Hallo Strategen,
leider war ich beim unterschreiben des Mietvertrages unserer Wohnung etwas leichtsinning und habe folgende Passage nicht beanstandet:
"Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Bestandsgegenstand im selben Zustand, wie übernommen, jedoch unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Abnützung, jedenfalls fachmännisch frisch weiß ausgemalt, mit frisch abgeschliffenen und neu versiegelten Parkettböden und komplett gereinigt, an den Vermieter zurückzustellen.
Der Vermieter verzichtet auf die Abschleifung der Parkettböden, wenn sich diese bei Rückstellung der Wohnung in einwandfreiem Zustand befinden."
Der Parkettboden zeigt ein paar normale Abnutzungsspuren ist aber ansonsten gut erhalten. Soweit ich weiß, ist der Mieter bei normaler Abnutzung nicht für das schleifen und versiegeln verantwortlich. Ist diese Vertragsklausel also rechtens?
Vielen Dank im Voraus!