Original von fleake
der einzelhändler oder händler allgemein darf sich seine kunden selbst aussuchen mit denen er geschäfte eingeht, also wenn er kein bock auf dich hat, dann hat man pech gehabt.
"ls wesentliches Merkmal des Privatrechts die dem Einzelnen von der Rechtsordnung eingeräumte Möglichkeit, seine Rechtsverhältnisse durch Rechtsgeschäfte nach eigenem Willen zu gestalten. Wichtigster Ausdruck der Privatautonomie ist die Vertragsfreiheit."
also wenn er sagt "du gibst hier dann pfand nicht ab", dann gibst du dein pfand dort nicht ab,
und wenn du dich quer stellst , dann gibts halt hausverbot
Der Unsinn wird nicht richtiger wenn ihr ihn einfach immer wiederholt... oder ist das Forum hier auch schon im #postfaktischen Zeitalter angekommen?
Privatperson =| Supermarkt - merkste selber nicht, oder?
Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, dass der Eigentümer grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.).