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[Geschlossen] Bezahlte Wohnung vom Amt? [+ jmd Erfahrung mit 23m² Wohnungen?]

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Moin, hab schon mein Glück bei Google versucht aber nichts gefunden.. gab immer 1000 verschiedene Meinungen dazu.

Ich mache derzeit eine Lehre und bin im 1. Lehrjahr, Gehalt = 470€ Netto. Wohne derzeit in einem Haus mit meiner Mum + deren Freund. Und genau der Basstard ist das Problem, wird nichtmehr lange dauern dann haut er mir oder ich ihm eins in die Fresse. Werd halt täglich von ihm genervt, er verbietet, dass hier meine Freundin oder irgendwelche Kumpels herkommen dürfen usw und er is einfach nur am behindert sein. Ich hab schlicht und einfach keine Lust mehr auf den Mist, aber darauf muss ich ja jetzt eigentlich nicht weiter eingehen, nur damit ihr wisst warum überhaupt der ganze Aufstand.

Würde halt gerne wissen, ob es da ne Möglichkeit gibt, dass das Amt mir eine Wohnung bezahlt?

Ich kann mir halt definitiv alleine keine leisten. Hab zwar gehört, dass das Amt eventuell bezahlt, wenn man näher an die Arbeitsstelle zieht, aber das ist in meinem Fall leider nicht möglich. Wohne nur 10km von der Arbeit entfernt und von der nächsten Stadt aus sind es ~15-20km. Habe auch nen Auto und das brauch ich auch, da ich in 3 Schichten arbeite -> mit Bus nur zur Frühschicht möglich(der fährt nur jede Stunde, bis 19Uhr oder so) und selbst da müsste ich meine Arbeitszeiten verschieben -> is nich drin, hab schon angefragt, sonst hätte ich mir damals auch kein Auto gekauft. Hab im Monat auch noch andere Kosten, so dass letztendlich für mich selbst zum ausgeben ~80€ übrig bleiben. Das Kindergeld bekommt meine Mum und ich bekomme auch noch freiwilligen Unterhalt von meinem Dad (~100€) welche ich aber auch als Kostgeld abdrücken muss.

Hoffe hier kann mir irgendjemand ne klare Antwort geben,eine WG möchte ich eigentlich nicht.

Hatte eigentlich bisher kein Interesse an ner eigenen Wohnung weils wirklich derbe ins Geld geht und auch mit viel Aufwand verbunden ist, aber das ist mir allemal lieber als die derzeitige Situation.

MfG


91 Antworten

Kannst Bafög beantragen und das Kindergeld (180€ im Monat) steht dir auch zu. Auto würde ich durhc Roller ersetzen ist wesentlich günstiger im Unterhalt.


Irgendwie sollte das möglich sein, meine Cousine ist mit Hartz4 in eine eigene Wohnung übersiedelt - keine Ahnung wie sowas gehen soll, aber in Deutschland scheint in dem Bereich ja relativ viel zu gehen.

Erkundig dich einfach mal bei der zuständigen Stelle.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von bergi88
Kannst Bafög beantragen.

Dachte das gibt es nur für Studenten, Leute die Fachabi oder ne berufliche Ausbildung machen und halt kein eigenes Einkommen haben?

@kearny wie alt ist die denn? Ab 25 ist das ja afaik sowieso np, aber bin halt erst 19 :|


bis du irgendwie so 25/26/27 bist (ka wie alt genau), und keine abgeschlossene ausbildung hast sind deine eltern afaik verpflichtet dir unterhalt zu zahlen. allerdings ka wie das aussieht da du ja bei einer ausbildung geld bekommst und theoretisch zuhause wohnen könntest, aber google hilft da bestimmt ;)


BAFöG
Auszubildende haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG). Außer einem Studium kann nämlich auch der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fachschul-, Fachoberschul- und Berufsfachschulklassen, Berufsaufbauschulen, Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs sowie höheren Fachschulen und Akademien gefördert werden. Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen - so genannte Ausbildungen im dualen System - werden allerdings nicht gefördert. Voraussetzung für den Bezug von BaföG ist, dass der Auszubildende bei Beginn der Ausbildung jünger als 30 Jahre ist. Ausnahmen gibt es, wenn etwa die Erziehung von Kindern oder die Betreuung kranker naher Angehöriger ein Überschreiten dieser Altersgrenze rechtfertigen. Die Berechnung des BAFöG richtet sich nach pauschalen Bedarfsbeträgen. Eigenes Einkommen und Vermögen des Auszubildenden werden ebenso wie das Einkommen der Eltern und eines möglichen Ehegatten angerechnet. Auch fließt die Art der Ausbildung in die Berechnung mit ein. Dabei werden in der Regel ein Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag sowie Mietkostenzuschlag gezahlt. BAföG wird grundsätzlich für die gesamte Dauer der Ausbildung geleistet. Schüler der oben genannten Schulen erhalten das BAFöG - anders als das zinslose Darlehen von Studenten - als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss. Weitere Informationen über BAFöG und Tipps zur Antragstellung gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf der Webseite www.das-neue-bafoeg.de .


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen - so genannte Ausbildungen im dualen System - werden allerdings nicht gefördert

Hab leider eine betriebliche Ausbildung - normale Lehre halt :(


Für betriebliche Ausbildungen gibts eventuell "Berufsausbildungsbeihilfe" - allerdings kenne ich die Voraussetzungen nicht genau; eventuell mal hier:

Link

schlau machen und dann bei der Agentur für Arbeit vorbeischauen.


xeNN
Beigetreten: 31.10.2007
Elite Grinder

Müssten dein Vater/deine Mutter dir nicht direkt Unterhalt zahlen, wenn du ausziehst?

