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Ardarandir
Beigetreten: 27.10.2006

Moin
gestern abend richtig schön den Geburtstag eines Kumpels gefeiert. Erst in ner Bar später in der Disco wo ich dann nach rund 2h von den Türstehern rausgeleitet wurde weil ich angeblich ne Flasche geklaut hätte. ( stand mit flasche in der hand auf der tanzfläche die ich aber von mädels angereicht bekommen hab^^)...naja die haben dann jedenfalls die polizei gerufen und die haben dann aussagen aufgenommen ( aussage von der kellnerin und meine halt^^)...

chance das ich in nächster zeit post von der Staatsanwaltschaft bekomme in der steht bla bla es wird kein verfahren aufgenommen >95%?


23 Antworten
RuthlessRabbit
Beigetreten: 13.03.2007

Wird doch bestimmt wegen Geringfügigkeit fallen gelassen. Du bekommst wahrscheinlich Hausverbot, das wars, denke ich.


diego666
Beigetreten: 19.02.2006

Wie? Mädels haben die Flasche geklaut und an dich weitergereicht?

Naja, was soll groß passieren? Erstens ist es eine Lapalie und zweitens müssen sie dir erstmal nachweisen, dass DU eine Flasche geklaut hast.
Du hast ja eine Erklärung, wo du die Flasche herhast.

Wenn ich dran denke, wie oft wir hinter Disco-Theken zugange waren, lol.


Ardarandir Themenstarter
Ardarandir
Beigetreten: 27.10.2006

Original von diego666
Wie? Mädels haben die Flasche geklaut und an dich weitergereicht?

naja ich hab mein bischen restbier ( so 1/3 ) gegen die flasche getauscht ;)...schien mir da ein gutes geschäft...wars wahrscheinlich sogar ....ach und ob sie die geklaut oder reingeschmuggelt haben ka...war halt auch cola drin hätten also gleich 2 flaschen klauen müssen...

PS: für spätere arbeitgeber(z.b. auch der staat) ist sowas nicht einsehbar oder?


Insaniac
Beigetreten: 17.09.2007

jetzt wars das mit der Karriere, kannst nur noch pokerspieler werden
also echt :rolleyes:


Original von Ardarandir
PS: für spätere arbeitgeber(z.b. auch der staat) ist sowas nicht einsehbar oder?

nein erst ab n 1/2 jahr haftstrafe und das wirds nicht werden ;)


Denz
Beigetreten: 16.01.2005

§ 242
Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

tja cu in 5 years


PilsDieb
Beigetreten: 11.03.2007

also jemand, der Bier stiehlt, gehört meiner Meinung nach für mindestens 20 Jahre in Gefängnis.

Grüße
...


Sensimilla17
Beigetreten: 31.01.2007

Original von Ardarandir
PS: für spätere arbeitgeber(z.b. auch der staat) ist sowas nicht einsehbar oder?

Es gibt soweit ich weiß 3 Führungsbücher, oder wie auch immer sich das nennt.

1 ist für den Arbeitgeber. Da steht nur drin, wenn du verurteilt wurdest, weiß aber leider nicht, ob es eine zeitliche Begrenung gibt. Aber jede nachgewiesene Straftat steht da drin.

1 ist für die Cops, da steht erstmal alles drin, was du dir geleistet hast. Wenn du für die Straftat nicht vor Gericht verurteilt wurdest kannste den Eintrag (inklusive Fingerabdrücke und Fotos) nach 3 Jahren löschen lassen.

Und das letzte steht nur der Staatsanwaltschaft zur Verfügung. da steht alles drin, was du jemals mit der Polizei am Hut hattest und da kann auch nichts gelöscht werden.


Ardarandir Themenstarter
Ardarandir
Beigetreten: 27.10.2006

Original von Sensimilla17

Original von Ardarandir
PS: für spätere arbeitgeber(z.b. auch der staat) ist sowas nicht einsehbar oder?

