Zuständige zu informierende Person ist der Jagdausübungsberechtigte. Das ist entweder der Jagdpächter (Pachtbezirk) oder der Förster (Landes- oder Bundesforst).
Beide werden mitten in der Nacht ja sowas von erfreud sein ;-)
Warum solltest du auch Waffen mit dir führen? Wobei man sehr vieles als Waffe benutzen könnte. Z.B einen Schraubendreher aus dem Bordwerkzeug oder den Steckschlüssel um die Radmuttern zu lösen.
Frage: Solltest du das tun, wenn du nicht genau weisst was zu tun ist?
Antwort: NEIN!
Da der Fuchs so schwer verletzt war, dass er nicht mehr flüchten konnte wird er innerhalb kurzer Zeit verenden.
Wegen verschiedener Infektionsrisiken (Tollwut, Fuchsbandwurm etc.) solltest du dem Tier einfach fern bleiben!
Nachdem das Tier verendet ist, könntest du die Latexhandschuhe aus dem Verbandskasten nutzen und den toten Fuchs auf dem Seitenstreifen ablegen.
Mitnehmen darfst du ihn nicht!