mhh nein das wollte ich auch nicht behaupten.. aber könnte man dann ja so machen..
ehm und wie soll die disco bzw. du das nachweisen wieviel du getrunken hast? verstehe nicht wie das gehen soll
mfg
mhh nein das wollte ich auch nicht behaupten.. aber könnte man dann ja so machen..
ehm und wie soll die disco bzw. du das nachweisen wieviel du getrunken hast? verstehe nicht wie das gehen soll
mfg
irrtum:
wer in der disco seine verzehrkarte verliert, muss auf jeden fall die volle karte bezahlen.
richtig ist:
verlorene verzehrkarten muss man in vielen fällen nicht bezahlen.
jeder discogänger kennt die verzehrkarten, die die türsteher am eingang an die gäste verteilen. sie sind vergleichbar mit einer zeitweiligen kreditkarte: der gast bestellt und konsumiert getränke, deren kosten auf dieser karte registriert werden. ab einem bestimmten höchstbetrag wird die karte vom barkeeper eingezogen; der gast muss dann bei ihm oder an der kasse die entsprechende summe bezahlen und kann danach mit einer neuen karte wieder getränke bestellen. auf den karten stehen im allgemeinen hinweise wie: "bei verlust dieser karte wird der volle kreditbetrag von 50 euro fällig."
kaum jemand wagt es, die zahlung zu verweigern, wenn er an der tür feststellt, dass er seine karte verloren hat. das liegt zum einen daran, dass man die türsteher nicht unnötig reizen will. denn schließlich möchte man den club ja am nächsten wochenende wieder betreten dürfen – und zwar körperlich unversehrt. aber auch die tatsache, dass kaum jemand die rechtslage im falle verlorener verzehrkarten kennt, trägt dazu bei, dass die betroffenen meist anstandslos zahlen. wie also ist die rechtslage?'
zunächst einmal braucht niemand angst vor strafrechtlicher verfolgung zu haben, wenn er sich weigert, mehr zu zahlen, als er verzehrt hat. das angebliche delikt der "zechprellerei", mit dem wirte gerne drohen, existiert überhaupt nicht. oft rufen die clubbesitzer trotzdem die polizei. damit wollen sie den gast in erster linie nur einschüchtern. denn die polizisten können nicht mehr tun, als die personalien des gastes festzustellen, damit der clubbesitzer die möglichkeit erhält, die summe notfalls einzuklagen. sobald die personalien festgestellt sind, darf der gast gehen. bezahlen muss er zunächst einmal gar nichts.
damit ist aber noch nicht die frage beantwortet, ob der discobetreiber nachträglich noch die möglichkeit hat, den vollen kreditbetrag einzuklagen. grundsätzlich ist es tatsächlich zulässig, dass gastwirte pauschalisierte schadensersatzklauseln in ihre allgemeinen geschäftsbedingungen aufnehmen. sie können also den branchentypischen durchschnittsschaden ersetzt verlangen, der ihnen dadurch entsteht, dass jemand seine karte verliert.
der gast muss jedoch die möglichkeit erhalten, nachzuweisen, dass der entstandene schaden im konkreten fall geringer war als der normalerweise eintretende durchschnittsschaden. das kann zum beispiel der fall sein, wenn die karte nicht verloren ging, sondern zerstört wurde. dann kann sie von keinem unehrlichen finder benutzt werden; dem clubbetreiber kann durch den verlust also auch kein schaden entstehen. wer – zum beispiel mit hilfe von zeugen – beweisen kann, dass die karte zerstört wurde, muss daher nur bezahlen, was er mit der karte bestellt hat.die allgemeinen geschäftsbedingungen des discothekenbesitzers dürfen nicht den falschen eindruck hervorrufen, dass dem gast die möglichkeit abgeschnitten ist, einen niedrigeren schaden nachzuweisen als den vollen kartenwert. das amtsgericht recklinghausen erklärte deshalb schon vor einiger zeit eine typische schadensersatzklausel auf einer verzehrkarte generell für unwirksam. die seinerzeitige formulierung "bei verlust berechnen wir den vollen kartenwert von 80,– dm" erweckte nach auffassung des gerichts den angesprochenen falschen eindruck. der gastwirt konnte sich daher nicht auf die klausel berufen.
