Original von Pokermakaja
Original von diego666
Erstens ist es eine Lapalie und zweitens müssen sie dir erstmal nachweisen, dass DU eine Flasche geklaut hast.
Du hast ja eine Erklärung, wo du die Flasche herhast.Weit verbreiteter Irrtum ♦. Es reicht, wenn dir der Strafrichter dir deine Version einfach nicht glaubt.
Nach dem Opportunitätsprinzip kommt eine Einstellung nach §§ 153 ff. StPO in Betracht.
Was gibts daran nicht zu glauben.
Es ist ja nicht ausgeschlossen oder unlogisch, dass die Mädels ihm die Flasche gaben.
Aber wenn es wirklich so ist, wie du sagst, bestätigt das nur einmal mehr meinen Eindruck von unserem Rechtssystem und den Argumenten, die ich immer in Diskussionen um härtere Strafen und Todesstrafen bringe.
Wenn es jetzt sogar nur noch am GLAUBEN des Richters liegt....
Aber mal was ganz anderes, was waren das eigentlich für verluderte Bitches?
Die wussten doch ganz genau, was sie taten! Ein geklautes Bier gegen ein neues, Bierwäsche sozusagen....