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§§ Mietvertrag Österreich: Parkett abschleifen und versiegeln"

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Angeli09
Beigetreten: 15.12.2009
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Hallo Strategen,

leider war ich beim unterschreiben des Mietvertrages unserer Wohnung etwas leichtsinning und habe folgende Passage nicht beanstandet:

"Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Bestandsgegenstand im selben Zustand, wie übernommen, jedoch unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Abnützung, jedenfalls fachmännisch frisch weiß ausgemalt, mit frisch abgeschliffenen und neu versiegelten Parkettböden und komplett gereinigt, an den Vermieter zurückzustellen.

Der Vermieter verzichtet auf die Abschleifung der Parkettböden, wenn sich diese bei Rückstellung der Wohnung in einwandfreiem Zustand befinden."

Der Parkettboden zeigt ein paar normale Abnutzungsspuren ist aber ansonsten gut erhalten. Soweit ich weiß, ist der Mieter bei normaler Abnutzung nicht für das schleifen und versiegeln verantwortlich. Ist diese Vertragsklausel also rechtens?

Vielen Dank im Voraus!


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4 Antworten
DerIkeaElch
Beigetreten: 16.05.2010
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Sollte nicht rechtens sein, wende dich mal an die Mietervereinigung ;-)


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ine23
Beigetreten: 11.10.2009
Oldschool Grinder

hab mal gehört ausweißeln muss auch nicht mehr sein. kannst ja gleich mitfragen^^


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nemesis0381
Beigetreten: 25.12.2014
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Nicht jeder Paragraph der im Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder anderen Vertrag steht ist gültig oder ist eventuell nur teilweise gültig.

Auch wenn du es gelesen und unterschrieben hast.

Vieles wendet man über die aktuelle Rechtsprechung ab. (Man schauht nach ähnliche Fälle die vor Gericht gelandet sind und wie der Richter entschieden hat.) Ich glaube die Rechtsprechung ist relativ Mieterfreundlich.

Ich würde erstmal so im guten mit dein Vermieter darüber reden. Vielleicht hast du eine Versicherung wo das Mietrecht mit Inbegriffen ist , dann würde ich mich mal dort schlau machen.

Das mit dem Parkett hört sich schon komisch an. Viel Glück


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pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Was ist bei raus gekommen? Kann mir auch nicht vorstellen, dass sowas rechtens ist...


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