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Ärztliche Schweigepflicht

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keule1978
Joined: 10.09.2006

Mahlzeit,

ich habe meiner Ärztin im 4-Augengespräch eine Information über eine Verfehlung einer Pflegekraft im gleichen Krankenhaus erzählt. Ich habe diese Pflegekraft nicht angeschissen, sondern dies war Teil meiner Schilderung eines Sachverhalts, wo nicht die Verfehlung im Mittelpunkt steht. Ich wollte den Pfleger nicht anscheissen, sondern einfach nur den ganzen Sachverhalt schildern. Nun ist meine Ärztin zum Oberarzt gegangen, und hat das gemeldet. Ich dachte, dass diese Info der Ärztlichen Schweigepflicht unterliegt.

PS: die Pflegekraft hat dem Krankenhaus keinen Schaden zugefügt, sondern sich moralisch falsch verhalten.


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Zitat
24 replies

imho gilt die ärztliche schweigepflicht nur für das verhältniss
patient - arzt im medizinischen sinne

wenn ich zu meinem arzt sage liesschen müller ist doof dann kan der das imho auch liesschen müller sagen das ich gesagt habe das die doof ist.

der arzt ist ja kein priester der dir die beichte abnimmt


Antwort
Zitat
b0n3z88
Joined: 16.07.2008

Original von keule1978
Mahlzeit,

ich habe meiner Ärztin im 4-Augengespräch eine Information über eine Verfehlung einer Pflegekraft im gleichen Krankenhaus erzählt. Ich habe diese Pflegekraft nicht angeschissen, sondern dies war Teil meiner Schilderung eines Sachverhalts, wo nicht die Verfehlung im Mittelpunkt steht. Ich wollte den Pfleger nicht anscheissen, sondern einfach nur den ganzen Sachverhalt schildern. Nun ist meine Ärztin zum Oberarzt gegangen, und hat das gemeldet. Ich dachte, dass diese Info der Ärztlichen Schweigepflicht unterliegt.

PS: die Pflegekraft hat dem Krankenhaus keinen Schaden zugefügt, sondern sich moralisch falsch verhalten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verschwiegenheitspflicht#Was_f.C3.A4llt_unter_die_Schweigepflicht.3F

deine info hat ja nichts damit zu tun was darunter fallen könnte. ärzte dürfen halt schon allgemeine informationen mit anderen teilen, nur keine die mit patienten zu tun haben. kannst auch nicht zu deinem arzt gehen und ihm sagen, dass du jemanden umgebracht hast^^


Antwort
Zitat

Original von b0n3z88

Original von keule1978
Mahlzeit,

ich habe meiner Ärztin im 4-Augengespräch eine Information über eine Verfehlung einer Pflegekraft im gleichen Krankenhaus erzählt. Ich habe diese Pflegekraft nicht angeschissen, sondern dies war Teil meiner Schilderung eines Sachverhalts, wo nicht die Verfehlung im Mittelpunkt steht. Ich wollte den Pfleger nicht anscheissen, sondern einfach nur den ganzen Sachverhalt schildern. Nun ist meine Ärztin zum Oberarzt gegangen, und hat das gemeldet. Ich dachte, dass diese Info der Ärztlichen Schweigepflicht unterliegt.

PS: die Pflegekraft hat dem Krankenhaus keinen Schaden zugefügt, sondern sich moralisch falsch verhalten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verschwiegenheitspflicht#Was_f.C3.A4llt_unter_die_Schweigepflicht.3F

deine info hat ja nichts damit zu tun was darunter fallen könnte. ärzte dürfen halt schon allgemeine informationen mit anderen teilen, nur keine die mit patienten zu tun haben. kannst auch nicht zu deinem arzt gehen und ihm sagen, dass du jemanden umgebracht hast^^

Habe den Eintrag auch gelesen da ich keine AHnung habe und es mich interessiert.

Dies gilt, soweit die Einzelheiten Rückschluss auf eine bestimmte, damit identifizierbare Person zulassen, und auch über den Tod des Patienten/Klienten hinaus.

Greift das hier?


Antwort
Zitat
JimCooper
Joined: 29.05.2007

Original von b0n3z88
kannst auch nicht zu deinem arzt gehen und ihm sagen, dass du jemanden umgebracht hast^^

Doch kannst du einem Psychotherapeuten sagen. Die Schweigepflicht wird nur dann aufgehoben, wenn beispielsweise einen Mord ankündigt wird oder eine sonstige Gefahr vom Patienten ausgeht.

