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[Geschlossen] Anzeige wegen illegalem Waffenbesitz ("Totschläger")

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HiStatus
Beigetreten: 14.06.2007
Elite Grinder

hey leute, brauch mal ne kleine rechtsberatung...

folgendes ist passiert:

Mein Opa hat mir vor 2 Jahren als ich den Führerschein gemacht habe sein Auto mehr oder weniger (Familienpreis) genschenkt und sich n neues gekauft.
Er hatte unter dem Beifahrersitz unter der Fußmatte nen selbstgebastelten Gummiknüppel liegen falls halt mal was ist....als ich dann das Auto bekommen hab, lag er halt da immernoch, keiner hat sich da gedanken gemacht, mein opa hatte den mal vor 10 jahren reingelegt und ihn schon vergessen und ich hab ihn alle 6 MOnate beim autoputzen mal gesehen und hab dann über das teil geschmunzelt und mir weiter nix gedacht. Man muss dazu sagen dass der Knüppel nicht besonders groß und schon garnicht hart ist. Ich hab im Auto auch n baseballschläger oft liegen (obv weil ich baseball spiele) und wenn ihr euch entscheiden müsstet mit welcher "Waffe" ihr eine über die Rübe bekommt würde jeder insta den Gummiknüppel wählen. Er ist so lächerlich lasch dass die meisten sich für 100€ volle Pulle auf den kopf schlagen lassen würden damit.
Na gut, dann vor nem monat um 3 uhr nachts angehalten worden und iwie hat der Herr in Grün von rechts hinten den knüppel gesehen...ich dacht mir erst lol, stimmt da liegt ja noch was und wenn ich die story erzähl lachen wir alle kurz drüber and thats it, weit gefehlt, die beiden bullen haben ein Fass aufgemacht ohne gleichen. Von wegen was ich mir denke eine waffe in griffnähe zu führen, blablabla.
naja, long story short, sie haben es zur anzeige gebracht, gestern kam n brief, Ich soll 30 Tagessätze je 30€ zahlen, also fast 1k. Auf das geld KÖNNT ich theoretisch scheißen, aber ich sehs halt nicht ein. Könnt ihr das aus eurer neutralen position verstehen dass ich etwas sauer bin und das alles für unverhältnismäßig halte?
Nun zu den juristischen Fragen:
1) Angenommen ich zahl das geld, bin ich dann vorbestraft oder wie wird das vermerkt? Also sagen wir mal ich komm in ne schlägerei, bin ich dann der schonmal auffällig gewordene wiederholungstäter, dem dann die schuld sowieso in die schuhe geschoben wird??
2) Im Brief steht dass wenn ich Wiederspruch einlege es entweder zu einer Hauptverhandlung kommt oder das ganze fallengelassen wird, was denkt ihr ist wahrscheinlicher?
3) Wenn ich Wiederspruch einlegen will, muss ich dann einen Anwalt einschalten und falls ja wieviel kostet mich der und sollte ich die Hauptversammlung verlieren wieviel Kosten kommen da noch auf mich zu?

Ich hab nicht wirklich Bock dass es zu ner Hauptverhandlung kommt weil dann sicher auch mein opa als zeuge geladen wurde und Ich würd ihm gerne den Stress ersparen.
Hab ihm davon auch noch nix erzäht, er würde sich so sehr vorwürfe machen das sein ENkel wegen ihm Probleme mit der Polizei hat dass er nicht gut schlafen könnte und so...

Ok, genug erstmal, hab zwar noch mehr Fragen und Gedanken, aber der Text ist schon zu lang wie er ist, Ich warte erstmal auf Antworten

Gruß
HiStatus


40 Antworten
NiceToMeetYou
Beigetreten: 01.07.2007
Oldschool Grinder

Move to Juraforum und good luck!


Geh zum Anwalt.. Ich finde das auch übertrieben hart!


DerExec
Beigetreten: 06.10.2007
PokerStrategist

Mhhh sag einfach, dass du es verstehen kannst, dass die Polizisten beschämt auf deinen Dildo reagiert haben, aber die Strafe viel zu hoch dafür ist.


