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[Geschlossen] achtung - mietrecht - brache euren rat

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marble96
Beigetreten: 16.11.2007
BlackMember

so hi leute
hab mich mal wieder in eine echt klasse situation gebracht. mein problem ist folgendes:
mein freundin und ich haben vor kurzem eine wohnung gemietet eigentlich sollten wir nächsten monat einziehen. wir haben uns jetzt einen hund geholt. haben es unseren neuen vermietern mitgeteilt. Im Mietvertrag steht dass die vermieter ihre erlaubnis geben müssen. das haben sie natürlich nicht gemacht un d wir können nicht einziehen.

wie soll ich jetzt vorgehen ?
kündigung schreieben
muss ich drei monate miete zahlen ?
help please


64 Antworten

Moin!

Das war nun aber nicht wirklich schlau. Die 3 Mieten müsst ihr wohl zahlen, denn ihr habt den Vertrag ja abgeschlossen, ohne dass von einem Hund die Rede war. Die Kündigung müsst ihr schnellstmöglich schreiben, damit die Frist beginnt.

Vielleicht findet ihr jemanden, der in die Wohnung ziehen möchte. Wenn der Vermieter den neuen Mieter akzeptiert, seid ihr ab seinem Einzug aus der Sache raus und es werden ggf. nicht so viele Mieten fällig.


hund abgeben kleintier kaufen ;)


Kapusta
Beigetreten: 02.02.2006
Oldschool Grinder

katzen ftw, hunde raus


Ignite
Beigetreten: 15.02.2006
PokerStrategist

Original von NorthernStar
Vielleicht findet ihr jemanden, der in die Wohnung ziehen möchte. Wenn der Vermieter den neuen Mieter akzeptiert, seid ihr ab seinem Einzug aus der Sache raus und es werden ggf. nicht so viele Mieten fällig.

afaik reicht es auch, dass man 3 mögliche Kandidaten für die Wohnung anbietet, sprich , die solvent wären....auch wenn der vermieter alle 3 ablehnt, ist man aus der sache raus...


Original von Ignite
afaik reicht es auch, dass man 3 mögliche Kandidaten für die Wohnung anbietet, sprich , die solvent wären....auch wenn der vermieter alle 3 ablehnt, ist man aus der sache raus...

Falsch!

Das ist ein altes Ammenmärchen, das gerne immer wieder hervorgeholt wird. Fakt ist, dass man einen Vertrag geschlossen hat. Man kann dem Vermieter nicht vorschreiben, wen er in die Wohnung einziehen lassen muss, wenn er sein Geld bekommen will. Er kann auch den x-ten Vorschlag ablehnen, denn es ist seine Wohnung. Der Vertrag behält dennoch seine Gültigkeit, da eine solche Klausel dort (im Regelfall) nicht enthalten ist, und die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. So haben es deutsche Gerichte beurteilt und es entspricht auch meinem Rechtsverständnis.

Wenn der Vermieter es freiwillig anders macht, ist es reine Kulanz.


bibersuperstar
Beigetreten: 14.01.2007
Oldschool Grinder

ich meine, dass der bgh vor nen paar monaten was über haustiere entschieden hat und zu einer klausel. Wie lautet den die klausel explizit?

€dith will gedrückt werden


Vinyladdict
Beigetreten: 28.09.2006
Oldschool Grinder

ich würde mal sagen bevor man sich nen hund holt sollte man halt nachfragen beim vermiter *klugscheissen off*


marble96 Themenstarter
marble96
Beigetreten: 16.11.2007
BlackMember

@ bibersuperstar
genau diese klausel haben wir in unserem vertrag stehen.
heisst das jetzt wir dürfen da doch einziehen, weil sie es uns nicht verbieten dürfen?


GK1984
Beigetreten: 04.07.2007
PokerStrategist

Original von marble96
@ bibersuperstar
genau diese klausel haben wir in unserem vertrag stehen.
heisst das jetzt wir dürfen da doch einziehen, weil sie es uns nicht verbieten dürfen?

Hinweis: Die jetzt für unwirksam erklärte Klausel findet sich ein einer Vielzahl von Mietverträgen. Die Unwirksamkeit der Klausel hat jedoch nicht automatisch zur Folge, dass nun die Tierhaltung uneingeschränkt möglich ist. Die Zulässigkeit der Tierhaltung hängt vielmehr davon ab, ob sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört. Die Beantwortung dieser Frage erfordert bei anderen Haustieren als Kleintieren eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen. Die dabei zu berücksichtigenden Umstände sind so individuell und vielgestaltig, dass sich jede schematische Lösung verbietet

ich bin selbst vermieter und denke dass eben nur diese klausel unwirksam ist, heisst aber nicht dass du nun automatisch den hund mitnehmen darfst. ich würd mit dem vermieter reden und den hund zum gespräch mitbringen.
afaik darf ich auch alles was größer als eine katze ist verbieten, denke mal nicht dass ich das nun nicht mehr kann nur weil ich genau die klausel in den vertrag geschrieben habe.
also du wirst nie auf der sicheren seite sein wenn du das tier einfach mit nimmst.
wie gesagt, einfach mal das gespräch mit dem vermieter suchen


leekje
Beigetreten: 20.09.2006
BlackMember

wie wärs einfach mit hund einziehen .. das einzige was der vermieter machen kann is euch rausschmeissen - falls der hund nix verdreckt ? oder ?


