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darf supermarkt pfandannahme verweigern?

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daveyzzz
Beigetreten: 24.01.2009
PokerStrategist

verflucht sei auch real, kann ja wohl nicht sein, dass die keinen pfandbon aus ner anderen filiale annehmen.
imo machen das sogar inhabergeführte rewe/ edeka oder discounter

aber real? nein die haben sowas nicht nötig :rage: :rage: :rage:

ist sowas überhaupt rechtens? wenn man zB mal im urlaub den bon einzulösen vergisst, ist ja die kohle weg (bei real zB)

Spoiler

meine schönen 70 € :coolface:


Antwort
Zitat
BrEaKdOwNpG Themenstarter
BrEaKdOwNpG
Beigetreten: 21.01.2005
Oldschool Grinder

Original von pokahface
Caught OP.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/koeln-betrueger-erbeutet-mit-einer-pfandflasche-44-000-euro-a-1121633.html

nein, das hier bin ich :f_love:


Antwort
Zitat
scrappyyyy
Beigetreten: 23.01.2011
PokerStrategist

OP übertreib doch nicht!


Antwort
Zitat
BrEaKdOwNpG Themenstarter
BrEaKdOwNpG
Beigetreten: 21.01.2005
Oldschool Grinder

:coolface: :f_love:


Antwort
Zitat
shugana
Beigetreten: 09.04.2007
PokerStrategist

Was ist ein Truf? Ein NoNo, steht ja da, aber sonst?


Antwort
Zitat
Emmii
Beigetreten: 12.07.2015
PokerStrategist

Original von shugana
Was ist ein Truf? Ein NoNo, steht ja da, aber sonst?

:facepalm:


Antwort
Zitat
sarc
Beigetreten: 06.06.2008
PokerStrategist

Original von shugana
Was ist ein Truf? Ein NoNo, steht ja da, aber sonst?

Haha. Hahaha. Haha. Ha.


Antwort
Zitat
flowIIpoker
Beigetreten: 14.02.2007
PokerStrategist

Original von shugana
Was ist ein Truf? Ein NoNo, steht ja da, aber sonst?

zu ddr-zeiten kam man mit:

"im zweifelsfall ein antifaschist"

ziemlich weit


Antwort
Zitat
shugana
Beigetreten: 09.04.2007
PokerStrategist

Kurze google Recherche hat ergeben, Truf ist offenbar dieser Lötkolbenbesitzer hier:

Scheinbar hat er etwas böses getan, sonst wäre es ja nicht NoNo Truf, sondern YesYes Truf!


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Zitat
JakeH4rper
Beigetreten: 19.01.2011
Poker Player

Original von AyCaramba44

Ohne Grund darf ein Supermarkt aber kein Hausverbot erteilen!

btw der supermarkt hat das hausrecht und ist eine private einrichtung. der kann hausverbote aussprechen wie er lustig ist.


Antwort
Zitat
Dustwalker
Beigetreten: 30.07.2006
Oldschool Grinder

Original von JakeH4rper

Original von AyCaramba44

Ohne Grund darf ein Supermarkt aber kein Hausverbot erteilen!

btw der supermarkt hat das hausrecht und ist eine private einrichtung. der kann hausverbote aussprechen wie er lustig ist.

noe.


Antwort
Zitat
BrEaKdOwNpG Themenstarter
BrEaKdOwNpG
Beigetreten: 21.01.2005
Oldschool Grinder

kann er ja mal versuchen, der tolle private supermarkt. mal sehen was die management bosse zu willkür sagen.
habe übrigens bei rewe angerufen, marktleiter muss jetzt mehr pfand nehmen als er will und darf sich nicht wehren sonst soll ich nochmal anrufen; außer bei zuviel glaspfand, leider hab ich nun keinen pfand mehr :ayfkm:


Antwort
Zitat
Dustwalker
Beigetreten: 30.07.2006
Oldschool Grinder

Auch rein rechtlich darf er nicht Hausverbote aussprechen wie er will...


Antwort
Zitat
h0nky
Beigetreten: 17.02.2008
Oldschool Grinder

Original von scrappyyyy

OP übertreib doch nicht!

Hihi Pfandsammler.
Hihi Lapalie.
Hihi gleich mal auf Twitter posten.


