Original von Hausierer
Was stand als erstes da, der Baum oder die Garage?
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Das was ich jetzt mal auf die Schnelle gefunden habe:
Der folgende Ausschnitt ist in einem Merkur-Artikel mit dem Namen "Darf ich die überhängenden Äste meines Nachbarn absägen?" zu finden.
Er wurde am 21.11.2019 aktualisiert und stammt von Franziska Kaindl.
Viel Erfolg.
"Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstückes eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt (§910 BGB, Abs. 1)."
Erst wenn der Nachbar nicht auf die von Ihnen gesetzte Frist reagiert, haben Sie das Recht, sich der Zweige zu entledigen. Dies dürfen sie Ihrem Nachbarn laut §1004 BGB sogar in Rechnung stellen - vorausgesetzt der Baum oder Strauch wurde fachgerecht zurückgeschnitten. Ansonsten kann der Baumeigentümer Schadensersatz von Ihnen verlangen. Gleiches gilt auch für Wurzeln, die ins Erdreich Ihres Grundstückes hineinwachsen.
Bei der Fristsetzung müssen Sie auch darauf achten, dass die üblichen vier bis sechs Wochen nicht immer greifen. Sie können beispielsweise nicht von Ihrem Nachbarn verlangen, dass er die Äste zu einem Zeitpunkt stutzt, an dem es dem Baum schaden könnte.
Vielleicht ist dir das ja ne Silber-Status-Donation wert