Original von epicRR
Wieso meldet sich eigentlich hier der offizielle ps.de Skrill-Repräsentant nicht zu Wort ?
Ist nichts persönliches aber du antwortest in jedem 0815 Thread wo auch ggf andere User weiterhelfen können mit logischem Menschenverstand und wenn jetzt mal Kontakte bzw nähere Informationen gefragt sind kein Wort.
a, danke für den "Support".
Das bestätigt aber wieder mal die These, dass wenn man wirklich mal "Hilfe" benötigt, ist entweder keiner da oder die Fragen werden unzureichend beantwortet.
Ich weiss nicht, inwiefern die Geschädigten bei MB den Betrug zur Anzeige gebracht haben, Internet-Recherchen haben aber ergeben, das die Chancen sehr gut stehen sein Geld zurückzubekommen. Auch wenn Neteller und Moneybookers keine Banken im herkömmlichen Sinne sind, gibt es Präzidenzfälle im Online Betrug, wo die Bank für den Schaden aufkommt.
Ähnlich, wie die AGBs von Moneybookers, stellen sich die Banken auch zunächst quer und buchen die Gelder nicht zurück. Erst nach Strafanzeige wird ermittelt.
Moneybookers ist sich dessen bewusst und zögert jede Haftung zunächst hinaus und argumentiert wie die Banken mit dem Hinweis, das Geld könne nicht mehr einfach zurückgebucht werden.
Des weiteren ist sich Moneybookers auch bewusst, dass Pokerspieler wie wir ihren Dienst nur für den schnellen Geldtransfer zwischen Pokerseiten nutzen und bei einer Strafanzeige, die einzig und alleine den Prozess der Haftungsklärung beschleinigt bzw. überhaupt erst in Gang bringt, nicht nur der Kläger zu seinem Recht kommt, sondern möglicherweise sich indirekt selbt "anzeigt", indem er u.U. offenbaren muss, woher das "Poker"Geld stammt. Zwar könne man den Fall isolierter betrachten, Geld ist weg aufgrund einer nicht autorisierten Transaktion, Bank haftet, aber die Polizei/Staatsanwaltschaft wird sich ja auch mit der Accounthistorie im weitesten Sinne beschäftigen.
Die Haftung im Online Betrug bleibt aber stets dieselbe. Ob eine klassische Bank oder ein E-Wallet Unternehmen, beide haften für Online Betrug. Der § 16 der Moneybookers ABGs (Haftung) gelten dann wohl erst bei Stellung der Strafanzeige.
Die Online Betrugsfälle (bei Banken) sind oftmals durch mehrfache Tan Eingaben sowie dem klassischen Phishing entstanden. In solchen Fällen wurde zwar von der Bank teilweise argumentiert, dass der Kunden entweder die mehrfache Eingabe von Tans als merkwürdigt hätte empfinden müssen und somit eine Teilschuld getragen hat, ebenso wie beim Phishing, das Verhalten der "kunden" wurde aber nur teilweise als fahrlässiges verhalten eingestuft, so dass auch durch den Nachweis einer einfachen Standardvirensoftware, dem Kläger keine große Schuld angelastet werden konnte. Selbst eine Firewall wäre in diesem Fall nicht vonnöten, sofern eine Standardvirensoftware (Freeware) installiert ist, hat die Bank ausnahmslos gehaftet.
Letzlich stellt sich nur die Frage, geht man das Risiko ein, Online-Betrug bei der Polizei zu melden, wenn das Geld ausschließlich aus dem Pokerkreislauf stammt. Und diesbezüglich bitte ich um eine Stellungnahme von Pokerstrategy.com. Niemand anderes könnte und sollte diese Frage eindeutiger beantworten können.