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[Geschlossen] achtung - mietrecht - brache euren rat

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Genau über sone sachen kann man ewig und 3 tage diskutieren.

Prozesse über solche schwammigen klauseln wird es immer wieder geben, die einen werden gewonnen die anderen verloren.

Aber es ist Möglich! und es gibt in jedem vertrag Sonderkündigungsrechte!


Original von Carlsson1984
Soviel zum thema es gibt keine sonderkündigungsrechte

Mit dem Lesen hast Du es nicht so, oder?

1.) Das es gar keine Sonderkündigungsrechte gibt, hat niemand behauptet. Also war das auch nie ein Thema, daß nun bestritten werden könnte.

2.) Du hast behauptet, die Sonderkündigungsrechte würden sich aus dem Vertrag selbst ergeben. Das ist weiterhin blanker Unsinn. Dein weiter oben angeführter Punkt Zumutbarkeit begründet ein Sonderkündigungsrecht nicht aus Vertrag sondern aus § 242 BGB i.V.m. sich daraus entwickelter Rechtssprechung. Und, oh wunder, genau das hatte ich oben schon mal geschrieben.


Original von Carlsson1984
In dem Falle währe es die Unzumutbarkeit (Diese Klausel ist auslegungssache und bedarf einer Kräfitigen argumentation) Da der Vermieter ihn somit zwing seinen Hund weg zugeben was für ihn unzumutbar ist.

Es ist vollkommen egal, ob der Mieter das für unzumutbar hält. Die Frage die sich stellt, ob es für einen objektiven Dritten unzumutbar ist. Und das ist es nicht, man kann durchaus ohne Hund leben. Und das ist so auslegefähig, wie die Frage, ob sich die Erde tatsächlich um die Sonne dreht.

Ein anwalt wird ihm genau sagen können was er beachten muss wenn er damit durch kommen möchte!

Ein Anwalt wird in dieser Sache ganz klar von einer Klage abraten.

Unzumutbarkeit ist immer auslegungssache! Für den einen ist es unzumutbar nen Fleck an der Wand zu haben, für den anderen sind zu steile Treppen unzumutbar. Wenn man es vernünftig begründet kommt man damit auch durch!

Du glaubst vermutlich auch noch an den Osterhasen? Gesetze sind scheissegal, hauptsache man schreibt 'ne geile Begründung, nicht?

Ich werde die Diskussion mit dir hier beenden, es ist zwecklos mit jemand über ein Thema zu diskutieren, dem sämtliches grundlegendes Wissen darin fehlt.

Für den Rest der Leser sei gesagt, daß Carlsson sich queerbet was zusammenergooglet, die Texte aber nicht richtig versteht, weil ihm die Bedeutung der Fachbegriffe darin nicht klar ist und ihm juristisches Basiswissen zum Privatrecht fehlt.

Eine fristlose Kündigung wegen verweigerter Hundehaltung ist nicht möglich. Punkt. Eine vorzeitige Kündigung, weil man noch nicht eingezogen ist, ist auch nicht möglich, es gilt die ganz normale dreimonatige Kündigungsfrist. Punkt.


Original von Freo

Original von Carlsson1984
In dem Falle währe es die Unzumutbarkeit (Diese Klausel ist auslegungssache und bedarf einer Kräfitigen argumentation) Da der Vermieter ihn somit zwing seinen Hund weg zugeben was für ihn unzumutbar ist.

Es ist vollkommen egal, ob der Mieter das für unzumutbar hält. Die Frage die sich stellt, ob es für einen objektiven Dritten unzumutbar ist. Und das ist es nicht, man kann durchaus ohne Hund leben. Und das ist so auslegefähig, wie die Frage, ob sich die Erde tatsächlich um die Sonne dreht.

Ein anwalt wird ihm genau sagen können was er beachten muss wenn er damit durch kommen möchte!

Ein Anwalt wird in dieser Sache ganz klar von einer Klage abraten.

Unzumutbarkeit ist immer auslegungssache! Für den einen ist es unzumutbar nen Fleck an der Wand zu haben, für den anderen sind zu steile Treppen unzumutbar. Wenn man es vernünftig begründet kommt man damit auch durch!

Du glaubst vermutlich auch noch an den Osterhasen? Gesetze sind scheissegal, hauptsache man schreibt 'ne geile Begründung, nicht?

Ich werde die Diskussion mit dir hier beenden, es ist zwecklos mit jemand über ein Thema zu diskutieren, dem sämtliches grundlegendes Wissen darin fehlt.

Für den Rest der Leser sei gesagt, daß Carlsson sich queerbet was zusammenergooglet, die Texte aber nicht richtig versteht, weil ihm die Bedeutung der Fachbegriffe darin nicht klar ist und ihm juristisches Basiswissen zum Privatrecht fehlt.

Eine fristlose Kündigung wegen verweigerter Hundehaltung ist nicht möglich. Punkt. Eine vorzeitige Kündigung, weil man noch nicht eingezogen ist, ist auch nicht möglich, es gilt die ganz normale dreimonatige Kündigungsfrist. Punkt.

Man kann ohne hund leben, soweit klar. Das is aber nicht die Frage sondern ist es zumutbar den Hund Wegzugeben?

Gesetze sind mir nicht scheiss egal, doch bevor ich 3 monate Miete zahle nur weils so einer wie du empfiehlt probiere ich lieber jegliche möglichkeit dagegen vorzugehen. Wenn ich sie dann Trotzdem bezahlen muss auch ok, aber wenigstens hab ich probiert was dagegen zu tun!

Denn gar nicht geschossen ist auch daneben.

Zum Thema nicht verstehen, es ging doch darum ob es möglich ist die 3 monate kündigungsfrist zu umgehen. Diese Möglichkeit gibt es, zwar ist sie nicht sehr viel versprechend aber es gibt sie.

Das du dich angegriffen Fühlst nur weil ich Ohne Fachwissen in sachen Privatrecht daher komme, und krümelkackst und aber auch jede aussage von mir anfechten musst dafür kann ich ja wohl nix. Und das heist auch noch lange nicht das ich mir alles zusammen google und nichts verstehe.


Knallo
Beigetreten: 31.05.2006
Oldschool Grinder

Freos Argumentation(en) erscheinen mir sehr schlüssig.
Wenn Du ihm nicht glaubst, rate ich weiterhin zur Beiziehung eines Rechtsanwaltes.


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