sicherheitspersonal ist eigner sogenannter besitzdienerrechte. er vertritt den hausrechtseigner und hat somit das hausrecht.
personen dürfen festgehalten werden bis die polizei eintrifft. wenn sich halt im nachhinein rausstellt dass der betroffene nichts gemacht hat, KANN ein gericht ein lebenslanges berufsverbot verhängen gegen den sicherheitsbediensteten. wird aber in der praxis meist nur gemacht wenn vorsatz im spiel ist.
@op: an deiner stelle würde ich mich fragen ob du genauso so gehandelt hättest an der stelle des securities der dich vorläufig festgenommen hat... (eifer des gefechts? vlt wars stressig und er wollte nur seinen job gründlich machen? etc.)
wenn du diese frage mit ja beantworten kannst würd ichs dabei bewenden lassen. wenn du ernsthaft behaupten kannst du hättest anders gehandelt, dann go 4 gerichtsprozess. wurde dir unverhältnismässig gewalt angetan? (beim festnehmen oder sonstiges?) du bist der geschädigte/das opfer-> die entscheidung triffst du.