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einbruch - schlüssel geklaut - wer zahlt?!

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Jakomo
Beigetreten: 04.03.2006
Elite Grinder

Original von DerExec
Aber der Vermieter hat es gleich garnicht zu verantworten. Warum genau muss er da zahlen, außer das er halt die Wohnung sicher zu vermieten hat?
Der Vermieter übergibt dem Mieter den Schlüssel und somit ist doch der Mieter dafür verantwortlich?

Der Mieter hat ja auch Pflichten. Er muss z.B. den Schlüssel sicher verwahren. Verletzt er diese Pflicht, hat er ein Problem. Einen Schlüssel in einer abgeschlossenen Wohnung aufzubewahren, wo ein Fenster gekippt ist, kann ja aber keine Pflichverletzung sein.

Und da keiner was dazu kann, muss eben der Eigentümer bzw. seine Versicherung zahlen. Denn Eigentum verpflichtet.

Das ist eigentlich eine ganz einfache Sache. Bin überrascht, dass es hier so viele Leute gibt, die solchen weltfremden Überzeugungen nachjagen.


Antwort
Zitat
Overthinking
Beigetreten: 13.09.2011
PokerStrategist

wieso war er denn ohne schlüssel weg?

Wie wollte er denn wieder in die Wohnung kommen?

Vielleicht ist der Einbruch nur Vorwand von ihm und er hatte den Schlüssel ganz anders verloren/verlegt! ;)


Antwort
Zitat
Dustwalker
Beigetreten: 30.07.2006
Oldschool Grinder

Original von timl79111

Original von Dustwalker
verlieren =/ bei einem Einbrauch gestohlen

dann wird er mir halt alle 2 tage durch einen einbruch gestohlen. was nun?

du meinst so: http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html ? Ja, das ginge natürlich.

Original von timl79111
ich vermiete ab sofort nichts mehr!
bringt ja nichts, ausser ärger. komisch, dass soviel leute zur miete wohnen - oder sich gar aufregen, wenn sie nichts bekommen. ich weiss warum.

ps: ihr habt immer so tolle beispiele, die man dreht und wendet. ein traum.

MEIN verstand sagt mir, dass der vermieter hier überhaupt nichts dafür kann. zum glück ist es mein verstand.

nicht für ungut, das ist dein gutes Recht, aber das entsprechende Urteil wurde hier sogar gequotet.


Antwort
Zitat
DerExec
Beigetreten: 06.10.2007
PokerStrategist

Original von Jakomo

Original von DerExec
Aber der Vermieter hat es gleich garnicht zu verantworten. Warum genau muss er da zahlen, außer das er halt die Wohnung sicher zu vermieten hat?
Der Vermieter übergibt dem Mieter den Schlüssel und somit ist doch der Mieter dafür verantwortlich?

Der Mieter hat ja auch Pflichten. Er muss z.B. den Schlüssel sicher verwahren. Verletzt er diese Pflicht, hat er ein Problem. Einen Schlüssel in einer abgeschlossenen Wohnung aufzubewahren, wo ein Fenster gekippt ist, kann ja aber keine Pflichverletzung sein.

Und da keiner was dazu kann, muss eben der Eigentümer bzw. seine Versicherung zahlen. Denn Eigentum verpflichtet.

Das ist eigentlich eine ganz einfache Sache. Bin überrascht, dass es hier so viele Leute gibt, die solchen weltfremden Überzeugungen nachjagen.

Ok, danke für die Erläuterung!


Antwort
Zitat
timl79111
Beigetreten: 09.06.2006
PokerStrategist

Original von Dustwalker

Original von timl79111

Original von Dustwalker
verlieren =/ bei einem Einbrauch gestohlen

dann wird er mir halt alle 2 tage durch einen einbruch gestohlen. was nun?

du meinst so: http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html ? Ja, das ginge natürlich.

Original von timl79111
ich vermiete ab sofort nichts mehr!
bringt ja nichts, ausser ärger. komisch, dass soviel leute zur miete wohnen - oder sich gar aufregen, wenn sie nichts bekommen. ich weiss warum.

ps: ihr habt immer so tolle beispiele, die man dreht und wendet. ein traum.

MEIN verstand sagt mir, dass der vermieter hier überhaupt nichts dafür kann. zum glück ist es mein verstand.

nicht für ungut, das ist dein gutes Recht, aber das entsprechende Urteil wurde hier sogar gequotet.

nö, das meine ich nicht. aber damit gehst du mir langsam auf den piss.

ich hab das urteil schon gelesen, ja. bin trotzdem nicht d´accord.


Antwort
Zitat
timl79111
Beigetreten: 09.06.2006
PokerStrategist

Original von Jakomo

Original von DerExec
Aber der Vermieter hat es gleich garnicht zu verantworten. Warum genau muss er da zahlen, außer das er halt die Wohnung sicher zu vermieten hat?
Der Vermieter übergibt dem Mieter den Schlüssel und somit ist doch der Mieter dafür verantwortlich?

Denn Eigentum verpflichtet.

das macht sinn.


Antwort
Zitat
Dustwalker
Beigetreten: 30.07.2006
Oldschool Grinder
Spoiler

Original von timl79111

Original von Dustwalker

Original von timl79111

Original von Dustwalker
verlieren =/ bei einem Einbrauch gestohlen

dann wird er mir halt alle 2 tage durch einen einbruch gestohlen. was nun?

du meinst so: http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html ? Ja, das ginge natürlich.