Gibt doch da so ne Tabelle (Düsseldorfer Tabelle?).


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von Gela
Für betriebliche Ausbildungen gibts eventuell "Berufsausbildungsbeihilfe" - allerdings kenne ich die Voraussetzungen nicht genau; eventuell mal hier:

Link

schlau machen und dann bei der Agentur für Arbeit vorbeischauen.

"Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist." :(

@xenn hab mal geguckt, kann mir aber irgendwie net vorstellen, dass das so stimmt oO bzw vllt bin ich zu dumm die tabelle richtig zu interpretieren - http://www.vamv-berlin.de/download/DT_Stand_01_01_2010.pdf

dann müsste ja zb meine mum mir 488€ Unterhalt zahlen, weil sie "bis 1500 verdient". Wobei das ja unmöglich wäre, wenn sie zb nur 700 oder so verdienen würde. Und dann würde ich ja von beiden Elternteilen fast 500€ bekommen, das wäre ja viel zu viel. Oder steh ich mal wieder aufm Schlauch?

/e: Aber das wird wohl mit meinem Einkommen verrechnet. ATM ist es nämlich auch so, dass mein Dad mir garkeinen Unterhalt zahlen muss weil mein Einkommen die Grenze übersteigt. (Mein Gehalt + Kindergeld [wieso ist das eigtl mein Einkommen? Bekomm das ja eh net])


Mir sind 3 Möglichkeiten staatlicher Förderung eingefallen: Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe und Bafög
(Mehr Möglichkeiten staatlicher Förderung gibt es definitv nicht)

Wohngeld fällt für dich aus folgendem Grund weg

Nicht antragberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende sowie Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende.

Berufausbildungsbeihilfe geht leider auch nicht, weil du folgende Voraussetzung nicht erfüllst:

Der Antragsteller wohnt während der Ausbildung nicht bei seinen Eltern und kann auch nicht dort wohnen, weil der Hin- und Rückweg von der Wohnung der Eltern zur Arbeitsstätte mehr als 2 Stunden dauern würde (mit öffentlichen Verkehrsmitteln)

Bafög wurde hier ja schon erläutert.

Brauchst du weitere Infos für die Zukunft, solltest du dich über diese 3 Fördermöglichkeiten schlau machen.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Wie jetz über diese 3 Möglichkeiten schlau machen? Die fallen doch eh weg?

BTW ne WG wäre halt die Notlösung.. me + Kumpel würden eine machen, da bei ihm exakt das selbe Problem herrscht :rolleyes: Lohnt sich eine 2er WG viel mehr als alleine zu wohnen? 3Raum Wohnung wäre dann angemessen denke ich.


ne, net wirklich

und letztendlich hängts daran das deine eltern sie dir zahlen


Bafög??????????

:facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm:

Jeder Vollidiot weiss das bafög nicht für sowas gedacht ist geh zum Amt hartz4 und gut dann bezahlen die schon wenn du 25 bist.Hör nicht auf die pfeiffen .Amt sach dehnen was sache ist und fertig .


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Bin aber 1. erst 19. und 2. brauch ich auch kein Hartz4 da ich ja in einer Berufsausbildung bin :f_cool:


Blecheimer
Beigetreten: 21.04.2006
PokerStrategist

Original von EriscHgcrFU
dürfen usw und er is einfach nur am behindert sein. Ich hab schlicht und einfach keine Lust

Das zahlt übrigens nicht "das Amt" sondern alle Leute, die Steuern zahlen. Aber mach ruhig. Ich tu das gerne!


@EriscHgcrFU
Anspruch auf ALg 2 hättest du auch nur in den seltensten Fällen und Kosten zur Unterkunft übernehmen sie nur ab 25 oder bei schwerwiegenden Gründen.
Wenn du eine eigene Wohnung/WG willst, bist du auf Hilfe deiner Eltern angewiesen. Selbst auf das Kindergeld was deine Eltern beziehen hast du so keinen Anspruch.

@donBauerdick
Dein Post verstehe ich nicht. Du hast was damit bezweckt?


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Hättest du ne Idee was "schwerwiegende Gründe" wären?


das problem ist dass deine eltern für dich unterhaltspflichtig sind.
kindergeld steht dir zu 100% zu, kannst bei der familienkasse eine abzweigung beantragen.

wohngeld gibts wohl nicht. jedoch würde ich da nochmal beim wohngeldamt nachfragen. die sind nett, nicht wie die arge, die an allen ecken versucht zu sparen.
(brauchst trotzdem 360€+miete monatliches einkommen um überhaupt wohngeld zu bekommen. dazu zählt aber alles als einkommen, also kindergeld, unterhalt usw. der trick dabei ist, dass deine eltern dir geld überweisen, du es dann bar zurück gibst. aber falls es wirklich so ist dass man in der erstausbildung nichts bekommt, dann ist es sowieso egal, nur fragen kostet nichts)

vom amt bekommst auch nix, da du in einer ausbildung bist und sowas nicht unterstützt wird. mit sehr viel glück würde die härtefallregelung greifen, aber da du erst 19 bist, müsstest du so oder so daheim leben

bafög wirds sicherlich auch nicht geben

eine idee wäre die unterhaltssicherungsbehörde. die haben mir als ich zivi war auch die wohnung bezahlt.


Wenn keine andere Stelle zahlt und es dir nicht zu zumuten ist dort weiter zu wohnen. Tätliche Übergriffe, Verwahrlosung, Drogenmissbrauch... Schwerwiegend halt!


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