Mahlzeit,
ich habe meiner Ärztin im 4-Augengespräch eine Information über eine Verfehlung einer Pflegekraft im gleichen Krankenhaus erzählt. Ich habe diese Pflegekraft nicht angeschissen, sondern dies war Teil meiner Schilderung eines Sachverhalts, wo nicht die Verfehlung im Mittelpunkt steht. Ich wollte den Pfleger nicht anscheissen, sondern einfach nur den ganzen Sachverhalt schildern. Nun ist meine Ärztin zum Oberarzt gegangen, und hat das gemeldet. Ich dachte, dass diese Info der Ärztlichen Schweigepflicht unterliegt.
PS: die Pflegekraft hat dem Krankenhaus keinen Schaden zugefügt, sondern sich moralisch falsch verhalten.