Es gibt soweit ich weiß 3 Führungsbücher, oder wie auch immer sich das nennt.

1 ist für den Arbeitgeber. Da steht nur drin, wenn du verurteilt wurdest, weiß aber leider nicht, ob es eine zeitliche Begrenung gibt. Aber jede nachgewiesene Straftat steht da drin.

1 ist für die Cops, da steht erstmal alles drin, was du dir geleistet hast. Wenn du für die Straftat nicht vor Gericht verurteilt wurdest kannste den Eintrag (inklusive Fingerabdrücke und Fotos) nach 3 Jahren löschen lassen.

Und das letzte steht nur der Staatsanwaltschaft zur Verfügung. da steht alles drin, was du jemals mit der Polizei am Hut hattest und da kann auch nichts gelöscht werden.

ty


redcow
Beigetreten: 30.08.2006

Original von PilsDieb
also jemand, der Bier stiehlt, gehört meiner Meinung nach für mindestens 20 Jahre in Gefängnis.

Grüße
...

this :heart: :heart: :heart:


Die Strafbarkeit würde sich, wenn überhaupt (kein Mensch der Welt zieht wegen so was vor gericht) aus § 242 StGB ergeben. Jedoch gibt es in §248a eine Klausel, die geringwerige Sachen ausnimmt. Die Grenze liegt derzeit bei ca. 50 Euro, des sollt also wohl nicht der Fall sein.

Für deinen Arbeitgeber sind solche Ereignisse nur einzusehen, wenn du vor Gericht zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wirst (weiß grad die §§ nicht auswendig) Und das wird nie der Fall sein, es sei denn du machst sowas jede Woche.

Zivilrechtlich wärst du natürlich schon haftungsverpflichtet, aber auch hier, wird niemand vor Gericht gehen. Also scheiß drauf und machs einfach wieder, des schlimmst was rauskommen kann ist Hausverbot.

Des ist meine Darstellung für dich, Rechtswissenschaft, 7. Semester ;-), sollt also stimmen... viel Spaß für die nächste Sauftour schon mal.

BTW: N Kumpel von mir hat des auch mal gemacht und is blöderweise mit der Flasche in der Hand nach draußen direkt an den Türstehern vorbei. Die haben ihn natürlich erstmal aufgehalten und gestresst und gefragt wo die Flasche her sei. Er hat natürlich gesagt, die hätte er selber mitgebracht. Blöd nur dass n dicker fetter Aufkleber drauf war, auf dem "Yum-Club" stand ;-) --> obv. hausverbot für einen Monat ;-)


Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006

Original von Ardarandir
Moin
gestern abend richtig schön den Geburtstag eines Kumpels gefeiert. Erst in ner Bar später in der Disco wo ich dann nach rund 2h von den Türstehern rausgeleitet wurde weil ich angeblich ne Flasche geklaut hätte. ( stand mit flasche in der hand auf der tanzfläche die ich aber von mädels angereicht bekommen hab^^)...naja die haben dann jedenfalls die polizei gerufen und die haben dann aussagen aufgenommen ( aussage von der kellnerin und meine halt^^)...

Das gleich ist mir auch mal passiert, da hieß es Polizei oder bezahlen (30 Euro, war wohl irgendwie was tolles) Naja obwohl ichs echt nicht eingesehen habe, habe ich bezahlt, die Türsteher hatten da wirklich einen sehr krassen Ruf und wir waren schon in einem Hinterzimmerchen ... außerdem war ich noch jung :-(


Seekorn
Beigetreten: 04.02.2006

Original von Felix001
Die Strafbarkeit würde sich, wenn überhaupt (kein Mensch der Welt zieht wegen so was vor gericht) aus § 242 StGB ergeben. Jedoch gibt es in §248a eine Klausel, die geringwerige Sachen ausnimmt. Die Grenze liegt derzeit bei ca. 50 Euro, des sollt also wohl nicht der Fall sein.

