Original von TheRolly
Original von BlackBull
Irgendjemand nen klugen Paragraphen dazu bzw. wie durchsetzen, wenn er stesst, Geld hat er ja schon..![]()
§474 Abs.2 BGB legt fest wenn der Verkäufer gewerblich und der Käufer Privatmann ist, dass in diesem Fall immer der Verkäufer (Händler) das Versandrisiko trägt.
Und es spielt dann keine Rolle, wenn der Verkäufer unversicherten Versand anbietet mit dem Hinweis, das dann der Käufer das Risiko tragen würde.
Denn:
Abweichende Vereinbarungen zu ungunsten des Käufer sind nach §476 BGB unwirksam.Denke, das war das Wichtigste, natürlich kann man seitenlang debatieren.
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Dir auch danke, denke damit ist alles geklärt, werd mal berichten, wie es ausgeht