Antwort
Zitat
scrappyyyy
Beigetreten: 23.01.2011
PokerStrategist

Bei diesen Tweets handelt es sich um Tweets, die die Polizei aus Berlin veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Anrufe auf 110. Es soll sensibilisieren, dass die 110 nicht missbraucht werden soll.

Original von Dustwalker
Auch rein rechtlich darf er nicht Hausverbote aussprechen wie er will...

BGH:
Der Bundesgerichtshof fordert für die Erteilung eines Hausverbots das Vorliegen eines Grundes. Dieser kann insbesondere in der Störung des Betriebsablaufs liegen. Ein Hausverbot kann daher zum Beispiel gegenüber Betrunkenen oder aufgrund von Beleidigungen durch den Kunden erteilt werden.

Definition der Störung des Betriebsablaufs ist eine Auslegungssache, kann aber sicher für viele Punkte genannt werden.

Celle hat vorher mal sogar komplett frei entschieden:

, dass ein Lebensmittelhändler grundsätzlich ohne Angaben von Gründen gegenüber einem Kunden ein Hausverbot aussprechen darf. Denn insofern sei zu beachten, dass der Händler aufgrund der Vertragsfreiheit in der Wahl seiner Kunden frei ist. Nur in bestimmten Ausnahmefällen sei ein Hausverbot unzulässig. Dies sei aus Sicht der Richter zum Beispiel dann der Fall, wenn der Lebensmittelhändler eine Monopolstellung auf lebensnotwendige Produkte innehat und der Kunde nicht anderweitig die Produkte erhalten kann


Antwort
Zitat
JakeH4rper
Beigetreten: 19.01.2011
Poker Player

Original von BrEaKdOwNpG
kann er ja mal versuchen, der tolle private supermarkt. mal sehen was die management bosse zu willkür sagen.
habe übrigens bei rewe angerufen, marktleiter muss jetzt mehr pfand nehmen als er will und darf sich nicht wehren sonst soll ich nochmal anrufen; außer bei zuviel glaspfand, leider hab ich nun keinen pfand mehr :ayfkm:

ja gut, dass ist dann halt der gesunde menschenverstand. rechtlich ziehst du aber dennoch im härtefall in 9/10 fällen den kürzeren.
natürlich sprechen supermärkte hausverbote nur mit grund aus, da sie sonst unnötig einnahmen verlieren. rechtlich ist das hausrecht in deutschland aber sehr stark.


Antwort
Zitat
Dustwalker
Beigetreten: 30.07.2006
Oldschool Grinder

Original von scrappyyyy

Original von Dustwalker
Auch rein rechtlich darf er nicht Hausverbote aussprechen wie er will...

BGH:
Der Bundesgerichtshof fordert für die Erteilung eines Hausverbots das Vorliegen eines Grundes. Dieser kann insbesondere in der Störung des Betriebsablaufs liegen. Ein Hausverbot kann daher zum Beispiel gegenüber Betrunkenen oder aufgrund von Beleidigungen durch den Kunden erteilt werden.

Definition der Störung des Betriebsablaufs ist eine Auslegungssache, kann aber sicher für viele Punkte genannt werden.

Joa. Das Zitat war auch "wie er will/lustig ist" und das geht eben nicht, damit wären wir wieder zurück in der Apartheit oder in unserem Breiten 1932...


Antwort
Zitat
JakeH4rper
Beigetreten: 19.01.2011
Poker Player

les mal zuende, was scrappy geschrieben hat.
es müssen nicht mal gründe genannt werden, was ich mit 'wie er lustig ist' gleichsetze=)


Antwort
Zitat
Dustwalker
Beigetreten: 30.07.2006
Oldschool Grinder

In deiner Theorie ist also OLG Celle > BGH? Interessanter Ansatz... :f_ugly:


Antwort
Zitat
FidiFlush
Beigetreten: 14.04.2009
PokerStrategist

Original von JakeH4rper
les mal zuende, was scrappy geschrieben hat.
es müssen nicht mal gründe genannt werden, was ich mit 'wie er lustig ist' gleichsetze=)

Absoluter Quatsch.
Du verzapfst einfach nur Unsinn.


Antwort
Zitat
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