Ist natürlich in diesem zusammenhang irgendwie üebrreagiert von den herrenin grün, aber andererseits, wer weiss was die immer für stories zu hören bekommen.
Naja, denke wohl zahlen ist das beste...ist leider eine waffe (auch wenns ne weiche waffe ist *g)


Original von HiStatus
hey leute, brauch mal ne kleine rechtsberatung...

folgendes ist passiert:

Mein Opa hat mir vor 2 Jahren als ich den Führerschein gemacht habe sein Auto mehr oder weniger (Familienpreis) genschenkt und sich n neues gekauft.
Er hatte unter dem Beifahrersitz unter der Fußmatte nen selbstgebastelten Gummiknüppel liegen falls halt mal was ist....als ich dann das Auto bekommen hab, lag er halt da immernoch, keiner hat sich da gedanken gemacht, mein opa hatte den mal vor 10 jahren reingelegt und ihn schon vergessen und ich hab ihn alle 6 MOnate beim autoputzen mal gesehen und hab dann über das teil geschmunzelt und mir weiter nix gedacht. Man muss dazu sagen dass der Knüppel nicht besonders groß und schon garnicht hart ist. Ich hab im Auto auch n baseballschläger oft liegen (obv weil ich baseball spiele) und wenn ihr euch entscheiden müsstet mit welcher "Waffe" ihr eine über die Rübe bekommt würde jeder insta den Gummiknüppel wählen. Er ist so lächerlich lasch dass die meisten sich für 100€ volle Pulle auf den kopf schlagen lassen würden damit.
Na gut, dann vor nem monat um 3 uhr nachts angehalten worden und iwie hat der Herr in Grün von rechts hinten den knüppel gesehen...ich dacht mir erst lol, stimmt da liegt ja noch was und wenn ich die story erzähl lachen wir alle kurz drüber and thats it, weit gefehlt, die beiden bullen haben ein Fass aufgemacht ohne gleichen. Von wegen was ich mir denke eine waffe in griffnähe zu führen, blablabla.
naja, long story short, sie haben es zur anzeige gebracht, gestern kam n brief, Ich soll 30 Tagessätze je 30€ zahlen, also fast 1k. Auf das geld KÖNNT ich theoretisch scheißen, aber ich sehs halt nicht ein. Könnt ihr das aus eurer neutralen position verstehen dass ich etwas sauer bin und das alles für unverhältnismäßig halte?
Nun zu den juristischen Fragen:
1) Angenommen ich zahl das geld, bin ich dann vorbestraft oder wie wird das vermerkt? Also sagen wir mal ich komm in ne schlägerei, bin ich dann der schonmal auffällig gewordene wiederholungstäter, dem dann die schuld sowieso in die schuhe geschoben wird??
2) Im Brief steht dass wenn ich Wiederspruch einlege es entweder zu einer Hauptverhandlung kommt oder das ganze fallengelassen wird, was denkt ihr ist wahrscheinlicher?
3) Wenn ich Wiederspruch einlegen will, muss ich dann einen Anwalt einschalten und falls ja wieviel kostet mich der und sollte ich die Hauptversammlung verlieren wieviel Kosten kommen da noch auf mich zu?

Ich hab nicht wirklich Bock dass es zu ner Hauptverhandlung kommt weil dann sicher auch mein opa als zeuge geladen wurde und Ich würd ihm gerne den Stress ersparen.
Hab ihm davon auch noch nix erzäht, er würde sich so sehr vorwürfe machen das sein ENkel wegen ihm Probleme mit der Polizei hat dass er nicht gut schlafen könnte und so...

Ok, genug erstmal, hab zwar noch mehr Fragen und Gedanken, aber der Text ist schon zu lang wie er ist, Ich warte erstmal auf Antworten

Gruß
HiStatus

sorry maannn.. da ist wohl eher von nem dildo die rede.


fleake
Beigetreten: 07.03.2007
PokerStrategist

ich habe auch nen kleinen selbstgemachten baseballschläger im auto immer griffbereit, und zwar direkt in der fahrertür drin, vllt sollte ich den lieber rausnehmen, oder einfach sagen das ich minibaseball spiele falls die das bei einer kontrolle sehen...

