Zum Forum springen
einbruch - schlüsse...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

einbruch - schlüssel geklaut - wer zahlt?!

58 Beiträge
27 Benutzer
0 Reactions
4,729 Ansichten
limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

Wieso hat bei 5!! Leuten nicht einer ne Privathaftpflicht? Das ist doch die Standardversicherung schlechthin.
Was soll das überhaupt für ein Schloss sein? Als ich noch zu Hause gewohnt habe, musste ich das Schloss auch mal wechseln (Jacke in Kneipe incl. Geldbeutel geklaut worden). Das hat glaube ich ca. 70€ gekostet.

IdR steht im Mietvertrag, ob alle haften oder nur einer (zumindest findet sich da was in meinem).


Antwort
Zitat
ZeusAUT
Beigetreten: 20.08.2006
PokerStrategist

Original von sh1n
Die Kosten muss der Vermieter tragen.

Ich lasse die ziemlich lange Begründung mal aus.

Kurz gesagt, keiner hat was falsch gemacht und sowas kann passieren.
Wichtig dabei ist, dass das Fenster nur gekippt war, denn wenn es komplett offen war, trägt A die alleinige Schuld.

P.S. Aminox hat ja schon das Urteil dazu gepostet.

Das ist eine ganz andere Situation. Wenn man die Fenster gekippt lässt und es wird eingebrochen zahlt keine Versicherung. Ist eigentlich ein bekanntes Problem, gekippte Fenster kann man in wenigen Sekunden aufhebeln. Deswegen verweigern die Versicherungen auch die Auszahlung in solchen Fällen. Eventuell macht es aber einen Unterschied, dass es nicht im Erdgeschoss war.


Antwort
Zitat
Dustwalker
Beigetreten: 30.07.2006
Oldschool Grinder

ob die Versicherung zahlt oder nicht aber eigtl müsste ist vollkommen egal, das must du mit der Versicherung ausmachen... rechtlich is die Sache eindeutig.

Solange hier keine Fahrlässigkeit vorliegt (offene Tür ect) hat der Vermieter (der das Schloß nunmal wechseln muss) keinen Anspruch aus Schadensersatz.


Antwort
Zitat
DerExec
Beigetreten: 06.10.2007
PokerStrategist

Also kann ich meinen Vermieter trollen? "Ey cheffe Schlüssel wurde geklaut, Wechsel mal Schließanlage :coolface: "

??? Ist doch Scheiße


Antwort
Zitat
bumblebeebee
Beigetreten: 06.06.2006
Oldschool Grinder

Ich finde, der Einbrecher sollte zahlen.


Antwort
Zitat
Jakomo
Beigetreten: 04.03.2006
Elite Grinder

Original von timl79111
aber mal angenommen der vermieter will das schloss nicht wechseln. er kann ja für den diebstahl nichts.

liegt doch im sinne des mieters dann, das schloss zu wechseln, damit in zukunft das eigentum vom mieter sicher ist.

Dir ist aber schon klar, dass der Vermieter eine Wohnung vermietet, die über eine geeignete Sicherung verfügt. Wenn mir jemand die Wohnungstür eintritt, kann der vermieter ja auch nicht vom mieter verlangen, dass er die Tür entweder selbst bezahlt oder ohne Tür lebt.


Antwort
Zitat
dudelidude Themenstarter
dudelidude
Beigetreten: 30.03.2010
Legacy Member

Original von Sefant77
Wohnst du nicht auch in einer quasi Luxus-WG in einer Villa wo der Eigentümer im Erdgeschoss den beheizten Pool hat und wo du der alten Nachbarin schonmal morgens deinen Lurch an der Gartenhecke gezeigt hast?