Original von timl79111
ich vermiete ab sofort nichts mehr!
bringt ja nichts, ausser ärger. komisch, dass soviel leute zur miete wohnen - oder sich gar aufregen, wenn sie nichts bekommen. ich weiss warum.

ps: ihr habt immer so tolle beispiele, die man dreht und wendet. ein traum.

MEIN verstand sagt mir, dass der vermieter hier überhaupt nichts dafür kann. zum glück ist es mein verstand.

nicht für ungut, das ist dein gutes Recht, aber das entsprechende Urteil wurde hier sogar gequotet.

nö, das meine ich nicht. aber damit gehst du mir langsam auf den piss.

ich hab das urteil schon gelesen, ja. bin trotzdem nicht d´accord.

rein Interesse halber, was wäre denn deiner Meinung nach fair? Wer sollte für den Schaden aufkommen und warum?


Antwort
Zitat
timl79111
Beigetreten: 09.06.2006
PokerStrategist

in diesem fall ich (respektive meine versicherung), weil ich dort wohne und ich in einer sicheren wohnung wohnen will, bei der ich weiss, dass keine zweiten schlüssel unterwegs sind.

mein voriges "macht sinn" verstehst du?


Antwort
Zitat
DerBronco
Beigetreten: 15.03.2007
Oldschool Grinder

Natürlich kann der Vermieter nichts "dafür" dass der Schlüssel geklaut wurde, daher ist auch naheliegend dass viele es erst einmal als ungerecht empfinden wenn er für den Schaden haftet. Das Mietrecht ist aber gerade so ausgestaltet dass die Hauptpflichten des Vermieters die Überlassung der Mietsache und die Erhaltung selbiger im vertragsgemäßen Zustand sind, siehe 535 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html. Zum vertragsgemäßen Zustand gehört natürlich auch eine gewisse Sicherheit vor dem Zugriff unbefugter Dritter. Der Mieter haftet für einen Schaden nur wenn er vorsätzlich oder fahrlässig eine Pflicht verletzt hat, Schäden die niemand verschuldet hat treffen nun einmal grundsätzlich den Vermieter, da sie in seine Risikosphäre fallen.


Antwort
Zitat
DerExec
Beigetreten: 06.10.2007
PokerStrategist

Original von DerBronco
Natürlich kann der Vermieter nichts "dafür" dass der Schlüssel geklaut wurde, daher ist auch naheliegend dass viele es erst einmal als ungerecht empfinden wenn er für den Schaden haftet. Das Mietrecht ist aber gerade so ausgestaltet dass die Hauptpflichten des Vermieters die Überlassung der Mietsache und die Erhaltung selbiger im vertragsgemäßen Zustand sind, siehe 535 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html. Zum vertragsgemäßen Zustand gehört natürlich auch eine gewisse Sicherheit vor dem Zugriff unbefugter Dritter. Der Mieter haftet für einen Schaden nur wenn er vorsätzlich oder fahrlässig eine Pflicht verletzt hat, Schäden die niemand verschuldet hat treffen nun einmal grundsätzlich den Vermieter, da sie in seine Risikosphäre fallen.

Danke


Antwort
Zitat
bumblebeebee
Beigetreten: 06.06.2006
Oldschool Grinder

Der Vermieter kann die Kosten doch hundertpro von der Steuer absetzen, versteh echt nicht wo hier das Problem ist.


Antwort
Zitat
noelte
Beigetreten: 13.05.2007
Elite Grinder

Original von bumblebeebee
Der Vermieter kann die Kosten doch hundertpro von der Steuer absetzen, versteh echt nicht wo hier das Problem ist.

trotzdem macht er Verlust....


Antwort
Zitat
DerExec
Beigetreten: 06.10.2007
PokerStrategist

Original von noelte

Original von bumblebeebee
Der Vermieter kann die Kosten doch hundertpro von der Steuer absetzen, versteh echt nicht wo hier das Problem ist.

trotzdem macht er Verlust....

Dieses. Der dumme Scheiss immer von wegen Steuer absetzen :facepalm:


Antwort
Zitat
m4rkus23
Beigetreten: 19.08.2005
BlackMember

Wer bestellt bezahlt...
Wenn der Vermieter ohne eure Aufforderung nen neues Schloss einbaut ist er halt selber Schuld...
200 erscheint mir übrigens recht viel solange das kein Notdienst war, Handwerker Rechnung gesehen?


Antwort
Zitat
Dustwalker
Beigetreten: 30.07.2006
Oldschool Grinder

Original von m4rkus23
Wer bestellt bezahlt...
Wenn der Vermieter ohne eure Aufforderung nen neues Schloss einbaut ist er halt selber Schuld...

echt mal, der Trottel is ja selbst Schuld wenn er seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt...


Antwort
Zitat
m4rkus23
Beigetreten: 19.08.2005
BlackMember

Inwiefern gesetzliche Pflichten?


Antwort
Zitat
Jakomo
Beigetreten: 04.03.2006
Elite Grinder

Original von m4rkus23
Inwiefern gesetzliche Pflichten?

Warum stellst du diese Frage?

Sie wurde mehrfach in diesem thread beantwortet und google liefert auch in 30sek das passende Ergebnis.

Damit du dich weiter an deiner Unselbstständigkeit erfreuen kannst, hier der §: 535 I BGB


Antwort
Zitat
KalleTorsten
Beigetreten: 21.07.2006
PokerStrategist

Ich würde sagen der Einbrecher muss haften.


Antwort
Zitat
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