guten morgen
hab mir noch nie was zu schulden lassen kommen und das soll auch so bleiben.
Also vorbestraft wär ich erst ab 90 Tagessätzen, nice!!!!
Heißt dass das wenn ich jetzt einfach die 900 zahl die sache "gelöscht" wird.
Also sollt ich in nem Jahr wegen was auch immer Probleme mit dem gesetz haben, dann wär das dann mein erstes mal??
In dem Brief steht dass ich auch einspruch über die Höhe der Tagessätze einlegen kann, was ich aber nicht machen will, weil die 900 mir egal sind (
poker) und eine verringerung auch kein sinn machen würde. Es steht weiter dass wenn man einen Antrag auf Verringerung der Tagessätze stellt diese dann nach Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse NIE nach oben angepasst wird. Das müsste doch dann auch der Fall sein wenn ich wiederspruch gegen die ganze sache einlege und es zur Hauptverhandlung kommt, oder? Also ist in der Hauptverhandlung überhaupt noch eine Diskussion über die Tagessätze oder wär das ein separater antrag den ich stellen müsste? Will nicht dass die Strafe bestätigt wird, die Tagessatz höhe nach oben geschraubt wird, ich meinen Anwalt zahlen muss und die gerichtskosten trage....