Da sollten sich alle schon recht nicht um 40 Euro ankacken und A nicht wegen der 2 Kästen Bier.....

ja wohn ich, ich bin auch der der das ganze am entspanntesten sieht aber meine mitbewohner drehen teilweise frei, gibt generell auch noch ärger wegen der nebenkostenabrechnung usw.
naja ging mir eigentlich nur um die rein rechtliche handhabe und wie man argumentieren könne gegenüber dem vermieter. ich mein am ende behält er halt teile der kaution ein wenn er meint er kriege noch geld von uns und dann müsste man das wieder einklagen usw. ist halt elendig viel aufwand...

irgendwer schrieb was von privathaftpflicht: hab doch geschrieben dass mitbewohner B keine passende versicherung für den schlüssel hat. das ist nicht eben einfach so mit ner privathaftpflicht abgesichert...
ich selbst hab auch ne hausrat aber es war ja nicht mein schlüssel, der einbruch isn halbes jahr her und wurde komplett von der polizeit dokumentiert, da kann ich auch nicht jetzt eben einfach so zu meiner versicherung gehen und die für meinen mitbewohner zahlen lassen ;)


Antwort
Zitat
FlipFlip
Beigetreten: 17.04.2007
Oldschool Grinder

Original von dudelidude

Original von Sefant77
Wohnst du nicht auch in einer quasi Luxus-WG in einer Villa wo der Eigentümer im Erdgeschoss den beheizten Pool hat und wo du der alten Nachbarin schonmal morgens deinen Lurch an der Gartenhecke gezeigt hast?

Da sollten sich alle schon recht nicht um 40 Euro ankacken und A nicht wegen der 2 Kästen Bier.....

ja wohn ich, ich bin auch der der das ganze am entspanntesten sieht aber meine mitbewohner drehen teilweise frei, gibt generell auch noch ärger wegen der nebenkostenabrechnung usw.
naja ging mir eigentlich nur um die rein rechtliche handhabe und wie man argumentieren könne gegenüber dem vermieter. ich mein am ende behält er halt teile der kaution ein wenn er meint er kriege noch geld von uns und dann müsste man das wieder einklagen usw. ist halt elendig viel aufwand...

irgendwer schrieb was von privathaftpflicht: hab doch geschrieben dass mitbewohner B keine passende versicherung für den schlüssel hat. das ist nicht eben einfach so mit ner privathaftpflicht abgesichert...
ich selbst hab auch ne hausrat aber es war ja nicht mein schlüssel, der einbruch isn halbes jahr her und wurde komplett von der polizeit dokumentiert, da kann ich auch nicht jetzt eben einfach so zu meiner versicherung gehen und die für meinen mitbewohner zahlen lassen ;)

Also ihr lebt mit 5 Leuten in einer Art Luxus-Villa und zofft euch seit einem halben Jahr wegen diesen scheiss 200 Euro? Ich kann es nicht fassen :facepalm:


Antwort
Zitat
timl79111
Beigetreten: 09.06.2006
PokerStrategist

Original von Jakomo

Original von timl79111
aber mal angenommen der vermieter will das schloss nicht wechseln. er kann ja für den diebstahl nichts.

liegt doch im sinne des mieters dann, das schloss zu wechseln, damit in zukunft das eigentum vom mieter sicher ist.

Dir ist aber schon klar, dass der Vermieter eine Wohnung vermietet, die über eine geeignete Sicherung verfügt. Wenn mir jemand die Wohnungstür eintritt, kann der vermieter ja auch nicht vom mieter verlangen, dass er die Tür entweder selbst bezahlt oder ohne Tür lebt.

dann wiederum besteht ja auch eine krasse beschädigung.
wenn der mieter die tür jedoch selbst eintritt. oder zumindest weiss man dann wahrscheinlicher wer diese BESCHÄDIGUNG gemacht hat ... und kann diesen zur kasse bitten.

also wenn das häufiger vorkommt, hat der vermieter dann wenigstens einen kündigungsgrund? weil ich möchte nicht jedesmal dafür aufkommen müssen, wenn mir mein mieter alle 2 wochen den schlüssel klauen lässt.

ich finds nicht fair.


