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[Geschlossen] Ebay leerer Umschlag

25 Beiträge
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Hab mir nen kleines Teil fürs Motorrad bei ebay bestellt, kam aber ein Umschlag an, wo nur die Rückpappe von dem ding dabei war.

Der Verkäufer hat über 1000 gute Bewertungen und klang auch anständig am Telefon und ging um 21€, also das Teil ist zu 99% von einem bei der Post gezockt worden.

Er meinte er ruft nochmal zurück, wie wir das klären....

Falls er nicht einsichtig ist, dass es ne doofe Idee war als normalen Brief zu verschicken, Ahnung wie da die Regelung ist wer haftet ?

Hab mit Paypal bezahlt.

Whats my Line ?


24 Antworten
torytrae
Beigetreten: 07.01.2008

Mit Verkäufer klären?!


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von torytrae
Mit Verkäufer klären?!

Wie gesagt, hab da eben angerufen, er meinte er ruft zurück, hoffe er ist einsichtig, aber meine Frage ist, was wenn nicht.. ? :(


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Grad den Paypal Käuferschutz gelesen, dass ja nen riesen Witz, kann man wohl gleich lassen -.-


ich würds bei ebay melden.

"hat jemand von der post gezockt" lol ja klar.


HoaXi
Beigetreten: 30.03.2006

Du scheinst ja mit Paypal gezahlt zu haben, also Käuferschutz und fertig. Ausserdem ist der Verkäufer mit 1000+ Bewertungen ja obv gewerblich, also hat ohnehin er das Versandrisiko und haftet für Verlust.


R0r5chach
Beigetreten: 16.11.2007

Original von tom2606
ich würds bei ebay melden.

"hat jemand von der post gezockt" lol ja klar.

Passiert oder ging einfach verloren.
Bei einem meiner Verkäufe ging wohl der Umschlag auf und ich habe den leer zurück bekommen und irgendwas stand da von der Post drauf


hoff09
Beigetreten: 20.10.2008

Hast du von privat gekauft, oder von einem gewerblichen Verkäufer?

Bei privaten Geschäften liegt das Versandrisiko beim Käufer, bei gewerblichen Geschäften beim Verkäufer.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von hoff09
Hast du von privat gekauft, oder von einem gewerblichen Verkäufer?

Bei privaten Geschäften liegt das Versandrisiko beim Käufer, bei gewerblichen Geschäften beim Verkäufer.

Geweblich zum Glück !

Irgendjemand nen klugen Paragraphen dazu bzw. wie durchsetzen, wenn er stesst, Geld hat er ja schon.. :f_confused:


Unwichtige Dinge wie Bankdaten etc werden von der Post links liegen gelassen, nur um dann bei Motorradteilen zuzuschlagen!


LordPoker
Beigetreten: 05.03.2007

Original von mowow
Unwichtige Dinge wie Bankdaten etc werden von der Post links liegen gelassen, nur um dann bei Motorradteilen zuzuschlagen!

die sind soooo klug ey

dafür gibts nämlich kein einschlägigen Paragraphen zu Motorradteileklau aus normalen Briefen!

on topic: Verkäufer trägt Versandrisiko


hoff09
Beigetreten: 20.10.2008

Original von BlackBull

Original von hoff09
Hast du von privat gekauft, oder von einem gewerblichen Verkäufer?

Bei privaten Geschäften liegt das Versandrisiko beim Käufer, bei gewerblichen Geschäften beim Verkäufer.

Geweblich zum Glück !

Irgendjemand nen klugen Paragraphen dazu bzw. wie durchsetzen, wenn er stesst, Geld hat er ja schon.. :f_confused:

Paypal ist der richtige Weg, Konflikt melden und abwarten, paypal blockt den strittigen Betrag sofort beim Verkäufer und er kommt nicht an das Geld, bis der Konflikt gelöst ist. Sollte das nicht innerhalb von 14 Tagen geschehen, stellst du Antrag auf Käuferschutz und kriegst von Paypal das Geld.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von mowow
Unwichtige Dinge wie Bankdaten etc werden von der Post links liegen gelassen, nur um dann bei Motorradteilen zuzuschlagen!

Was soll nen 400€ Kanacken jobber, der paar Euro extra machen will mit Bankdaten :f_frown:

Ist ja auch egal.

