Bei diesen Tweets handelt es sich um Tweets, die die Polizei aus Berlin veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Anrufe auf 110. Es soll sensibilisieren, dass die 110 nicht missbraucht werden soll.
Original von Dustwalker
Auch rein rechtlich darf er nicht Hausverbote aussprechen wie er will...
BGH:
Der Bundesgerichtshof fordert für die Erteilung eines Hausverbots das Vorliegen eines Grundes. Dieser kann insbesondere in der Störung des Betriebsablaufs liegen. Ein Hausverbot kann daher zum Beispiel gegenüber Betrunkenen oder aufgrund von Beleidigungen durch den Kunden erteilt werden.
Definition der Störung des Betriebsablaufs ist eine Auslegungssache, kann aber sicher für viele Punkte genannt werden.
Celle hat vorher mal sogar komplett frei entschieden:
, dass ein Lebensmittelhändler grundsätzlich ohne Angaben von Gründen gegenüber einem Kunden ein Hausverbot aussprechen darf. Denn insofern sei zu beachten, dass der Händler aufgrund der Vertragsfreiheit in der Wahl seiner Kunden frei ist. Nur in bestimmten Ausnahmefällen sei ein Hausverbot unzulässig. Dies sei aus Sicht der Richter zum Beispiel dann der Fall, wenn der Lebensmittelhändler eine Monopolstellung auf lebensnotwendige Produkte innehat und der Kunde nicht anderweitig die Produkte erhalten kann