Antwort
Zitat
Jakomo
Beigetreten: 04.03.2006
Elite Grinder

Original von timl79111

Original von Jakomo

Original von timl79111
aber mal angenommen der vermieter will das schloss nicht wechseln. er kann ja für den diebstahl nichts.

liegt doch im sinne des mieters dann, das schloss zu wechseln, damit in zukunft das eigentum vom mieter sicher ist.

Dir ist aber schon klar, dass der Vermieter eine Wohnung vermietet, die über eine geeignete Sicherung verfügt. Wenn mir jemand die Wohnungstür eintritt, kann der vermieter ja auch nicht vom mieter verlangen, dass er die Tür entweder selbst bezahlt oder ohne Tür lebt.

dann wiederum besteht ja auch eine krasse beschädigung.
wenn der mieter die tür jedoch selbst eintritt. oder zumindest weiss man dann wahrscheinlicher wer diese BESCHÄDIGUNG gemacht hat ... und kann diesen zur kasse bitten.

ich finds nicht fair.

Du würdest dich also in einer Wohnung sicher fühlen, wenn du weißt, dass es da draußen einen Einbrecher gibt, der einen Schlüssel zu deiner Wohnung hat? Sei mir nicht böse, aber du scheinst mir bissel naiv zu sein.


Antwort
Zitat
timl79111
Beigetreten: 09.06.2006
PokerStrategist

ähm ja ... schön hast du das gedreht!

nein, ich fühle mich nicht sicher. ABER mein vermieter hat rein gar nichts - nichts - damit zu tun, dass nun ein einbrucher mit einem schlüssel zu meiner wohnung herumläuft. da hab ICH scheisse gebaut. ICH hab ihn mir stehlen lassen.
mein vermieter dreht däumchen auf den malediven.


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Finds auch krass dass der vermieter das zahlen soll/muss. Wenn ich jeden zweiten tag meinen schlüssel verliere, wird der doch arm durch mich.
Ich hatte letztes jahr auch einen wohnungsschlüssel verloren und es war obv dass ich (bzw. meine versicherung) das zahlt. Ich kann mir irgendwie auch nicht so recht vorstellen, dass die versicherung das ohne irgendwelche nachfragen einfach gezahlt hätte, wenn das in vielen fällen der vermieter machen müsste.


Antwort
Zitat
Dustwalker
Beigetreten: 30.07.2006
Oldschool Grinder

Original von timl79111
ähm ja ... schön hast du das gedreht!

nein, ich fühle mich nicht sicher. ABER mein vermieter hat rein gar nichts - nichts - damit zu tun, dass nun ein einbrucher mit einem schlüssel zu meiner wohnung herumläuft. da hab ICH scheisse gebaut. ICH hab ihn mir stehlen lassen.
mein vermieter dreht däumchen auf den malediven.

du hast aber keine Scheiße gebaut, du darfst dein Fenster auf Kipp haben.

"ICH hab ihn mir stehlen lassen" - sry but.... lol?
"ich bin ja selbst schuld, schließlich haben ICH mich vergewaltigen lassen"...

Schuld ist hier nur der Täter - da dieser nicht zur Verantwortung gezogen werden kann...

Original von pg89
Finds auch krass dass der vermieter das zahlen soll/muss. Wenn ich jeden zweiten tag meinen schlüssel verliere, wird der doch arm durch mich.
Ich hatte letztes jahr auch einen wohnungsschlüssel verloren und es war obv dass ich (bzw. meine versicherung) das zahlt. Ich kann mir irgendwie auch nicht so recht vorstellen, dass die versicherung das ohne irgendwelche nachfragen einfach gezahlt hätte, wenn das in vielen fällen der vermieter machen müsste.

verlieren =/ bei einem Einbrauch gestohlen


Antwort
Zitat
Jakomo
Beigetreten: 04.03.2006
Elite Grinder

Gibt da wohl einen kleinen Unterschied, ob man einen Schlüssel verliert oder ob er durch einen Wohnungseinbruch(ohne Fahrlässigkeit) abhanden kommt.

