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[Geschlossen] Disco - "Abtaster" = Sexuelle Belaestigung

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FireballHikari
Beigetreten: 24.03.2006
Poker Player

Original von SoWe
is interessant zu sehen wie hier im prinzip gesagt wird "tja pech gehabt"... aber wenn jetz die situation andersrum wär, arme schwache frauen durch böse türsteher abgetastet würden, dann wär was los

Du sagtest es.
Das Hausrecht hebt, das allgemein Recht ja nicht auf! Sicher kann der Clubbesitzer sagen, er sperrt dich dann aus, aber auf Dauer kann er sich sowas nicht leisten, dann bleiben ihm die Leute weg.

Darüber hinaus sind gerade Dorfdiscos Subventioniert. Und spätestens dann ist dein recht sogar einklagbar. Was man auch tun sollte, damit in dieser Gesellschaft endlich mal dazu kommt, dass Gleichberechtigung nicht heißt Frauen zu bevorteilen!


Original von eplc

Original von FabolusFlow

Original von eplc
Kann da mal irgendjemand ne Quelle zu geben?

Schon mal was von Hausrecht gehört?

Schon mal was von Kontext gehört?

Das Hausrecht des Discoinhabers hat doch nix mit meinem "Recht" auf Abtasten durch das gleiche Geschlecht zu tun...

Dann musst halt wieder heim gehen ;)


eplc
Beigetreten: 23.01.2005
Elite Grinder

Original von FabolusFlow
Dann musst halt wieder heim gehen ;)

Ehrlich, jetzt guck dir doch wirklich mal an, was ich davor gepostet hab...

Ich zweifel doch schon von vorneherein an, dass das Abtasten durch das andere Geschlecht sowas wie "sexuelle Belästigung" darstellt. Zudem kenn ich diese Formulierung ohnehin nur im Zusammenhang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Daher frag ich nach ner Quelle, die bestätigt, dass ich als Gast überhaupt eine Wahlmöglichkeit habe und warum mir diese zukommen sollte.

Das wiederrum heißt, dass kein Hausrecht ausgeübt werden muss, um zu entscheiden, welcher Gast von welchem Türsteher abgetastet werden darf.

Darüber hinaus ist auch das private Hausrecht nicht so ne Generalkeule, wie viele hier anscheinend denken.


Original von ayatolla
Etwas anderes ist es allerding, wenn jemand z.B. nicht rein gelassen wird weil er Ausländer ist. Dazu gibts nen Richterspruch aus Oldenburg.

Dann zeig mal her das Urteil. Da muss der Richter imo ganz gut gebechert haben, weil in Deutschland eigentlich privatrechtliche Vertragsfreiheit so ziemlich über alles geht.
Wenn ich jetzt hingehe, ein Restaurant aufmache und sage, ich nehme als Gäste keine Deutschen/Ausländer/Kinder/Männer/Frauen oder sonstwas, kann man da soweit ich weiß nichts dagegen tun. Ist halt seine Entscheidung und ich wüsste nicht, wo da der Unterschied zu einer Disco liegen soll.


Original von Elazul

Original von ayatolla
Etwas anderes ist es allerding, wenn jemand z.B. nicht rein gelassen wird weil er Ausländer ist. Dazu gibts nen Richterspruch aus Oldenburg.

Dann zeig mal her das Urteil. Da muss der Richter imo ganz gut gebechert haben, weil in Deutschland eigentlich privatrechtliche Vertragsfreiheit so ziemlich über alles geht.
Wenn ich jetzt hingehe, ein Restaurant aufmache und sage, ich nehme als Gäste keine Deutschen/Ausländer/Kinder/Männer/Frauen oder sonstwas, kann man da soweit ich weiß nichts dagegen tun. Ist halt seine Entscheidung und ich wüsste nicht, wo da der Unterschied zu einer Disco liegen soll.

Doch. Es ist dir überlassen ob du Ausländer, Schwule, Männer, Frauen, Arbeitslose, Manager,... reinlässt oder nicht, aber du darfst nicht sagen man kommt nicht rein wenn man Ausländer, Schwul,.... ist. Antidiskriminierungsgesetz


ayatolla
Beigetreten: 29.03.2008
Oldschool Grinder

Original von Elazul

Original von ayatolla
Etwas anderes ist es allerding, wenn jemand z.B. nicht rein gelassen wird weil er Ausländer ist. Dazu gibts nen Richterspruch aus Oldenburg.

Dann zeig mal her das Urteil. Da muss der Richter imo ganz gut gebechert haben, weil in Deutschland eigentlich privatrechtliche Vertragsfreiheit so ziemlich über alles geht.
Wenn ich jetzt hingehe, ein Restaurant aufmache und sage, ich nehme als Gäste keine Deutschen/Ausländer/Kinder/Männer/Frauen oder sonstwas, kann man da soweit ich weiß nichts dagegen tun. Ist halt seine Entscheidung und ich wüsste nicht, wo da der Unterschied zu einer Disco liegen soll.

Türsteher-Apartheit: Schwarzer Student gewinnt gegen Disco

Gericht entscheidet über Disco Einlass

Dabei kommt es auch nicht darauf an, was der Türsteher sagt oder so.
Wenn 10 unbekannte Jungs rein gehen, die alle gleich angezogen sind, und einer davon nicht rein gelassen wird, kann dieser eben klagen.
Da Richter zum Glück nicht ganz dumm sind, und es in so einer Situation recht eindeutig ist, kann die Disco gut ärger bekommen.


Original von CitizenJolly

Original von Elazul

Original von ayatolla
Etwas anderes ist es allerding, wenn jemand z.B. nicht rein gelassen wird weil er Ausländer ist. Dazu gibts nen Richterspruch aus Oldenburg.

Dann zeig mal her das Urteil. Da muss der Richter imo ganz gut gebechert haben, weil in Deutschland eigentlich privatrechtliche Vertragsfreiheit so ziemlich über alles geht.
Wenn ich jetzt hingehe, ein Restaurant aufmache und sage, ich nehme als Gäste keine Deutschen/Ausländer/Kinder/Männer/Frauen oder sonstwas, kann man da soweit ich weiß nichts dagegen tun. Ist halt seine Entscheidung und ich wüsste nicht, wo da der Unterschied zu einer Disco liegen soll.

Doch. Es ist dir überlassen ob du Ausländer, Schwule, Männer, Frauen, Arbeitslose, Manager,... reinlässt oder nicht, aber du darfst nicht sagen man kommt nicht rein wenn man Ausländer, Schwul,.... ist. Antidiskriminierungsgesetz

OK, hatte ich so noch nichts von gehört, aber man lernt ja nie aus.


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