Die Strafbarkeit würde sich, wenn überhaupt (kein Mensch der Welt zieht wegen so was vor gericht) aus § 242 StGB ergeben. Jedoch gibt es in §248a eine Klausel, die geringwerige Sachen ausnimmt. Die Grenze liegt derzeit bei ca. 50 Euro, des sollt also wohl nicht der Fall sein.
Für deinen Arbeitgeber sind solche Ereignisse nur einzusehen, wenn du vor Gericht zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wirst (weiß grad die §§ nicht auswendig) Und das wird nie der Fall sein, es sei denn du machst sowas jede Woche.
Zivilrechtlich wärst du natürlich schon haftungsverpflichtet, aber auch hier, wird niemand vor Gericht gehen. Also scheiß drauf und machs einfach wieder, des schlimmst was rauskommen kann ist Hausverbot.
Des ist meine Darstellung für dich, Rechtswissenschaft, 7. Semester ;-), sollt also stimmen... viel Spaß für die nächste Sauftour schon mal.
BTW: N Kumpel von mir hat des auch mal gemacht und is blöderweise mit der Flasche in der Hand nach draußen direkt an den Türstehern vorbei. Die haben ihn natürlich erstmal aufgehalten und gestresst und gefragt wo die Flasche her sei. Er hat natürlich gesagt, die hätte er selber mitgebracht. Blöd nur dass n dicker fetter Aufkleber drauf war, auf dem "Yum-Club" stand ;-) --> obv. hausverbot für einen Monat ;-)