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eBay Konzertickets
 
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eBay Konzertickets

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gust4vg4ns
Beigetreten: 15.08.2006

Hallo

vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus...

ich habe am letzte Woche Karten für ein Konzert, welches am Samstag Abend stattfand bei ebay versteigert. Die Auktion endete Donnerstag und ich hab die Karten Freitag Mittag per DHL Express losgeschickt. Leider gab es wohl ein Problem bei der Zustellung, wodurch die Karten erst Montag ankamen. Bei DHL steht folgendes :

Sa, 03.12.11 06:45 Uhr
München

Sendung ist im Zustellstandort eingegangen
Sa, 03.12.11 07:43 Uhr
München

Sendung wurde fehlverladen
Sa, 03.12.11 16:10 Uhr
München

Sendung hat die Umschlagbasis verlassen

weiss jemand ob ich nun den Kaufpreis zurückerstatten muss?


Antwort
Zitat
13 Antworten
Justus
Beigetreten: 16.07.2005

nein, da der "Schaden" von der DHL verursacht wurde, was du ja offensichtlich nachweisen kannst. Kannst dich mit DHL in Verbindung setzen und Schadenersatz für den Käufer fordern.


Antwort
Zitat

Original von Justus
nein, da der "Schaden" von der DHL verursacht wurde, was du ja offensichtlich nachweisen kannst. Kannst dich mit DHL in Verbindung setzen und Schadenersatz für den Käufer fordern.

Glaube kaum das DHL für die Lieferzeit garantiert. Die werden höchstens die Versandkosten ersetzen.


Antwort
Zitat
Fireblade187
Beigetreten: 23.08.2006

Original von Tandor1973
Glaube kaum das DHL für die Lieferzeit garantiert. Die werden höchstens die Versandkosten ersetzen.

Also auf deren Homepage steht:
DHL Express
"Ihre Sendung wird am nächsten Arbeitstag (Mo. - Fr.) zugestellt. Die Zeitoptionen gelten deutschlandweit bis Festlandsende."


Antwort
Zitat
richum
Beigetreten: 29.03.2010

Das hier liest sich für mich auch so als würde die DHL erstmal nur Versandkosten erstatten. Ich würde allerdings trotzdem versuchen was mehr herauszuschlagen. Aber einfach so wird es wohl keinen Schadenersatz für die Tickets geben.


Antwort
Zitat
Justus
Beigetreten: 16.07.2005

Original von Tandor1973

Original von Justus
nein, da der "Schaden" von der DHL verursacht wurde, was du ja offensichtlich nachweisen kannst. Kannst dich mit DHL in Verbindung setzen und Schadenersatz für den Käufer fordern.

Glaube kaum das DHL für die Lieferzeit garantiert. Die werden höchstens die Versandkosten ersetzen.

Das ist ja immerhin besser als nix. Express ist ja nunmal keine normale Sendung. Hab ja nicht gesagt dass DHL Schadenersatz leistet, aber fordern würde ich ihn schon erstmal, und dann halt schauen was passiert. Auf jeden Fall muss der Verkäufer nicht den Kaufbetrag ersetzen, er hat ja nix falsch gemacht. Allerdings die Zahlung von DHL weiter an den Käufer erstatten, auch wenn es nur die Expresskosten sind.


Antwort
Zitat
FlipFlip
Beigetreten: 17.04.2007

Original von Justus

Original von Tandor1973

Original von Justus
nein, da der "Schaden" von der DHL verursacht wurde, was du ja offensichtlich nachweisen kannst. Kannst dich mit DHL in Verbindung setzen und Schadenersatz für den Käufer fordern.

Glaube kaum das DHL für die Lieferzeit garantiert. Die werden höchstens die Versandkosten ersetzen.

Das ist ja immerhin besser als nix. Express ist ja nunmal keine normale Sendung. Hab ja nicht gesagt dass DHL Schadenersatz leistet, aber fordern würde ich ihn schon erstmal, und dann halt schauen was passiert. Auf jeden Fall muss der Verkäufer nicht den Kaufbetrag ersetzen, er hat ja nix falsch gemacht. Allerdings die Zahlung von DHL weiter an den Käufer erstatten, auch wenn es nur die Expresskosten sind.

Ja und jetzt versetze dich mal in die Lage des Käufers.


Antwort
Zitat

Original von Fireblade187

Original von Tandor1973
Glaube kaum das DHL für die Lieferzeit garantiert. Die werden höchstens die Versandkosten ersetzen.

Also auf deren Homepage steht:
DHL Express
"Ihre Sendung wird am nächsten Arbeitstag (Mo. - Fr.) zugestellt. Die Zeitoptionen gelten deutschlandweit bis Festlandsende."

ja op hat aber erst am freitag verschickt, also korrekt von dhl erst am montag zu liefern.
selbst schuld op dir wird nix erstattet


Antwort
Zitat
Tharis
Beigetreten: 04.11.2011

Ich habe mal gelesen, das man als Entschädigung das 3-Fache des Portos bekommt, nachdem man allerhand von Formularen ausgefüllt hat und das evtl auch noch 3 Wochen bearbeitet wird...


Antwort
Zitat
pryce99
Beigetreten: 31.03.2006

Original von brontonase

Original von Fireblade187

Original von Tandor1973
Glaube kaum das DHL für die Lieferzeit garantiert. Die werden höchstens die Versandkosten ersetzen.

Also auf deren Homepage steht:
DHL Express
"Ihre Sendung wird am nächsten Arbeitstag (Mo. - Fr.) zugestellt. Die Zeitoptionen gelten deutschlandweit bis Festlandsende."

ja op hat aber erst am freitag verschickt, also korrekt von dhl erst am montag zu liefern.
selbst schuld op dir wird nix erstattet

"Samstag ist bei DHL Express ein Tag wie jeder andere. Deshalb erreichen Ihre Eilsendungen in vielen Teilen Europas mit diesem Service auch samstags den Empfänger."