wer also seine verzehrkarte verloren hat und es auf einen rechtsstreit mit dem discobetreiber ankommen lassen will, sollte folgendermaßen vorgehen:
– den wortlaut der verlustklausel, wie sie auf der verzehrkarte formuliert ist, notieren;
– einblick in die allgemeinen geschäftsbedingungen verlangen und alles notieren, was auch dort zum thema kartenverlust steht;
– prüfen, ob die allgemeinen geschäftsbedingungen gut sichtbar im eingangsbereich aushingen;
– sofort einen zeugen hinzuziehen, der die oben genannten notizen und beobachtungen bestätigen kann;
– keinesfalls schuldanerkenntniserklärungen oder ähnliches unterschreiben.clubbesucher, die diese regeln beachten, haben am ehesten chancen, um die zahlung herumzukommen, wenn der clubbetreiber ihnen tatsächlich eine rechnung oder einen mahnbescheid über den vollen kreditbetrag zukommen lassen sollte. ob sie sich nachts im angesicht eines bulligen türstehers auf dieses abenteuer einlassen wollen, ist natürlich ihre eigene entscheidung.
(quelle: dr. jur. ralf höcker: "lexikon der rechtsirrtümer - zechprellerei, beamtenbeleidigung und andere juristische volksmythen", ullstein taschenbuch)"
JA 1994 ÜRef. Teilbd. 1, 91
Die Anzeige wegen Zechprellerei kannst du vergessen, sowas gibt es in DE nicht. Wenn er nicht vorsätzlich die karte verloren hat ist das zumindest vergessbar. Er muss auch keine 60 Euro bei haben, man kann ja nur wegen 2 Bier hingehen oder bei gefühlten 6% Promille auch vorher schon die Kohel ausgegeben haben. Ich denke das hat sich schnell erledigt (achso: halbwissen, zumindest ohne garantie ^^)
Rest: is halt so ^^
Ihr kennt sicherlich diesen Anwalt (Ralf Höcker oder so), der momentan ein wenig mit Rechtsfragenklischees aufräumt. Und ich meine mich erinnern zu können, dass er etwas zu einem ähnlichen Fall gesagt hat. Das Beispiel war, glaube ich, die Situation, dass man an der Tankstelle merkt, dass die Kohle zu knapp ist. Die Frage war, ob der Tankstellenpächter ein Recht auf ein Pfand hat. Die Antwort war: NEIN. Aber der Kunde muss in diesem Fall seine Personalien hinterlegen, damit der Tankstellenpächter ihm die nicht regulierte Rechnung zustellen kann.
Kannst ja mal googlen, ob Du was in dieser Richtung findest. Hoffe es hilft Dir einigermaßen bei diesem "Problem".
Eine kleine Anregung von mir: Wollt ihr alle ein Hausverbot riskieren, nur um 30€ zu sparen - was vermutlich hoffnungslos ist?
Es wurde sogar genau der Verzehrkartenfall angesprochen. Habe ich ja weiter oben zitiert.
Aber ich weiß nicht wieso ich mich hier 100x wiederhole und es immer noch falsch verstanden wird
Er bzw Wir haben hier nicht vorher uns vor irgendwas zu drücken und Hausverbot zu riskieren. Ich zumindest nicht. Was er im Endeffekt macht ist ja sein Ding.
Mich hat dieses ganze Thema einfach mal interessiert. Ohne irgendwelche bösen Absichten.
Wenn ich mit 6 Leuten da rein gehe und 60 Euro pro verlorene Karte bezahlt werden müsste, würde ich meinen Freunden sagen, gebt mir jeder 10 Eruo und ihr könnt alles und so viel trinken wie ihr wollt. (Man benutzt dann obv nur eine einzige Karte alle zusammen)
Dann wird am Ende brav 60 Euro abgedrückt und alle haben Geld gespart
Original von kappe69
Wenn ich mit 6 Leuten da rein gehe und 60 Euro pro verlorene Karte bezahlt werden müsste, würde ich meinen Freunden sagen, gebt mir jeder 10 Eruo und ihr könnt alles und so viel trinken wie ihr wollt. (Man benutzt dann obv nur eine einzige Karte alle zusammen)
Dann wird am Ende brav 60 Euro abgedrückt und alle haben Geld gespart![]()
Ist die Karte voll kriegste auch nix mehr. D.h. da ist nichts mit so viel Trinken wie man will.
Problem ist nur das man auf die meisten karten halt auch nur für max. 60€ danns saufen kann...
Jetzt mal ganz ehrlich Leute.... ihr wollt weggehen und einen schönen Abend haben und nachdem ihr selber einen Fehler gemacht habt und die Karte verloren habt wollt ihr dann wegen +/- 20€ herumscheissen?
Ihr müsst das ganze auch mal aus Sicht des Diskotheken Besitzers sehen, was soll er denn machen? Wenns so einfach wäre die Karte voll zu machen (60€) und nach Verlust der Karte nur 40€ zahlen zu müssen dann könnten alle Diskotheken bald dicht machen!
Und dann könnt ihr mal sehen wo ihr euren Abend verbringt...
Original von Hardstyle155
Jetzt mal ganz ehrlich Leute.... ihr wollt weggehen und einen schönen Abend haben und nachdem ihr selber einen Fehler gemacht habt und die Karte verloren habt wollt ihr dann wegen +/- 20€ herumscheissen?Ihr müsst das ganze auch mal aus Sicht des Diskotheken Besitzers sehen, was soll er denn machen? Wenns so einfach wäre die Karte voll zu machen (60€) und nach Verlust der Karte nur 40€ zahlen zu müssen dann könnten alle Diskotheken bald dicht machen!
Und dann könnt ihr mal sehen wo ihr euren Abend verbringt...
Super, du hast schon mal nicht kapiert um welche Fälle es hier geht!
Original von Hardstyle155
Jetzt mal ganz ehrlich Leute.... ihr wollt weggehen und einen schönen Abend haben und nachdem ihr selber einen Fehler gemacht habt und die Karte verloren habt wollt ihr dann wegen +/- 20€ herumscheissen?Ihr müsst das ganze auch mal aus Sicht des Diskotheken Besitzers sehen, was soll er denn machen? Wenns so einfach wäre die Karte voll zu machen (60€) und nach Verlust der Karte nur 40€ zahlen zu müssen dann könnten alle Diskotheken bald dicht machen!
Und dann könnt ihr mal sehen wo ihr euren Abend verbringt...
Du hast mit deinen ersten Beiträgen in diesem Thread schon gezeigt dass du nicht weißt worauf ich hinaus möchte und es jetzt wieder nicht geschafft. Halt dich doch einfach zurück, hilft uns allen.
OMFG wie alle rechtschreib-hansleute hier wieder mit ihrem 08/15 wissen prollen wollen "den tatbestand der zechprellerei gibt es nicht" blöablabla
es nervt eincfach nur noch das mal wieder zum 9.mal in ein und demselben thread zu lesen GET A LIFE
trotzdem dann betrug
wenn man so stracke ist und das teil verliert, selbst schuld
Einfach ma augenauf machen klappt am besten
es gibt genug leute die ihre karte verlieren
Nen Kumpel hat auch ma seine Karte verloren hat ein bisschen rumgeguck hat eine karte gefunden wo 10€ drauf waren und eine leere is dann mit der leeren rausgegangen und die für 10€ haben voll gemacht