Wenn du deinen Schlüssel draußen auf der Straße verlierst, ist das was ganz anderes. Denkt ihr eigentlich auch mal 2 sekunden nach, bevor ihr hier im Forum postet?

Selbst ein juristisch unkundiger Mensch müsste mit Hilfe seines Verstandes darauf kommen, dass der Mieter nicht für den Schaden aufkommen muss, wenn er den Schaden nicht zu verantworten hat.

Der Vermieter vermietet eine sichere Wohnung. Eine Wohnung, zu der ein Einbrecher einen Schlüssel hat, ist unsicher. Mehr gibts dazu eigentlich nicht zu sagen.


Antwort
Zitat

Original von Jakomo
Der Vermieter vermietet eine sichere Wohnung. Eine Wohnung, zu der ein Einbrecher einen Schlüssel hat, ist unsicher. Mehr gibts dazu eigentlich nicht zu sagen.

ja
aber trotzdem muss der vermieter nicht bezahlen weil du verantwortlich bist
und das inventar der wohnung zu deinem hausrat wird.

wenn jetzt der einbrecher die einbauküche klaut kannste ja nicht einfach sagen
jo hab keine schuld, stell mir mal ne neue küche rein herr vermieter.

anders verhält es sich natürlich wenn der herd kaputt geht dann muss der vermieter dir natürlich einen neuen stellen.

und genauso verhält es sich mit dem schloss


Antwort
Zitat
Jakomo
Beigetreten: 04.03.2006
Elite Grinder

Wenn der Vermieter also eine Wohnung mit Einbauküche vermietet und diese dann geklaut wird, was passiert dann deiner Meinung nach?

-Vermieter kauft neue Küche
-Mieter kauft neue Küche
-Keiner kauft neue Küche, Mieter zahlt aber weiterhin für eine Wohnung mit Küche

Oder wie ist es,wenn einem das Fenster eingeworfen wird? Da kann auch weder der Vermieter noch der Mieter was dafür. Hat man dann einfach ein Fenster weniger bzw. ein Loch ohne Sicherung in der Wand?

Nur mal nebenbei:
Icvh bin zwar kein Vermieter und kenne mich mit Versicherungen nicht aus, aber es würde mich sehr wundern, wenn sowas nicht durch entsprechende Versicherungen abgedeckt ist.


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Gut, nehmen wir nicht verlieren sondern bestohlen werden (taschendiebstahl). Verhalte ich mich hier fahrlässig, weil ich 2s nicht meine hand am schlüssel in der tasche hatte?

Selbst ein juristisch unkundiger Mensch müsste mit Hilfe seines Verstandes darauf kommen, dass der Mieter nicht für den Schaden aufkommen muss, wenn er den Schaden nicht zu verantworten hat.

Den einbruch hat er ja auch nicht zu verantworten.


Antwort
Zitat
DerExec
Beigetreten: 06.10.2007
PokerStrategist

Aber der Vermieter hat es gleich garnicht zu verantworten. Warum genau muss er da zahlen, außer das er halt die Wohnung sicher zu vermieten hat?
Der Vermieter übergibt dem Mieter den Schlüssel und somit ist doch der Mieter dafür verantwortlich?


Antwort
Zitat
timl79111
Beigetreten: 09.06.2006
PokerStrategist

ich vermiete ab sofort nichts mehr!
bringt ja nichts, ausser ärger. komisch, dass soviel leute zur miete wohnen - oder sich gar aufregen, wenn sie nichts bekommen. ich weiss warum.

ps: ihr habt immer so tolle beispiele, die man dreht und wendet. ein traum.

MEIN verstand sagt mir, dass der vermieter hier überhaupt nichts dafür kann. zum glück ist es mein verstand.


Antwort
Zitat
timl79111
Beigetreten: 09.06.2006
PokerStrategist

Original von Dustwalker
verlieren =/ bei einem Einbrauch gestohlen

dann wird er mir halt alle 2 tage durch einen einbruch gestohlen. was nun?


Antwort
Zitat
Teilen: