Original von FlipFlip
Original von Justus
Original von Tandor1973
Original von Justus
nein, da der "Schaden" von der DHL verursacht wurde, was du ja offensichtlich nachweisen kannst. Kannst dich mit DHL in Verbindung setzen und Schadenersatz für den Käufer fordern.
Glaube kaum das DHL für die Lieferzeit garantiert. Die werden höchstens die Versandkosten ersetzen.
Das ist ja immerhin besser als nix. Express ist ja nunmal keine normale Sendung. Hab ja nicht gesagt dass DHL Schadenersatz leistet, aber fordern würde ich ihn schon erstmal, und dann halt schauen was passiert. Auf jeden Fall muss der Verkäufer nicht den Kaufbetrag ersetzen, er hat ja nix falsch gemacht. Allerdings die Zahlung von DHL weiter an den Käufer erstatten, auch wenn es nur die Expresskosten sind.
Ja und jetzt versetze dich mal in die Lage des Käufers.
Ja und? Ist doch nicht die schuld vom Verkäufer wenn DHL nicht rechtzeitig liefert, wieso sollte der also den Schaden zahlen?
Die Lage des Käufers ist rechtlich ganz simpel - wenn der Verkäufer privat verkauft hat (und davon gehe ich in diesem Thread von aus), hat der Käufer das Versandrisiko automatisch übernommen, d.h. ab dem Punkt wo der Verkäufer die Sendung ordnungsgemäss bei DHL (oder wem auch immer) abgegeben hat, liegt das Risiko voll und ganz beim Käufer.
Es sei denn natürlich, der Verkäufer hat in seiner Artikelbeschreibung das Versandrisiko ausdrücklich übernommen.
Die Lage des Käufers ist also, er wusste dass es per Express gesendet wird, hat dafür auch gezahlt, und er wusste auch dass DHL (oder welcher Logistiker auch immer) dann auch am Folgetag liefern muss, und er wusste auch dass das Versandrisiko bei ihm liegt.
Er hat auf die Auktion geboten und ist das Risiko eingegangen, und?
Der Verkäufer kann jetzt natürlich an DHL herantreten und entsprechend Porto usw. zurückfordern, und ist dann natürlich verpflichtet das an den Käufer weiterzuleiten, das ist das Recht des Käufers.
Der Käufer hat aber kein Recht auf Rückerstattung vom Verkäufer, der hat alles richtig gemacht und ist rein rechtlich auf der sicheren Seite, sofern er die Versandbelege aufbewahrt hat.