PS: bezahl es und wie du schon sagtest, erkundige dich ob das ganze irgendwo "vermerkt" wird und ob es auf deinen führungszeugnis stehen könnte, habe nähmlich kein plan von solchn sachen


soweit ich weiss ist man erst ab 90 tagessätzen vorbestraft... aber geh bitte zum anwalt. der weiss da genaueres


CardQueen
Beigetreten: 18.04.2008
Elite Grinder

du musst es deinen opa erzählen und ihn als zeuge aussage machen lassen (+anwalt natürlich)

ich frag mich nur, wieso du schon zu einer strafe verdonnert wurdest (30 Tagessätze), obwohl es noch zu keine Verhandlung kam?


Flossel
Beigetreten: 30.01.2010
Oldschool Grinder

Wir haben Eike informiert.

Gruß Polizei


Dustwalker
Beigetreten: 30.07.2006
Oldschool Grinder

Erstmal vorweg; vorbestraft bist du erst ab 90 Tagesätzen.

Ansonsten; hast du den Teil ausgelassen oder haben sie das Teil nicht ein kassiert?


Deethekey
Beigetreten: 06.05.2009
PokerStrategist

die 900€ oder was auch immer sind auch keine strafe in dem sinne. wenn er die zahlt wird das verfahren halt eingestellt und die sache ist erledigt. würd ich in deinem fall wohl von abraten und erstmal nen anwalt kontaktieren. der kennt sich A) auch besser aus als die meisten hier und B) kostet er zunächst auch keine 900€ ;)


Sag doch, dass du gerne angeln gehst und den Gummiknüppel dein Fischkiller ist.

Seitdem du das letzte mal angeln warst vergessen rauszunehmen blabla :X


peterparker1985
Beigetreten: 10.03.2007
PokerStrategist

War das nen Totschläger oder nen normaler Knüppel bei nem totschläger kann ich es ja verstehen aber ne Art Knüppel, Messer und co hat doch jeder 3 mind. in seinem Auto liegen ist doch nicht strafbar ?(


ich würde wiederspruch einlegen.

achja und wenn du mal stress hast hol dir gefälligst ne maglite.

da machste mit deinem basy nix wenn jmd mit ner maglite kommt kollege.


Immer diese verdamper und totschläger nur illegale machenschaften hier im forum irgendwas läuft hier schief


Ich würd auf jeden Fall zum Anwalt gehen und Widerspruch einlegen... denke schon, dass die Geschichte glaubhaft ist und auch mit deinem Opa als Zeugen dürfte das Verfahren dann eingestellt werden oder du erhältst nur ne Verwarnung (wenn du vorher noch nie aufgefallen bist).. 900€ Strafe ist schon hart.


komm doch mit dem rassismus-argument, müsste funzen


hacklberry
Beigetreten: 24.04.2007
PokerStrategist

PAsst der Tagessatz von 30 € am Tag? Das würde einem Nettoeinkommen von 900 € im Monat entsprechen.

Weil was nützt es wenn es in einer Hauptverhandlung zwar weniger Tagessätze werden z.B. 20 aber der Richter bemerkt, dass du 2000 € Netto in deinem normalen Job verdienst. Wenn also der Tagessatz deutlich zu deinen Gunsten ist würde ich mirs zweimal überlegen widerspruch einzulegen. Auf der anderen Seite ists aber auch so, wenn jemand zb. Hartz IV bezieht dann lohnt allein schon ein Widerspruch gegen die Tagessatzhöhe.

Vorbestraft (Eintrag im Führungszeugnis) biste wie schon gesagt erst nach 90 Tagessätzen wenn Du dir bisher nichts zu schulden kommen hast lassen.

Dieses Vergehen wird aber im Bundeszentralregister für 5 jahre gespeichert, also wenn Du innerhalb 5 Jahren nochmal vor Gericht antanzen musst wird Dir das vorgelesen werden.


lol ich würde keinen cent zahlen... geh zum anwalt!


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