Diplom-Psychologen unterliegen, insbesondere wenn Sie als Psychotherapeuten tätig sind, der Schweigepflicht nach § 203 StGB Gesetzestext. Eine Ausnahme sind nur bevorstehende Straftaten, die gem. § 138 StGB angezeigt werden müssen. Dies sind z.B. Hochverrat, Vorbereitung eines Angriffskriegs, Mord und schwerer Menschenhandel, aber auch Raub, räuberische Erpressung und Brandstiftung. In solchen Fällen besteht keine Schweigepflicht, mehr noch: Der Diplom-Psychologe muss Anzeige erstatten.

Bei bereits abgeschlossenen Straftaten geht es nur noch um die Strafverfolgung, die in der Regel gegenüber der Schweigepflicht nicht als höherwertig zu erachten ist - es sei denn, es können weitere Straftaten verhindert werden.


Antwort
Zitat
keule1978
Joined: 10.09.2006

meine Ärtztin hat in dem Fall als Psychotherapeuten (sie ist aber auch Ärztin) mit mir gesprochen. Dann ändert es sich doch oder

§ 8 Schweigepflicht

(1) Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit über Behandlungsverhältnisse verpflichtet und über das, was ihnen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit durch und über Patienten und Dritte anvertraut und bekannt geworden ist. Dies gilt auch über den Tod der betreffenden Personen hinaus.

(2) Soweit Psychotherapeuten zur Offenbarung nicht gesetzlich verpflichtet sind, sind sie dazu nur befugt, wenn eine wirksame Entbindung von der Schweigepflicht vorliegt oder die Offenbarung zum Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes erforderlich ist. Dabei haben sie über die Weitergabe von Informationen unter Berücksichtigung der Folgen für die Patienten und deren Therapie zu entscheiden.

(3) Ist die Schweigepflicht aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift eingeschränkt, so ist die betroffene Person darüber zu unterrichten.


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Zitat
Trixi85
Joined: 10.01.2007

hat die ärztin ihrem vorgesetzem gesagt "patient keule1978 hat gesagt..." oder hat sie allgemein auf ein fehlverhalten hingewiesen?

was hast du eigentlich erwartet was die ärztin mit der info anstellt? sie ist ja auch sowas wie eine vorgesetzte des pflegers und wenn es da ein fehlverhalten gibt MUSS sie halt irgendwie handeln.


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Zitat
zergling07
Joined: 28.03.2010

lol bei uns war das auch mal zu lustig.
wir waren alle total druff und eine kollege hat dann irgendwie probleme mit dem herzen gehabt. er hat sich dann dazu entschieden ins krankenhaus zu fahren und hat den arzt gefragt von wegen schweigepflicht und so und der arzt :"ja is klar."
mein kollege hat dann halt erzählt dass er koks etc genommen hat.
paar stunden später kommt sein vater dann ins krankenhaus und der arzt gleich so: "ihr sohn hat schlecht gestrecktes koks erwischt!!!"


Antwort
Zitat
Denz
Joined: 16.01.2005

Original von zergling07
lol bei uns war das auch mal zu lustig.
wir waren alle total druff und eine kollege hat dann irgendwie probleme mit dem herzen gehabt. er hat sich dann dazu entschieden ins krankenhaus zu fahren und hat den arzt gefragt von wegen schweigepflicht und so und der arzt :"ja is klar."
mein kollege hat dann halt erzählt dass er koks etc genommen hat.
paar stunden später kommt sein vater dann ins krankenhaus und der arzt gleich so: "ihr sohn hat schlecht gestrecktes koks erwischt!!!"

Naja, wenn mein Sohn in ner Junkieclique verkehren würde wäre ich auch froh, wenn der Arzt mich da informiert.


Antwort
Zitat
Didelidi
Joined: 30.10.2009

Das mit dem Koks gehört doch wohl zur Schweigepflicht oder?
Wenn das nicht dazugehört wozu ist die sonst da? Damit der Arzt niemandem verrät, dass ich ne Erkältung hab?!


