Original von donnicone
ich hab mal iwas gelsesen, dass man die inkassogebühr nicht zahlen muss, weil das nicht rechtens ist oder so..
Ausgangspunkt: Kosten für Inkasso sind Rechtsverfolgungskosten als Teil des Verzugsschadens.
Man muss unterscheiden:
1)Muss der Schuldner überhaupt die Rechtsverfolgungskosten tragen? Das bestimmt sich nach §§ 280 I, II, 286 BGB oder uU auch nach Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger.
2)Welche Höhe an Kosten muss der Schuldner bezahlen? Der Gläubiger hat hier eine Schadensminderungsobliegenheit (§ 254 II BGB), muss die Kosten also so niedrig wie möglich halten. An sich darf er aber auch ein Inkassounternehmen beauftragen (Ausnahme: erkennbare Zahlungsunfähigkeit). Wieviel er jetzt dem Schuldner dafür in Rechnung stellen (lassen) darf, hängt vom Gerichtsbezirk ab, in dem man sich befindet...Leitlinie sind die Kosten, die bei Beauftragung eines Rechtsanwalts entstünden.
@Ignorieren: Wenn die Forderung am Ende doch besteht, wird es dadurch halt immer teurer. Unabhängig davon muss man auf jeden Fall reagieren, wenn ein (gerichtlicher) Mahnbescheid ins Haus kommt.