Original von KiliHH
So wie ich das sehe,
wurdest Du für einige Zeit der Freiheit beraubt.
Die Verantwortlichen hätten sich damit der Freiheitsberaubung schuldig gemacht.
Diese wäre gerechtfertigt, wenn sie dich bei einer Straftat erwischt hätten. Haben sie aber nicht. Sie dachten, sie hätten das. Sie unterlagen einem Erlaubnistatbestandsirrtum.
Auf die Strafe der Verantwortlichen hat das einen Einfluss insofern sie den Irrtum hätten vermeiden können oder nicht. Wäre der unvermeidbar, handeln sie nach dem BGH lediglich fahrlässig. Eine fahrlässige Freiheitsberaubung ist nicht strafbar.
Wahrscheinlicher ist aber, dass der Irrtum vermeidbar gewesen ist.
Vermutlich würde die Sache eine geringe Geldstrafe nach sich ziehen.
Ich sehe eigentlich keinen Grund, warum man nicht Anzeige erstatten sollte.
Du hast zwar einen bescheuerten Freund und solltest Dich vielleicht von ihm fernhalten und hoffe, er kriegt Stadionverbot, aber das ist noch lange kein Grund Dich rechtswidrig in Deiner Freiheit einzuschränken, schon gar nicht auf die beschriebene Art und Weise.
so long - ach ja juristische Fehler vorbehalten
Haha, ich dachte schon ich bin der einzige (angehende) Jurist hier! ♦
Denke das kann man so stehen lassen, auch wenn das mit dem vermeidbaren Irrtum beim Eti in dem Fall meiner Meinung nach fraglich ist.
Würde dir aber dennoch davon abraten Anzeige zu erstatten.
Damit macht man sich in der Regel keine Freunde.
Gerade bei einem Securityunternehmen ist sowas sicherlich nicht von Vorteil.
Wenn du jedoch Anzeige erstatten willst, klag noch auf Schadensersatz.. dann lohnt sichs wenigstens. ♦