Antwort
Zitat

Original von Didelidi
Das mit dem Koks gehört doch wohl zur Schweigepflicht oder?
Wenn das nicht dazugehört wozu ist die sonst da? Damit der Arzt niemandem verrät, dass ich ne Erkältung hab?!

natürlich nur medizinische sachen oder denkste nen arzt darf niemandem sonst erzählen was man ihm gesagt hat.

ausserdem wenn papa den sohnemann abholt isses ja noch was anderes


Antwort
Zitat
Budmeister
Joined: 14.02.2006

Original von brontonase

Original von Didelidi
Das mit dem Koks gehört doch wohl zur Schweigepflicht oder?
Wenn das nicht dazugehört wozu ist die sonst da? Damit der Arzt niemandem verrät, dass ich ne Erkältung hab?!

natürlich nur medizinische sachen oder denkste nen arzt darf niemandem sonst erzählen was man ihm gesagt hat.

ausserdem wenn papa den sohnemann abholt isses ja noch was anderes

Der Konsum von Kokain steht hier doch eindeutig im medizinischen Kontext. Imo klares Fehlverhalten des Arztes.


Antwort
Zitat
MLP123
Joined: 30.05.2006

Die Schweigepflicht bei Ärzten, Physiotherapeuten oä gilt auch bzgl. privater Informationen, die während eines Beratungstermins mitgeteilt wurden. Der Arzt darf diese Information keiner weiteren Person zugänglich machen, dabei ist es unerheblich, ob diese Information den Patienten selbst unmittelbar betrifft oder ein Rechtsverhältnis des Patienten zu einen dritten Person. Die Weitergabe dieser Informationen hat für den Arzt sowohl standesrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen .


Antwort
Zitat
jab704
Joined: 29.04.2009

Nun, ich würde die Ärztin zur Rede stellen und mir ihre Seite dazu anhören. Für mich wäre das Vertrauensverhältnis aber nachträglich gestört.

Rechtlich würde ich da wohl nichts machen. Für die leidtragende Person tut es mir natürlich leid, aber mal angenommen er/sie bekommt dafür eine Ermahnung und zukünftige Patienten geht's es dadurch besser. Dann würde ich mir zumindest die Frage stellen, ob ich nicht selbst an den Chefarzt hätte herantreten sollen.


Antwort
Zitat
flashfy
Joined: 25.03.2006

.


Antwort
Zitat
zergling07
Joined: 28.03.2010

nein 21


Antwort
Zitat
maechtigerHarry
Joined: 02.07.2007

Original von JimCooper

Diplom-Psychologen unterliegen, insbesondere wenn Sie als Psychotherapeuten tätig sind, der Schweigepflicht nach § 203 StGB Gesetzestext. Eine Ausnahme sind nur bevorstehende Straftaten, die gem. § 138 StGB angezeigt werden müssen. Dies sind z.B. Hochverrat,Vorbereitung eines Angriffskriegs , Mord und schwerer Menschenhandel, aber auch Raub, räuberische Erpressung und Brandstiftung. In solchen Fällen besteht keine Schweigepflicht, mehr noch: Der Diplom-Psychologe muss Anzeige erstatten.

Bei bereits abgeschlossenen Straftaten geht es nur noch um die Strafverfolgung, die in der Regel gegenüber der Schweigepflicht nicht als höherwertig zu erachten ist - es sei denn, es können weitere Straftaten verhindert werden.

Wenn ich also das Elsaß wieder erobern möchte sollte ich das lieber keinem Psychologen erzählen


Antwort
Zitat
keule1978
Joined: 10.09.2006

Original von MLP123
Die Schweigepflicht bei Ärzten, Physiotherapeuten oä gilt auch bzgl. privater Informationen, die während eines Beratungstermins mitgeteilt wurden. Der Arzt darf diese Information keiner weiteren Person zugänglich machen, dabei ist es unerheblich, ob diese Information den Patienten selbst unmittelbar betrifft oder ein Rechtsverhältnis des Patienten zu einen dritten Person. Die Weitergabe dieser Informationen hat für den Arzt sowohl standesrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen .

thx


Antwort
Zitat
Denz
Joined: 16.01.2005

Wenn ich meinem Arzt also beichte, dass ich mit seiner Frau geschlafen habe darf er sie nicht zur Rede stellen?


Antwort
Zitat
keule1978
Joined: 10.09.2006

Original von Denz
Wenn ich meinem Arzt also beichte, dass ich mit seiner Frau geschlafen habe darf er sie nicht zur Rede stellen?

doch er darf, jedoch ist er dann seine Zulassung los


Antwort
Zitat