Hallo,
ich hab eine Frage bzgl. meiner Lebensgefährtin. Diese hat im September einen befristeten Mietvertrag unterschrieben, der folgende Klausel enthält:
"Der Hauptmieter vermietet dem Untervermieter in der WOhnung xxx ein Zimmer vom 1. Oktober 2015 bis 1. September/Oktober 2016"
"Der Untermieter kann den Vertrag nicht vor dem 1.8.2016 kündigen" -> D.h. sie kann ZUM 1.8 kündigen und muss den August nicht mehr zahlen nehme ich an, oder? Sie hat nämlich einen Job in einer anderen Stadt angenommen, mit der Vermieterin war abgemacht, dass sie bis Ende August bleiben solle, weil diese sich im Ausland befindet.
Wir sind beide etwas verwirrt was das nun rechtlich bedeutet, weil normalerweise Mietverträge zum Ende des Monats gekündigt werden können und außerdem die Zeitpunkte nicht zueinander passen.
Danke @all