Original von EddiGonzalez
Nö meine Kleine ist nicht Schulpflichtig.
Wieviele Kinder sind denn weltweit bisher an COVID gestorben?
1) Um meine Fragen mal in Relation zu setzen. Ich habe ein schulpflichtiges Kind und bin froh darüber, dass er sich und seine Freunde und Klassenkameraden schützt. Mein Eindruck ist, dass die Kinder das wesentlich besser wegstecken, als man denken könnte. Ich gebe Dir dahingehend Recht, dass zum jetzigen Zeitpunkt niemand Langzeitfolgen für die Entwicklung der Kinder durch das Maske tragen absehen kann. Das geht aber in beide Richtungen, also man kann weder sagen, dass es nachteilig ist noch kann belegt werden, das es nicht nachteilig ist.
2) Deine Antwort "Wieviele Kinder..." hört sich (nicht böse gemeint) nach dem klassischen "ist-ja-nicht-mein-kind" Argument an. Eine Anschlussfrage, wieviel Kinder müssen sterben, damit Deine Kosten-Nutzen-Rechnung zugunsten der Maskenpflicht ausfällt?
Für mich sieht die Rechnung folgendermaßen aus: auf der einen Seite haben wir die Kostenrechnung: Kinder müssen Masken tragen. Das führt uU zu Fehlentwicklungen, die in die nächsten Jahren sich zeigen werden. Ausserdem hat Kevin jetzt häufig Kopfschmerzen und übel ist ihm auch noch. Auf der andere Seite der Nutzen, das ist der Schutz der Kinder vor einer tödlichen Krankheit. An dieser Stelle muss jeder für sich entscheiden, was er höher bewertet. Eine unbelegbare Fehlentwicklung sowie Kopfschmerzen und Übelkeit gegen eine ungewisse Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind an Covid erkrankt und im schlimmsten Fall daran stirbt.
3) Ich habe den Beschluss jedenfalls teilweise gelesen (lol 180 Seiten). Das was mich am meisten daran ärgert ist nicht, dass Kevin jetzt keine Maske mehr tragen muss sondern die Ausweitung auf die gesamten Schüler der Schule, wodurch eine Vielzahl von anderen (am Rechtsstreit unbeteiligten) Kindern potentiell gefährdet werden. Das ist ne Schweinerei, weil der Richter einfach sehr wahrscheinlich massiv seine Kompetenzen überschreitet, mutmasslich, weil er ein "Coronagegner" ist. Das Verhalten des Richters wird strafrechtlich überprüft (Amtsmissbrauch?).