Original von Yagrim
Irrtum. Stichwort: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz.Wenn da was schief geht und der Richter fragt: "Sie sind kein Arzt, sie sind kein Apotheker. Mit welcher Berechtigung haben sie das Medikament gegeben?" Was willst du da dann sagen?
Was ist deine rechtliche Basis? Zeig mir bitte den Paragraphen, der hier den Laien schützt... Da kann er es noch so gut meinen - Medikamente sind nichts, was ein Laie in Notfallsituationen anzufassen hat. Selbst nichtärztliches Personal das Ahnung von Medikamenten hat, ist da in einer schwierigen Situation.
Der Laie hat erste Hilfe zu leisten. Medikamente gehören da nunmal nicht dazu oder hast du im Erste-Hilfe-Kurs alles relevante über Adrenalin gelernt?
Du machst ja auch keine Koniotomie mit nem Taschenmesser, nur weil jemand ein Stück Fleisch verschluckt hat, oder?
Rudern wir ein stück zurück...
Obv sind wir beide nicht bei den selben Fallbeispielen; Typ irgendwo im Wald, nächste Retungstelle 20min+, dicker Hals blasse Haut, blaue Lippen, Atmung kaum vorhanden, verkrampfte Hände um nen Injection Pen -> ja verabreichen, und kein Gericht wird dich hier verurteilen.
ähnlicher Typ, verwirrt aber halb ansprechbar, Atmung vorhanden, urbane Gegend, Spritze liegt irgendwo neben ihm und du haust ihm das i.v. (die frage ist hier woher kann das ein Laie) rein -> ja, dann bekommst du ggf Probleme.
§680 BGB wäre hier der greifende Paragraph.