Antwort
Zitat
Tharis
Beigetreten: 04.11.2011
Justus
Beigetreten: 16.07.2005

Original von FlipFlip

Original von Justus

Original von Tandor1973

Original von Justus
nein, da der "Schaden" von der DHL verursacht wurde, was du ja offensichtlich nachweisen kannst. Kannst dich mit DHL in Verbindung setzen und Schadenersatz für den Käufer fordern.

Glaube kaum das DHL für die Lieferzeit garantiert. Die werden höchstens die Versandkosten ersetzen.

Das ist ja immerhin besser als nix. Express ist ja nunmal keine normale Sendung. Hab ja nicht gesagt dass DHL Schadenersatz leistet, aber fordern würde ich ihn schon erstmal, und dann halt schauen was passiert. Auf jeden Fall muss der Verkäufer nicht den Kaufbetrag ersetzen, er hat ja nix falsch gemacht. Allerdings die Zahlung von DHL weiter an den Käufer erstatten, auch wenn es nur die Expresskosten sind.

Ja und jetzt versetze dich mal in die Lage des Käufers.

Ja und? Ist doch nicht die schuld vom Verkäufer wenn DHL nicht rechtzeitig liefert, wieso sollte der also den Schaden zahlen?

Die Lage des Käufers ist rechtlich ganz simpel - wenn der Verkäufer privat verkauft hat (und davon gehe ich in diesem Thread von aus), hat der Käufer das Versandrisiko automatisch übernommen, d.h. ab dem Punkt wo der Verkäufer die Sendung ordnungsgemäss bei DHL (oder wem auch immer) abgegeben hat, liegt das Risiko voll und ganz beim Käufer.
Es sei denn natürlich, der Verkäufer hat in seiner Artikelbeschreibung das Versandrisiko ausdrücklich übernommen.

Die Lage des Käufers ist also, er wusste dass es per Express gesendet wird, hat dafür auch gezahlt, und er wusste auch dass DHL (oder welcher Logistiker auch immer) dann auch am Folgetag liefern muss, und er wusste auch dass das Versandrisiko bei ihm liegt.
Er hat auf die Auktion geboten und ist das Risiko eingegangen, und?

Der Verkäufer kann jetzt natürlich an DHL herantreten und entsprechend Porto usw. zurückfordern, und ist dann natürlich verpflichtet das an den Käufer weiterzuleiten, das ist das Recht des Käufers.
Der Käufer hat aber kein Recht auf Rückerstattung vom Verkäufer, der hat alles richtig gemacht und ist rein rechtlich auf der sicheren Seite, sofern er die Versandbelege aufbewahrt hat.


Antwort
Zitat
Justus
Beigetreten: 16.07.2005

Wers noch nicht gewusst hat, kurz mal gegoogled, kann ja jeder selbst im BGB nachlesen^^

Kauf von Privat
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst/der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer - wie bei eBay - den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.

ich mach nochmal einen edit, für diejenigen denen das nicht klar war - aus genau diesem grund darf man als privatverkäufer bei ebay NIE unversicherten versand (brief, päckchen usw.) anbieten, wenn man paypal-zahlung akzeptiert.
Wenn der Käufer nämlich meldet die Ware sei nicht angekommen, hat der Verkäufer keinen Versandnachweis und kann somit nicht beweisen die Ware abgegeben zu haben, damit hat kein risikoübertritt vom Verkäufer auf Käufer stattgefunden, und paypal erstattet dem Käufer das Geld zurück und zieht es vom Verkäufer wieder ein.
Nach Paypal-AGB ist es als Verkäufer auch Pflicht, nur versicherten Versand anzubieten.


Antwort
Zitat
HoaXi
Beigetreten: 30.03.2006

Original von Justus

Spoiler

Wers noch nicht gewusst hat, kurz mal gegoogled, kann ja jeder selbst im BGB nachlesen^^

Kauf von PrivatDas Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst/der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer - wie bei eBay - den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.

ich mach nochmal einen edit, für diejenigen denen das nicht klar war - aus genau diesem grund darf man als privatverkäufer bei ebay NIE unversicherten versand (brief, päckchen usw.) anbieten, wenn man paypal-zahlung akzeptiert.
Wenn der Käufer nämlich meldet die Ware sei nicht angekommen, hat der Verkäufer keinen Versandnachweis und kann somit nicht beweisen die Ware abgegeben zu haben, damit hat kein risikoübertritt vom Verkäufer auf Käufer stattgefunden, und paypal erstattet dem Käufer das Geld zurück und zieht es vom Verkäufer wieder ein.
Nach Paypal-AGB ist es als Verkäufer auch Pflicht, nur versicherten Versand anzubieten.

Inwiefern "aus genau diesem grund"? Das Vorgehen von Paypal hat mit §447 überhaupt nichts zu tun, sondern ist eine für sie bequeme Art und Weise ihren Käuferschutz zu regeln und wird lediglich durch ihre AGB gestützt.
Der Versand/Gefahrübergang kann generell auch durch Zeugen etc. belegt werden.
Zudem ist der Gefahrübergang hier vollkommen egal, die Schickschuld wurde erfüllt und die Sache ist ja nicht kaputt/verloren gegangen.

Es ist imho lediglich von Interesse, wie der Auktionstext gestaltet war - obs ein "Bringe die Konzertkarten garantiert bis spätestens xx zur Post" oder ein "Garantiere, dass der Käufer die Karten noch rechtzeitig erhält" ist.


Antwort
Zitat