Der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio hält eine allgemeine Corona-Impfpflicht nur bei einer bestimmten „epidemischen Bedrohungslage“ verfassungsrechtlich für gerechtfertigt. „Wenn eine Kapazitätsüberlastung des medizinischen Versorgungssystems droht, wenn schwere klinische Verläufe und eine deutlich steigende Zahl von Todesfällen drohen, weil eine erhebliche Minderheit der Bevölkerung nicht geimpft ist, dann kann man eine Impfpflicht rechtfertigen.“
Wenn eine Virus-Variante zwar eine starke Verbreitungsfähigkeit habe, aber die beschriebene Gefahrenlage nicht erzeuge und schwere Krankheitsverläufe ausblieben, „dann würde kein Grund für eine staatlich auferlegte Impfpflicht bestehen“, sagte der 67 Jahre alte Jurist. Die verfassungsrechtliche Beurteilung einer Impfpflicht „hängt tatsächlich von der jeweiligen Bedrohung ab“, betonte der Ex-Verfassungsrichter. „Und ich könnte heute nicht sicher sagen, ob eine Impfpflicht hier und jetzt gerechtfertigt wäre“, sagte Di Fabio. „Ich fürchte fast, wir bräuchten für jede Variante eine neue Risikoabschätzung.“
Di Fabio: „Wir brauchen mehr Informationen darüber, ob mit einer allgemeinen Impfpflicht überhaupt die gegenwärtige Welle und ihre Auswirkungen auch wirksam bekämpft werden können.“
Neben den praktischen Problemen einer allgemeinen Impfpflicht (zentrales Impfregister, Sanktionen etc.) gibt es wie oben angedeutet auch verfassungsrechtliche. Leider ist es in Deutschland schon häufiger passiert, dass Gesetze, die eindeutig gegen die Verfassung verstoßen haben, von Gerichten später gekippt wurden.