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[Geschlossen] Beschwerde gegen Security Firma bzw. Stadionüberwachung

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KiliHH
Beigetreten: 23.04.2007
Oldschool Grinder

lol, wie op hier wheint und die Anzeige muss doch 100%ig ein level sein, da lachen sich ja selbst die bullen die die Anzeige aufnehmen kaputt omg :facepalm:,
Was für Gründe willst du denn nennen? Du wurdest abgeführt? WOOOW, wie ein Schwerverbrecher? Die Securitys haben dir also Handfesseln angelegt und dich dann 1 Kilometer mit einem finisher Griff durchs Stadion gezogen? :f_eek:

Schade, dass du kein lebenslanges Stadionverbot bekommen hast, aber die Security war gnädig, die wussten bestimmt, dass du dann an deinen whinekrämpfen zusammengebrochen und an deiner eigenen Rotze erstickt wärst. =)


Original von KiliHH

Original von noobyfish
sicherheitspersonal ist eigner sogenannter besitzdienerrechte. er vertritt den hausrechtseigner und hat somit das hausrecht.

personen dürfen festgehalten werden bis die polizei eintrifft. wenn sich halt im nachhinein rausstellt dass der betroffene nichts gemacht hat, KANN ein gericht ein lebenslanges berufsverbot verhängen gegen den sicherheitsbediensteten. wird aber in der praxis meist nur gemacht wenn vorsatz im spiel ist.

@op: an deiner stelle würde ich mich fragen ob du genauso so gehandelt hättest an der stelle des securities der dich vorläufig festgenommen hat... (eifer des gefechts? vlt wars stressig und er wollte nur seinen job gründlich machen? etc.)

wenn du diese frage mit ja beantworten kannst würd ichs dabei bewenden lassen. wenn du ernsthaft behaupten kannst du hättest anders gehandelt, dann go 4 gerichtsprozess. wurde dir unverhältnismässig gewalt angetan? (beim festnehmen oder sonstiges?) du bist der geschädigte/das opfer-> die entscheidung triffst du.

Erzähl mal bitte wieso jemand mit dem Hausrecht das Recht dazu hat, jemanden unter Zwang festzuhalten? Das sind keine Polizisten die nach dem Polizeidienstgesetz bei einem Verdacht (welcher Verdacht überhaupt) solche Befugnisse haben. Wenn Du schon juritisch argumentierst (oder scheinbar argumentierst) dann bitte auch mit Hinweis auf das Gesetz, ich bin sehr neugierig.

zum beispiel zur personalienfeststellung bis die polizei eintrifft. zwar gilt der § hier http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html nur bei frischer tat. allerdings kann ich dir aus der praxis sagen, dass verstösse von sicherheitspersonal in aller regel nicht so hart verfolgt werden, (ggf sogar fallengelassen werden) wie es das gesetz zulassen würde.

zudem ist meine "juristische" argumentation wie du sie nennst weniger anmassung als mehr eine wiedergabe der aufklärungen von ehemaligen vorgesetzten und kollegen, welche von solchen vorfällen bereits betroffen waren. als ich in solchen situationen war dass ich hätte einschreiten können/sollen hab ich mich meist um die eigensicherung gekümmert und hab direkt polizei gerufen wenn einer der sich z.b. augenscheinlich unberechtigt auf firmengelände befand firmenausweis oder personalausweis nicht zeigen wollte. ging bei mir immer ohne festhalten.


DiJohn
Beigetreten: 07.02.2007
Elite Grinder

Original von KiliHH

Original von noobyfish
....

Erzähl mal bitte wieso jemand mit dem Hausrecht das Recht dazu hat, jemanden unter Zwang festzuhalten? Das sind keine Polizisten die nach dem Polizeidienstgesetz bei einem Verdacht (welcher Verdacht überhaupt) solche Befugnisse haben. Wenn Du schon juritisch argumentierst (oder scheinbar argumentierst) dann bitte auch mit Hinweis auf das Gesetz, ich bin sehr neugierig.

Solange Zwang bei dir nicht automatisch Gewalt heisst: §127 StPO
Ist Gewalt mit im Spiel ist es immer eine heikle Sache.


CMB
CMB
Beigetreten: 17.02.2007
Oldschool Grinder

Original von noobyfish

Original von KiliHH

Original von noobyfish
sicherheitspersonal ist eigner sogenannter besitzdienerrechte. er vertritt den hausrechtseigner und hat somit das hausrecht.

personen dürfen festgehalten werden bis die polizei eintrifft. wenn sich halt im nachhinein rausstellt dass der betroffene nichts gemacht hat, KANN ein gericht ein lebenslanges berufsverbot verhängen gegen den sicherheitsbediensteten. wird aber in der praxis meist nur gemacht wenn vorsatz im spiel ist.

@op: an deiner stelle würde ich mich fragen ob du genauso so gehandelt hättest an der stelle des securities der dich vorläufig festgenommen hat... (eifer des gefechts? vlt wars stressig und er wollte nur seinen job gründlich machen? etc.)

wenn du diese frage mit ja beantworten kannst würd ichs dabei bewenden lassen. wenn du ernsthaft behaupten kannst du hättest anders gehandelt, dann go 4 gerichtsprozess. wurde dir unverhältnismässig gewalt angetan? (beim festnehmen oder sonstiges?) du bist der geschädigte/das opfer-> die entscheidung triffst du.