Eigentlich müsste der vertrag wie ihr ihn geschlossen habt gar nicht mehr relevant sein, da ihr neue vertragsbedingungen gestellt habt (wegen dem Hund) und der vermieter dies abgelehnt hat.

Dürfte also nen sonder kündigungs recht nach sich ziehen.

Sollte in jedem fall von nem anwalt für mietrecht geprüft werden. Wenn ihr keinen habt, einfach in diversen anwalt foren nach fragen. (meistens kostenlos)

Was mich noch interressiert seit ihr da schon eingezogen? habt ihr die kaution schon bezahlt? bzw wann wurde der Vertrag geschlossen?


marble96 Themenstarter
marble96
Beigetreten: 16.11.2007
BlackMember

wir haben den vertrag schon abgeschlossen, sind noch nicht eingezogen und haben noch kein ged überwiesen.
ist weiss wirklich noch immer nicht wie ich hier vorgehen soll.
1. kündigung abgeben?
2. kein geld überweisen

ps: haben mit den vermietern gesprochen und hatten den hund dabei. keine chance die wollen den nicht in der wohnung

wie genau hilft mir dieses urteil? doch eigentlich nur wenn ich darauf bestehe dort einzuziehen. von den drei monatsmieten komm ich damit nicht weg oder?
oder soll ich den vermietern sagen: die klausel spricht gegen treu und glauben hier ist das urteil, wenn ihr wollt können wir vor gericht , oder wir vergessen die ganze angelegenheit.
schgon ziemlichg krass aber ich würds machen


Hi,

Zitat: "Die Unwirksamkeit der Klausel hat jedoch nicht automatisch zur Folge, dass nun die Tierhaltung uneingeschränkt möglich ist."

Und meisstens, denke ich, findet der Vermieter schon einen Grund, warum die Haltung eines Hundes nicht erlaubt ist!

Also sofort kündigen und mit dem Vermieter eine vernünftige Lösung finden. Oder evtl. 1 Monatsmiete zahlen, damit der Vermieter in der Zwischenzeit einen anderen Mieter suchen kann. Das wäre dann der Preis für "dumm gelaufen" X( Wenn du sowas vereinbarst, natürlich auch schriftlich festhalten. Oder möglichst schnell vielleicht selber einen Nachmieter finden. Erstmal freundlich nachfragen, auf sturr schalten bringt da nix!


echt ziemlich unclever.
wie lange haste den ghund denn jetzt? kannste den net noch los werden?
ich glaube mir wäre das den stress net wert...
musst ja auch nochmal ne andere wohnung finden, wieder umziehn, usw...


Hier nochmal ein Link http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/mietrecht/news/news/grossere-tiere-konnen-ohne-genehmigung-erlaubt-sein/

Vielleicht könnte man mit einem Hund sogar einziehen, doch wenn der auch nur 2-3 mal bellt am Tag (oder Euer nebenan behauptet, er würde dies tun), werden die Nachbarn, wenn sie sich gestört fühlen, sofort Theater machen.


Dann kannst du wieder vom vertrag zurück treten denn du hast noch keine leistung des vermieters in anspruch genommen.

Wie gesagt soweit ich das weis tritt hier ein sonder künigungsrecht in kraft, da sich deine Vertragsbedingungen verändert haben.

Um auf nummer sicher zu gehen frag in einem anwalt forum nach die können dir exakt sagen was du tun sollst.


Original von MadFabian
echt ziemlich unclever.
wie lange haste den ghund denn jetzt? kannste den net noch los werden?
ich glaube mir wäre das den stress net wert...
musst ja auch nochmal ne andere wohnung finden, wieder umziehn, usw...

Armes Tier, kann doch wohl am aller wenigsten dafür! ;(


Original von Carlsson1984
Dann kannst du wieder vom vertrag zurück treten denn du hast noch keine leistung des vermieters in anspruch genommen.

Wie gesagt soweit ich das weis tritt hier ein sonder künigungsrecht in kraft, da sich deine Vertragsbedingungen verändert haben.

Um auf nummer sicher zu gehen frag in einem anwalt forum nach die können dir exakt sagen was du tun sollst.

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Aber wenn ich einen Vertrag unterschrieben, akzeptiere ich doch die Bedingungen, die der Vermieter zum grössten Teil diktiert. Da könnte man ja von jedem Vertrag zurücktreten, wenn sich eine Änderung ergibt. Könnte mir vorstellen, dass das so einfach nich is. X(


Wenn es eine änderung in einem Vertrag gibt, hast du automatisch ein sonderkündigungsrecht für den fall das die änderung dir nicht passt.

Es sei denn es ist Ausdrücklich festgehalten im vertrag das du alle änderungen akzeptierst und der Vermieter dich davon nicht in kenntniss setzten brauch, bzw deine zustimmung nicht einholen muss.

Sonnst könnte er ja im nach hinein alles ändern und du musst es akzeptieren.


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