht flächendeckend ermittelt wird. Da ist es doch viel lukrativer die knappen Ressourcen in die Bekämpfung von Schwarzarbeit etc. zu stecken. Da ist nämlich die Rechtslage ganz klar und der Ertrag bzw. die Abschreckung hoch. Zusätzlich hat sich das Thema Online-Poker in Deutschland sowieso in Zukunft weitgehend erledigt.


Antwort
Zitat

Was mich interessieren würde,
wie schaut so eine Besteuerung überhaupt aus?
Wenn überhaupt dürfte das FA dann nur Beträge versteuern, welche ausgezahlt wurden oder betrifft es den Gesamten Gewinn den man pro Jahr gemacht hat?
Weil das Geld was man auf seiner Pokerseite liegen hat, möchte man ja zum Grinden verwenden.
Hat da jemand von euch Kenntnis davon?


Antwort
Zitat
puddelding
Beigetreten: 04.10.2006
PokerStrategist

Original von Finchmeister
Was mich interessieren würde,
wie schaut so eine Besteuerung überhaupt aus?
Wenn überhaupt dürfte das FA dann nur Beträge versteuern, welche ausgezahlt wurden oder betrifft es den Gesamten Gewinn den man pro Jahr gemacht hat?
Weil das Geld was man auf seiner Pokerseite liegen hat, möchte man ja zum Grinden verwenden.
Hat da jemand von euch Kenntnis davon?

Zitat aus dem Brief: "Bloße Ein- bzw. Auszahlungen auf den jeweiligen Account sind für die Ermittlung des Gewinns unbeachtlich." Es interessieren also nur die tatsächlichen Gewinne pro Jahr und die Ein- bzw. Auszahlungen sind egal.


Antwort
Zitat
abcde23
Beigetreten: 18.05.2008
Oldschool Grinder

Original von puddelding

Original von Finchmeister
Was mich interessieren würde,
wie schaut so eine Besteuerung überhaupt aus?
Wenn überhaupt dürfte das FA dann nur Beträge versteuern, welche ausgezahlt wurden oder betrifft es den Gesamten Gewinn den man pro Jahr gemacht hat?
Weil das Geld was man auf seiner Pokerseite liegen hat, möchte man ja zum Grinden verwenden.
Hat da jemand von euch Kenntnis davon?

Zitat aus dem Brief: "Bloße Ein- bzw. Auszahlungen auf den jeweiligen Account sind für die Ermittlung des Gewinns unbeachtlich." Es interessieren also nur die tatsächlichen Gewinne pro Jahr und die Ein- bzw. Auszahlungen sind egal.

Dann würde ich sagen hast Du von der Behörde ein Wahlrecht eingeräumt bekommen, was immer nice ist. Überleg, was für dich sinnvoller ist, falls/wenn du dich äußern möchtest. Entweder du folgst deren Argumentation und betrachtest Gewinne und Verluste auf deinen Accounts. Oder du argumentierst, ob selbst oder mit einem Anwalt folgendermaßen:

Original von f4bianG
Zudem habe ich meine Rechtseinschätzung geändert, ab wann Pokergewinne zu versteuern sind. Ich bin mittlerweile der Meinung, dass Gewinn erst dann zu versteuern sind, wenn die Gewinne ausgecasht wurden. Anbei ein Auszug aus einem Gutachten, dass ich erstellt habe:

Gutachtenauszug:

Selbst wenn Ihre Gewinne grundsätzlich steuerpflichtig wären, stellt sich zunächst die Frage, ab welchem Zeitpunkt steuerrechtlich eine Einnahme im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegt. So heißt es wörtlich:

„Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.“

Nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip sind Einnahmen/Ausgaben dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen, in denen sie zugeflossen sind bzw. geleistet wurden. Das Prinzip stellt auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Einnahme bzw. Ausgabe ab (Ausnahme: regelmäßig wiederkehrende Einnahme). Die Regelung in § 11 EStG gilt für die Überschusseinkünfte. Die Geltung für Gewinneinkünfte wird durch den Vorbehalt im jeweils letzten Satz der Absätze 1 und 2, der sich auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und 5 Abs. 1 EStG bezieht, eingeschränkt, sodass § 11 EStG im Bereich der Gewinneinkünfte nur anzuwenden ist, wenn der Gewinn durch Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird. Keine Anwendung findet diese Regelung in folgenden Fällen:

• Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit
• Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich
• Anschaffungskosten und Herstellungskosten, die sich über die Abschreibung als
Betriebsausgaben oder Werbungskosten auswirken
• Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Investitionszuschüssen
• Werbungskostenabfluss bei privaten Veräußerungsgeschäften
• Erstattung von Sonderausgaben

Sollte es sich – entgegen unserer Rechtsauffassung – um gewerbliche Einkünfte im Sinne von § 15 Abs. 1, Abs. 2 EStG handeln, wäre § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG anwendbar.