§ 248a sagt nicht, dass der Diebstahl geringwertiger Sachen nicht strafbar ist, sondern, dass die Tat nur verfolgt wird, wenn entweder ein Strafantrag gestellt wird oder ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt.

Andernfalls wären Gegenstände unter 50€ ja Freiwild.

In der Regel wird so ein Verfahren bei Ersttätern eingestellt, bei Wiederholungstätern siehts aber anders aus.


das gibt hausverbot und einen eintrag in das bundesstrafregister und präventiv
einen bundestrojaner.


ja wie ich sagte, da wird halt niemand vor gericht gehen, und wenn sie zur polizei gehen, wird es dann eben nicht verfolgt, da die Staatsanwaltschaft halt kein interesse dran hat.


Ardarandir Themenstarter
Ardarandir
Beigetreten: 27.10.2006

Original von Pokersaft
Das gleich ist mir auch mal passiert, da hieß es Polizei oder bezahlen (30 Euro, war wohl irgendwie was tolles) Naja obwohl ichs echt nicht eingesehen habe, habe ich bezahlt, die Türsteher hatten da wirklich einen sehr krassen Ruf und wir waren schon in einem Hinterzimmerchen ... außerdem war ich noch jung :-(

bei mir gabs direkt die polizei...hätte aber auch nicht gezahlt...


Original von diego666
Erstens ist es eine Lapalie und zweitens müssen sie dir erstmal nachweisen, dass DU eine Flasche geklaut hast.
Du hast ja eine Erklärung, wo du die Flasche herhast.

Weit verbreiteter Irrtum . Es reicht, wenn dir der Strafrichter dir deine Version einfach nicht glaubt.

Nach dem Opportunitätsprinzip kommt eine Einstellung nach §§ 153 ff. StPO in Betracht.


Original von Pokersaft

Original von Ardarandir
Moin
gestern abend richtig schön den Geburtstag eines Kumpels gefeiert. Erst in ner Bar später in der Disco wo ich dann nach rund 2h von den Türstehern rausgeleitet wurde weil ich angeblich ne Flasche geklaut hätte. ( stand mit flasche in der hand auf der tanzfläche die ich aber von mädels angereicht bekommen hab^^)...naja die haben dann jedenfalls die polizei gerufen und die haben dann aussagen aufgenommen ( aussage von der kellnerin und meine halt^^)...

Das gleich ist mir auch mal passiert, da hieß es Polizei oder bezahlen (30 Euro, war wohl irgendwie was tolles) Naja obwohl ichs echt nicht eingesehen habe, habe ich bezahlt, die Türsteher hatten da wirklich einen sehr krassen Ruf und wir waren schon in einem Hinterzimmerchen ... außerdem war ich noch jung :-(

In welcher Disco kostet eine FLasche Vodka nur 30€???


Original von Liaata

Original von Pokersaft

Original von Ardarandir
Moin
gestern abend richtig schön den Geburtstag eines Kumpels gefeiert. Erst in ner Bar später in der Disco wo ich dann nach rund 2h von den Türstehern rausgeleitet wurde weil ich angeblich ne Flasche geklaut hätte. ( stand mit flasche in der hand auf der tanzfläche die ich aber von mädels angereicht bekommen hab^^)...naja die haben dann jedenfalls die polizei gerufen und die haben dann aussagen aufgenommen ( aussage von der kellnerin und meine halt^^)...

Das gleich ist mir auch mal passiert, da hieß es Polizei oder bezahlen (30 Euro, war wohl irgendwie was tolles) Naja obwohl ichs echt nicht eingesehen habe, habe ich bezahlt, die Türsteher hatten da wirklich einen sehr krassen Ruf und wir waren schon in einem Hinterzimmerchen ... außerdem war ich noch jung :-(

In welcher Disco kostet eine FLasche Vodka nur 30€???

die unter der ampel


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