Original von Alabama
Hallo f4bianG,
ich habe eine Frage, die sich nicht auf Steuerrecht bezieht, aber ich hoffe du kannst trotzdem mir weiterhelfen.
Ich möchte ab und an mal an einer (nach meinem Verständnis) illegalen live Pokerrunde teilnehmen.
Keine besonders hohen Einsätze, aber die Runde findet öffentlich und regelmäßig statt.
Falls nun eine Razzia statt findet und die erwischen uns in flagranti, kannst du einschätzen ob ich einen Eintrag im Führungszeugnis, also eine Verurteilung wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel zu erwarten hätte?
Schon mal vielen Dank für deine Antwort und die kostenlosen Ratschläge hier im Thread.
Grundsätzlich erfüllt das in jedem Fall den Tatbestand des § 285 StGB. Hierzu gibt es auch etliche Verurteilungen, die ich selber kenne. Ich habe noch nie erlebt, dass jemand mehr als eine Geldstrafe erhalten hat, niemals über 90 Tagessätze. Damit wärest du nicht vorbestraft und es gibt keine Eintragung im Bundeszentralregister.
In keinem Fall darfst du als Veranstalter bestraft werden, dann greift § 284 StGB. Das kann sehr schnell zu einer Vorstrafe führen. Illegales Glücksspiel veranstalten kann ich absolut nur abraten von! Am schlimmsten, wenn du eine Bar, ein Restaurant oder vergleichbares hast. Dann wird es richtig unangenehm!
Hinzu kommen immer wieder Probleme wegen Geldwäsche.