Erzähl mal bitte wieso jemand mit dem Hausrecht das Recht dazu hat, jemanden unter Zwang festzuhalten? Das sind keine Polizisten die nach dem Polizeidienstgesetz bei einem Verdacht (welcher Verdacht überhaupt) solche Befugnisse haben. Wenn Du schon juritisch argumentierst (oder scheinbar argumentierst) dann bitte auch mit Hinweis auf das Gesetz, ich bin sehr neugierig.

zum beispiel zur personalienfeststellung bis die polizei eintrifft. zwar gilt der § hier http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html nur bei frischer tat. allerdings kann ich dir aus der praxis sagen, dass verstösse von sicherheitspersonal in aller regel nicht so hart verfolgt werden, (ggf sogar fallengelassen werden) wie es das gesetz zulassen würde.

zudem ist meine "juristische" argumentation wie du sie nennst weniger anmassung als mehr eine wiedergabe der aufklärungen von ehemaligen vorgesetzten und kollegen, welche von solchen vorfällen bereits betroffen waren. als ich in solchen situationen war dass ich hätte einschreiten können/sollen hab ich mich meist um die eigensicherung gekümmert und hab direkt polizei gerufen wenn einer der sich z.b. augenscheinlich unberechtigt auf firmengelände befand firmenausweis oder personalausweis nicht zeigen wollte. ging bei mir immer ohne festhalten.

Lebenslanges Bereufsverbot, right!!!! Wenn man keine Ahnung hat einfach mal Fresse halten?

CMB


KiliHH
Beigetreten: 23.04.2007
Oldschool Grinder
Stoxx81
Beigetreten: 02.09.2006
PokerStrategist

Du wirfst mir vor Laie zu sein und argumentierst wie ein Drittsemester der nur Theorien auswendig lernt und keinerlei praxisnähe hat. Find ich echt stark.
Deine gesamte Argumentation basiert auf einem im Vakuum existierenden Soll-Zustand bei steinharter Auslegung des gesetzlichen Wortlauts. In der Praxis kannst du das aber vergessen. A schmeißt einen Becher, B steht daneben und kennt A offensichtlich. Seine Rolle in der Situation ist soweit ungeklärt bzw. könnte der direkten Aufklärung dienen. Vielleicht ist er Anstifter oder weiß ich was. Jedenfalls kann zunächst kaum offensichtlich ausgeschlossen werden, dass B was mit der Sache zu tun hat. Jetzt willst du mir erzählen die StA würde der Security hier an den Kragen wollen, weil die ihn mitgenommen haben? Das ist einfach relitätsfern. Die haben die Polizei schließlich verständigt. Ist nichts anderes als ein Detektiv im Karstadt, der jemanden zur Befragung mit ins Büro nimmt und die Polizei verständigt. Der unterhält sich zu Aufklärungszwecken auch mit den Beteiligten und erteilt im Zweifel Hausverbot bzw. droht mit der Anzeige.
Im besten Falle gehts noch zu StA und wird mehr oder weniger sofort eingestellt. Das ist wie mit den automatischen Ermittlungen wg. fahrlässiger KV die mit jedem noch so leichten Auffahrunfall einhergehen. Unterm Strich, was ich die ganze Zeit betont habe, kommt für OP da nichts bei rum, wenn er irgendwie einen Rechtsweg einschlagen will...


KiliHH
Beigetreten: 23.04.2007
Oldschool Grinder
Stoxx81
Beigetreten: 02.09.2006
PokerStrategist

Die StA müsste ner Anzeige nachgehen, würde feststellen das da nichts passiert ist was so nicht pausenlos und ständig überall in solchen Situationen vorkommt und das Ermittlungsverfahren dann einstellen, weil es in 1000 Jahren nicht zu ner Verurteilung der Securities kommen würde.

Auch dein "...,hmmm?" kannst du dir sparen, da es so wohl ganz offensichtlich nicht so ist, dass da nur einfach A neben B stand und es sich um zwei völlig unabhängige Personen handelt. Insoweit verweise ich auf meine Ausführungen oben. Da man den Sachverhalt schlecht im Fanblock klären kann brauchen wir uns auch nicht über die Notwendigkeit der Mitnahme zu unterhalten.

Und natürlich darf mein Detektiv niemanden einfach so mitnehmen, aber ich schreibs dir gerne noch mal wortwörtlich auf wenn du zu einer kleinen logischen Transferleistung nicht in der Lage bist:

Detektiv:"Würden sie mit bitte ins Büro folgen?"

Möglicher Täter:"Nö."

Detektiv:"Ich werde die Polizei hinzuziehen um eine mögliche Anzeige wg. blah zu erstatten. Blubbbbbbbb...."

Zack sind wir beim Festhalten bis zum Eintreffen der Polizei, weil der mögliche Täter auf frischer Tat ertappt wurde. Ist dir das zu praxisnah oder wo ist das Problem? Das ist hier keine Klausur oder Hausarbeit, falls es dir noch nicht aufgefallen ist...


KiliHH
Beigetreten: 23.04.2007
Oldschool Grinder
Stoxx81
Beigetreten: 02.09.2006
PokerStrategist

Ja, ich bin angehender Jurist. Und meine Argumentation bleibt bestehen:

Die StA muss in einem Ermittlungsverfahren abwägen ob es zu einer Verurteilung kommen könnte. Das ist hier einfach nicht der Fall. Meinst du nicht, dass es pausenlos Verfahren gg Stadionsecurities (und vergleichbare) geben würde, wenn deren übliches Verhalten (und das war hier nun mal übliches Verhalten) strafbar wäre? Nicht das wir uns missverstehen: Es steht auf einem völlig anderen Blatt was ich von der Vorgehensweise halte, es geht mir nur und einzig und alleine um die Aussichten von OP (logischerweise nicht rechtsverbindlich die ganze Nummer). Und da wird am Ende außer Papierkram nun mal nichts bei rumkommen...


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