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Ärztliche Schweigepflicht

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Budmeister
Beigetreten: 14.02.2006

Original von flashfy

Original von Budmeister

Original von brontonase

Original von Didelidi
Das mit dem Koks gehört doch wohl zur Schweigepflicht oder?
Wenn das nicht dazugehört wozu ist die sonst da? Damit der Arzt niemandem verrät, dass ich ne Erkältung hab?!

natürlich nur medizinische sachen oder denkste nen arzt darf niemandem sonst erzählen was man ihm gesagt hat.

ausserdem wenn papa den sohnemann abholt isses ja noch was anderes

Der Konsum von Kokain steht hier doch eindeutig im medizinischen Kontext. Imo klares Fehlverhalten des Arztes.

war er unter 18?

Ich bin mir ziemlich sicher dass das egal ist. Quelle ist aber nur irgendsone Doku über muslimische Mädchen die ja gewisse Sachen erst ab der Ehe dürfen usw....


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Zitat
philwen
Beigetreten: 13.05.2007

wenn das kind minderjährig ist glaub ch kaum dass die schweigepflicht gilt (natürlich nur gegenüber der eltern)...

"Ihr sohn wurde heute ins krankenhaus eingeliefert und wäre fast verreckt - leider dürfen wir ihnenn nicht sagen was passiert ist..." ;)


Antwort
Zitat
Xenomystus
Beigetreten: 10.10.2006

Original von philwen
wenn das kind minderjährig ist glaub ch kaum dass die schweigepflicht gilt (natürlich nur gegenüber der eltern)...

"Ihr sohn wurde heute ins krankenhaus eingeliefert und wäre fast verreckt - leider dürfen wir ihnenn nicht sagen was passiert ist..." ;)

wollte auch gerade sagen... bei Eltern/Ehemann/frau ist das doch sicherlich etwas anders geregelt... Ausserdem müssen doch die Ärzte auch anderes Pflegepersonal über einige Dinge informieren... Hatte das mit der Schweigepflicht bei Ärzten eher so gedeutet, dass die nur nichts ohne Erlaubnis öffentlich an nicht mit dem Patienten eng verbundene Personen oder halt an die Öffentlichkeit/Presse sagen dürfen...
Wobei ich mich da auch frage wie das z.B. aktuell bei dem Fussballspieler von Hoffenheim ist, da haben die ja auch ne offizielle Mitteilung gemacht... oder dürfen die nur keine Details verraten?


Antwort
Zitat
torytrae
Beigetreten: 07.01.2008

Original von maechtigerHarry

Original von JimCooper

Diplom-Psychologen unterliegen, insbesondere wenn Sie als Psychotherapeuten tätig sind, der Schweigepflicht nach § 203 StGB Gesetzestext. Eine Ausnahme sind nur bevorstehende Straftaten, die gem. § 138 StGB angezeigt werden müssen. Dies sind z.B. Hochverrat,Vorbereitung eines Angriffskriegs , Mord und schwerer Menschenhandel, aber auch Raub, räuberische Erpressung und Brandstiftung. In solchen Fällen besteht keine Schweigepflicht, mehr noch: Der Diplom-Psychologe muss Anzeige erstatten.

Bei bereits abgeschlossenen Straftaten geht es nur noch um die Strafverfolgung, die in der Regel gegenüber der Schweigepflicht nicht als höherwertig zu erachten ist - es sei denn, es können weitere Straftaten verhindert werden.

Wenn ich also das Elsaß wieder erobern möchte sollte ich das lieber keinem Psychologen erzählen

nennt man nicht ohne Grund den "Hitler-Paragraph".


Antwort
Zitat
Budmeister
Beigetreten: 14.02.2006

Original von philwen
wenn das kind minderjährig ist glaub ch kaum dass die schweigepflicht gilt (natürlich nur gegenüber der eltern)...

"Ihr sohn wurde heute ins krankenhaus eingeliefert und wäre fast verreckt - leider dürfen wir ihnenn nicht sagen was passiert ist..." ;)

ich schlage vor wir verbrennen alle Gesetzbücher im Land und fragen dich dann was du glaubst :rolleyes:


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