Somit stellt sich im Ergebnis die Frage, wann in der hiesigen Konstellation eine Einnahme im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zugeflossen ist.

Vorliegend sind im Wesentlichen zwei Zeitpunkte zu unterscheiden:

1. Guthaben auf der Bankroll beim jeweiligen Pokeranbieter

In dem Moment, in dem Sie Pokergewinne erzielen, werden diese nicht unmittelbar in Form von Geld Ihrem Bankkonto gutgeschrieben, sondern der Gewinn wird in Form einer nichtzahlungsfähigen Gutschrift auf Ihrer Bankroll beim Pokeranbieter geparkt. Bereits aus diesem Grunde ist davon auszugehen, dass in dem Momenten noch kein Zufluss im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegt.

Des Weiteren haben Sie im wirtschaftlichen Verkehr in diesem Moment noch keine Möglichkeit, über diese Gutschrift zu verfügen. Zunächst muss beim jeweiligen Pokeranbieter eine Auszahlung beantragt werden. Die Auszahlung, kann abhängig vom jeweiligen Pokeranbieter mehrere Tage andauern. Der Pokeranbieter hat zudem das Recht, vor der Auszahlung zu prüfen, ob das Geld auszahlungsfähig ist. Nachfolgend zitieren wir aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des größten Online Pokerraums, Poker Stars, The Stars Group Inc.:

Weitere Auszahlungsinformationen
Zusätzlich gilt für jedes Guthaben, das:
• auf Ihr Stars-Konto eingezahlt wurde
• oder das Sie durch einen Transfer von einem anderen Spieler erhalten haben,

dass es im Spiel eingesetzt werden muss, bevor eine Auszahlung beantragt werden kann.
Abhängig von Ihrer verwendeten Einzahlungsmethode kann ab dem Zeitpunkt Ihrer letzten Einzahlung außerdem eine 24- oder 48-stündige Auszahlungssperre in Kraft gesetzt werden. Diese Funktion dient dem Schutz unserer Spieler vor Absprache und Betrug. Nach Ablauf der 24 bzw. 48 Stunden können Sie Ihren Auszahlungsantrag stellen.
In besonderen Fällen sind für die Bearbeitung einer Auszahlung besondere Angaben notwendig. Außerdem kann es von Zeit zu Zeit notwendig sein, Spielergewinne so lange zurückzuhalten, bis die regelmäßigen Spiel- und Betrugsprüfungen durchgeführt sind, die zur Sicherung der Integrität unserer Spiele routinemäßig vorgenommen werden.

Somit kann vor Auszahlung auf ein Girokonto, u.a. aufgrund der fehlenden Zugriffsmöglichkeit nicht von einem Zufluss ausgegangen werden. Selbst im Falle, dass Gewinne einkommensteuerpflichtig sind, ist frühestens mit Auszahlung der Gutschrift auf ein Girokonto, u.a. von steuerlichem Einnahmen im Sinne von § 11 EStG auszugehen.

[...]


Antwort
Zitat
Beatyouup
Beigetreten: 07.11.2007
PokerStrategist

Original von josch2001
Würde es dann nicht noch viel mehr Spieler betreffen?
Wenn jetzt sogar zwei vom selben Finanzamt angeschrieben wurden würde ich eher vermuten, dass da irgendwie der Hase im Pfeffer liegt.

Von welchem Amt/ welchen Ämtern kamen den die bisherigen Schreiben und was haben die Angeschrieben gemeinsam? (Pokerstars?)


Antwort
Zitat
zickei
Beigetreten: 05.10.2006
Elite Grinder

Wie schauts bei dem Thema eigentlich mit Rakeback aus. Fällt zwar heutzutage weg, aber früher kam da doch einiges zusammen. Ein Pokergewinn ist es - meiner Meinung nach aber keiner. Wie schaut denn die Realität / eure Erfahrung dazu aus?


Antwort
Zitat
blinderGeiger
Beigetreten: 07.05.2023
Legacy Member

Original von Livingmydream
Nach einem Umzug nach Hessen habe ich beim letzten mal Glück gehabt und ca 25k Euro steuerfrei durchbekommen.

Wie bist Du da vorgegangen?


Antwort
Zitat
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