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Allergiker Notfallspritze

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Dustwalker
Beigetreten: 30.07.2006

Original von Yagrim
Irrtum. Stichwort: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz.

Wenn da was schief geht und der Richter fragt: "Sie sind kein Arzt, sie sind kein Apotheker. Mit welcher Berechtigung haben sie das Medikament gegeben?" Was willst du da dann sagen?

Was ist deine rechtliche Basis? Zeig mir bitte den Paragraphen, der hier den Laien schützt... Da kann er es noch so gut meinen - Medikamente sind nichts, was ein Laie in Notfallsituationen anzufassen hat. Selbst nichtärztliches Personal das Ahnung von Medikamenten hat, ist da in einer schwierigen Situation.

Der Laie hat erste Hilfe zu leisten. Medikamente gehören da nunmal nicht dazu oder hast du im Erste-Hilfe-Kurs alles relevante über Adrenalin gelernt?
Du machst ja auch keine Koniotomie mit nem Taschenmesser, nur weil jemand ein Stück Fleisch verschluckt hat, oder?

Rudern wir ein stück zurück...

Obv sind wir beide nicht bei den selben Fallbeispielen; Typ irgendwo im Wald, nächste Retungstelle 20min+, dicker Hals blasse Haut, blaue Lippen, Atmung kaum vorhanden, verkrampfte Hände um nen Injection Pen -> ja verabreichen, und kein Gericht wird dich hier verurteilen.

ähnlicher Typ, verwirrt aber halb ansprechbar, Atmung vorhanden, urbane Gegend, Spritze liegt irgendwo neben ihm und du haust ihm das i.v. (die frage ist hier woher kann das ein Laie) rein -> ja, dann bekommst du ggf Probleme.

§680 BGB wäre hier der greifende Paragraph.


Antwort
Zitat
Yagrim
Beigetreten: 11.03.2007

Ok in diesem sehr speziellen Fall dürfte es wohl ok sein.

Ich hatte die ursprüngliche Aussage zum Thema auf die du geantwortet hast wesentlich allgemeiner aufgefasst. Und ich denke wir sind uns einig, dass keiner bei einem unklar bewusstlose Patienten anfangen sollte random Medikamente zu geben, nur weil der Patient die dabei hat....


Antwort
Zitat
Maxxv74
Beigetreten: 16.11.2009

Original von Dustwalker

Original von Yagrim
Irrtum. Stichwort: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz.

Wenn da was schief geht und der Richter fragt: "Sie sind kein Arzt, sie sind kein Apotheker. Mit welcher Berechtigung haben sie das Medikament gegeben?" Was willst du da dann sagen?

Was ist deine rechtliche Basis? Zeig mir bitte den Paragraphen, der hier den Laien schützt... Da kann er es noch so gut meinen - Medikamente sind nichts, was ein Laie in Notfallsituationen anzufassen hat. Selbst nichtärztliches Personal das Ahnung von Medikamenten hat, ist da in einer schwierigen Situation.

Der Laie hat erste Hilfe zu leisten. Medikamente gehören da nunmal nicht dazu oder hast du im Erste-Hilfe-Kurs alles relevante über Adrenalin gelernt?
Du machst ja auch keine Koniotomie mit nem Taschenmesser, nur weil jemand ein Stück Fleisch verschluckt hat, oder?

Rudern wir ein stück zurück...

Obv sind wir beide nicht bei den selben Fallbeispielen; Typ irgendwo im Wald, nächste Retungstelle 20min+, dicker Hals blasse Haut, blaue Lippen, Atmung kaum vorhanden, verkrampfte Hände um nen Injection Pen -> ja verabreichen, und kein Gericht wird dich hier verurteilen.

ähnlicher Typ, verwirrt aber halb ansprechbar, Atmung vorhanden, urbane Gegend, Spritze liegt irgendwo neben ihm und du haust ihm das i.v. (die frage ist hier woher kann das ein Laie) rein -> ja, dann bekommst du ggf Probleme.

§680 BGB wäre hier der greifende Paragraph.

Nun konstruiert doch nicht so kompliziert.

Grundsätzlich NIEMALS(!) Medikamente anwenden, die dem Patienten nicht persönlich vom Arzt für den jeweiligen Notfall verordnet wurden. Liegst Du mit Deiner Laiendiagnose nämlich falsch und setzt ein für den Patienten schädliches Medikament ein, hast Du ein Problem.

Es geht nicht um den Notfallpen eines Patienten, sondern um das Medikament, dass einem ANDEREN verschrieben wurde und plötzlich an die Notfallstelle geschleppt wird!

Wer es selbst verschrieben bekommen hat, der beherrscht auch die Anwendung und wird das Medikament nach Abwägen von Pro und Contra auch einem anderen verabreichen können.

Ansonsten gilt ganz einfach:
FINGER WEG VON NOTFALLMEDIKAMENTEN!

Wer es besser weiß, der hat offensichtlich auch das notwendige Fachwissen (Angehöriger, Rettungsdienstler, Pfleger, Arzt, Was-weiß-ich-wer-noch).


Antwort
Zitat

direkt ins Herz

imo


Antwort
Zitat
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