Bis jetzt kam kein Rückruf, aber er hat die Seite aktualisiert und bei Versand steht jetzt per "Einschreiben inkl. Gebühren".


tiasam1
Beigetreten: 08.01.2010

Original von mowow
Unwichtige Dinge wie Bankdaten etc werden von der Post links liegen gelassen, nur um dann bei Motorradteilen zuzuschlagen!

In der Schweiz kommt die Post manchmal noch mit dem Motorrad. Da würds Sinn machen. ;) Die wollen halt Kosten sparen.


Justus
Beigetreten: 16.07.2005

Paypal zwingt den Verkäufer zu versichertem Versand, egal ob privat oder gewerblich. Also einfach bei Paypal melden und den Käuferschutz in Anspruch nehmen, Pech vom Verkäufer wenn er als Brief versendet.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von Justus
Paypal zwingt den Verkäufer zu versichertem Versand, egal ob privat oder gewerblich. Also einfach bei Paypal melden und den Käuferschutz in Anspruch nehmen, Pech vom Verkäufer wenn er als Brief versendet.

Gut zu wissen, danke =)


Original von BlackBull

Original von mowow
Unwichtige Dinge wie Bankdaten etc werden von der Post links liegen gelassen, nur um dann bei Motorradteilen zuzuschlagen!

Was soll nen 400€ Kanacken jobber, der paar Euro extra machen will mit Bankdaten :f_frown:

Ist ja auch egal.

Bis jetzt kam kein Rückruf, aber er hat die Seite aktualisiert und bei Versand steht jetzt per "Einschreiben inkl. Gebühren".

Die werden sicher ihren 400€-Job + Anzeige wegen nem 21€-Teil auf's Spiel setzen..


klausschreiber
Beigetreten: 31.07.2006

Original von Justus
Paypal zwingt den Verkäufer zu versichertem Versand, egal ob privat oder gewerblich. Also einfach bei Paypal melden und den Käuferschutz in Anspruch nehmen, Pech vom Verkäufer wenn er als Brief versendet.

wie? Das wäre mir aber neu und eigentlich auch total unlogisch.
Wenn der Käufer zig positive Bewertungen hat, wird er wohl nicht bei nem 20 Euro Teil betrügen. Ist mir als Verkäufer auch schon mal passiert, dass Ware bei der Post abhanden gekommen ist.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Habs grad nachgelesen, steht nirgends das er versichert versenden muss, aber um bei Paypal den Verkäuferschutz in anspruch zu nehmen, brauch er nen Versandbeleg, den gibt obv. nur bei Versichertem Versand.

Allerdings kann er bei Artikeln unter 25€ trotzdem den Verkäuferschutz bis zu 10 mal im Jahr in Anspruch nehmen, also ich hoffe echt der macht nicht den Gargamel und schickt einfach nen neues. :)


TheRolly
Beigetreten: 20.04.2008

Original von BlackBull
Irgendjemand nen klugen Paragraphen dazu bzw. wie durchsetzen, wenn er stesst, Geld hat er ja schon.. :f_confused:

§474 Abs.2 BGB legt fest wenn der Verkäufer gewerblich und der Käufer Privatmann ist, dass in diesem Fall immer der Verkäufer (Händler) das Versandrisiko trägt.
Praktisch gesehen ist der Gefahrenübergang dann immer erst an deiner Haustür bei Übergabe des Artikel (egal welche Versandart gewählt wurde, denn das ist das Risiko des Verkäufer, der entscheiden muss ob er Verluste verschmerzen kann und ggf. in den Preis einkalkuliert oder sich Wertersatz beim Versanddienstleister holen will, eben aber zum Mehrpreis der Sendung... Damit hast du nichts am "Hut" und musst auch nicht warten während er irgendwelche Sendungsnachforschungen durchführt. Einfach auf Ersatzlieferung oder Geld zurück bestehen.)
Und es spielt dann keine Rolle, wenn der Verkäufer unversicherten Versand anbietet mit dem Hinweis, das dann der Käufer das Risiko tragen würde.
Denn:
Abweichende Vereinbarungen zu ungunsten des Käufer sind nach §476 BGB unwirksam.

Denke, das war das Wichtigste, natürlich kann man seitenlang debatieren. :f_p:


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