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[Geschlossen] Anzeige wegen illegalem Waffenbesitz ("Totschläger")

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HiStatus Themenstarter
HiStatus
Beigetreten: 14.06.2007
Elite Grinder

guten morgen =)

hab mir noch nie was zu schulden lassen kommen und das soll auch so bleiben.
Also vorbestraft wär ich erst ab 90 Tagessätzen, nice!!!!
Heißt dass das wenn ich jetzt einfach die 900 zahl die sache "gelöscht" wird.
Also sollt ich in nem Jahr wegen was auch immer Probleme mit dem gesetz haben, dann wär das dann mein erstes mal??

In dem Brief steht dass ich auch einspruch über die Höhe der Tagessätze einlegen kann, was ich aber nicht machen will, weil die 900 mir egal sind ( :heart: poker) und eine verringerung auch kein sinn machen würde. Es steht weiter dass wenn man einen Antrag auf Verringerung der Tagessätze stellt diese dann nach Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse NIE nach oben angepasst wird. Das müsste doch dann auch der Fall sein wenn ich wiederspruch gegen die ganze sache einlege und es zur Hauptverhandlung kommt, oder? Also ist in der Hauptverhandlung überhaupt noch eine Diskussion über die Tagessätze oder wär das ein separater antrag den ich stellen müsste? Will nicht dass die Strafe bestätigt wird, die Tagessatz höhe nach oben geschraubt wird, ich meinen Anwalt zahlen muss und die gerichtskosten trage....


BigBiber
Beigetreten: 17.09.2006
Oldschool Grinder

Ich würde Widerspruch einlegen wegen sowas bezahlen... man kann so ziemlich alles als Waffe einsetzen ich habe z.B. meistens eine Queuetasche bei mir...
Das ist so lächerlich wegen so einen kleinen Gummiknüpel.


fuzz1983
Beigetreten: 29.06.2007
Oldschool Grinder

Definitiv zum Anwalt und Einspruch einlegen! Du bist bisher ein weißes Blatt in Strafsachen, von daher wird das Ding konfisziert (Wenn es ein Dildo ist bekommst ihn vielleicht wieder ), und damit Ende aus.

Kam der Brief von der Pol? Dürfen die Strafen in solcher Höhe einfach so verhängen? Wär ja ne Frechheit!


chrsbckr75
Beigetreten: 15.02.2007
Oldschool Grinder

1. Zeig uns mal den weichen Knüppel, damit wir uns ein Bild machen können.
2. Auto aufräumen


HiStatus Themenstarter
HiStatus
Beigetreten: 14.06.2007
Elite Grinder

brief kam vom amtsgericht.

Waffe wurde insta konfisziert und ich hab obv keine bilder von dem teil.


Um das mal kurz zu präzisieren. Verwechsle nicht den landläufigen Begriff "vorbestraft" mit dem juristischen Begriff. Vorbestraft bist du auch unterhalb der 90 Tagessätze. Letztlich bei jeder Verurteilung. Sowas würde bei späteren Gerichtsverfahren auch Beachtung finden.

Die Sache mit den 90 Tagessätzen und dem landläufigen Begriff von "vorbestraft" bedeutet, dass dieser Vorfall in den Führungszeugnissen nicht auftaucht, die du zB einem Arbeitgeber vorlegen musst.
Denen darfst du geringere Strafen verheimlichen und dein Zeugnis weist dich als nicht vorbestraft aus.


900€ sind immer noch viel geld... reich halt widerspruch ein mithilfe eines anwalts und spende das geld dann oder verprasse es, alles besser als für so einen schwachsinn zu zahlen^^


hitya1337
Beigetreten: 17.03.2007
PokerStrategist

können die mir was wenn ich im kofferraum einen badminton schläger und einen fussball hab? und vielleicht ist reinzufällig mein 7er eisen zwischen den sitz geklemmt, was dann??


boedt
Beigetreten: 12.01.2008
Oldschool Grinder

was fällt denn alles unter unerlaubter waffenbesitz
zählt ne billardkugel mit socke auch schon dazu?


Die Definition der Waffe findest du unter §1 WaffG. Die Erläuterungen dazu im Anhang.


nehm dir unbedingt einen anwalt, ist leicht lächerlich fast 1k dafür berappen zu müssen.


chriz300
Beigetreten: 14.04.2006
PokerStrategist

Original von HiStatus
Also ist in der Hauptverhandlung überhaupt noch eine Diskussion über die Tagessätze oder wär das ein separater antrag den ich stellen müsste?

Klar, es geht in der Hauptverhandlung nicht nur um die Frage der Schuld/Unschuld, sondern auch um das Strafmaß im Falle einer Verurteilung.


chriz300
Beigetreten: 14.04.2006
PokerStrategist

Original von HiStatus

2) Im Brief steht dass wenn ich Wiederspruch einlege es entweder zu einer Hauptverhandlung kommt oder das ganze fallengelassen wird, was denkt ihr ist wahrscheinlicher?

Kann man so pauschal nicht beurteilen. Kommt ganz auf den Staatsanwalt an.

Original von HiStatus
3) Wenn ich Wiederspruch einlegen will, muss ich dann einen Anwalt einschalten und falls ja wieviel kostet mich der und sollte ich die Hauptversammlung verlieren wieviel Kosten kommen da noch auf mich zu?

Widerspruch kann man auch als Privatperson einlegen. Einfach einen Brief schreiben und den Widerspruch einlegen, am besten noch erklären. Kommt es zu einer Verhandlung, dann solltest du definitiv einen Rechtsanwalt konsultieren.
Die Kostenfrage kann man auch nicht pauschl beantworten. Im Allgemeinen ist das AG billiger als das LG.


naja, da dir das geld ja völlig egal ist würd ich einfach zahlen. dann kannst mir bitte auf stars grad auch noch 900$ shippen.. kkthxbye


busfahrer09
Beigetreten: 12.07.2006
Oldschool Grinder

Original von boedt
was fällt denn alles unter unerlaubter waffenbesitz
zählt ne billardkugel mit socke auch schon dazu?

:facepalm: :facepalm: :facepalm:


recht hat er schon... es ist einfach lächerlich, wenn ich ein stück holz in meinem auto hab, ist es doch auch keine waffe und dann so ein dummer gummiknüppel... bekannter hatte mal eine machete dabei, aber ich weiß nicht mehr, was er für eine strafe bekommen hat^^


Machete ist doch keine Waffe sondern n Arbeitsgerät/Werkzeug ?
Während son Gummiknüppel nunmal ausschließlich als Waffe gedacht ist.


Original von tzare
Machete ist doch keine Waffe sondern n Arbeitsgerät/Werkzeug ?
Während son Gummiknüppel nunmal ausschließlich als Waffe gedacht ist.

Vieleicht ist er beruflich Robbenklopper dann ist es auch ein arbeitsgerät.


Skunk44
Beigetreten: 31.07.2008
PokerStrategist

nimm nen anwalt, hoffe du bist rechtsschutzversichert


Rallerun
Beigetreten: 22.01.2009
Oldschool Grinder

Do you have junk in your trunk? Hide it next time


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