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Elektronische Zigarette / Update - Zusammenfassung im OP Stand 21.08.2012

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Snookz
Beigetreten: 13.06.2008
PokerStrategist

Ok super, dann wird es wohl auf jeden Fall die 50/50 Base :) Hatte wegen der höheren Viskosität und keiner Erfahrung damit etwas Angst, dass es möglicherweise doch Nachflussprobleme gibt, obwohl ich mir das halt eher nicht vorstellen kann.
Base von Avoria, für die Aromen sind bisher die beiden in der Auswahl (ja, ich stehe total auf Pfirsich-Maracuja):

http://dampfdorado.de/Aromen/FlavourDorado/Aroma-Pfirsich-Maracuja-FD--681.html
http://www.dsmoker.net/XTRA--High-Class-Liquid--Basis-und-Aroma/Maxime-Basen---Aromen-159--High-Class-Liquid/XTRA-Aroma-Pfirsich-Maracuja.html

Welche Größen mischt ihr an, um ein Gefühl für das Verhältnis zu kriegen? Ich denke, 10ml sollten gut dosierbar sein, wenn man:
a) die 10ml vernünftig abmisst und
b) mit einer 1ml Spritze das Aroma zugibt

Passion Smoothie ist notiert, von der Beschreibung auch genau mein Ding! ;)


Antwort
Zitat
busulette666
Beigetreten: 12.08.2007
Oldschool Grinder

Super! Danke für Antwort und die Links!
@sars NUR DER HSV!


Antwort
Zitat
sars1887
Beigetreten: 21.11.2010
Oldschool Grinder

Ich misch grundsätzlich 50ml direkt in der Squeezflasche an, Aroma wird mit Spritzen dosiert.
Wenn du ein neues Aroma ausprobieren willst empfiehlt sich natürlich, erstmal mit 10ml zu testen.

€: Nur der HSV!


Antwort
Zitat
furzvandango
Beigetreten: 02.06.2010
PokerStrategist

Probe 10ml
Standard 50ml
- mit Feinwaage


Antwort
Zitat
Schwembo
Beigetreten: 30.11.2009
PokerStrategist

Mische in nem Messbecher mit der Waage, kein nerviges rumhantieren mit Spritzen mehr :f_thumbsup:
danach mit nem kleinen Trichter in die 50ml Flasche


Antwort
Zitat
Crovax
Beigetreten: 10.09.2006
BlackMember

naja find das mit den Spritzen am besten die Avoria Literflaschen haben genau die Größe dass man ne 20ml Spritze (für Aromen dann 1ml Spritze) reinstecken und die Flasche sogar auf den Kopf stellen kann ohne dass Liquid raus läuft. Mische auch immer direkt auf 50ml, alles andere ist mir zuviel Abmesserei und man muss nicht ständig neues Zeug anmischen.

Kann auch www.besserdampfen.de empfehlen sowie www.vapango.de


Antwort
Zitat
OMGNielsRuf
Beigetreten: 05.04.2012
Poker Player

Original von furzvandango
> http://www.intaste.de/

Ist noch aktuell und ich bin sehr zufrieden

Da ist seit 10 Tagen das halbe Sortiment ausverkauft; kein gutes Zeichen. :f_confused:


Antwort
Zitat
SilverSurfer129
Beigetreten: 06.11.2010
Elite Grinder

wo bestellt ihr im internet am liebsten liquids? (für mich ist qualitätssicherung > preis)

und wollte mich auch mal einlesen jetzt wegen selber mischen, wo findet man gute/übersichtliche informationen für totale neuanfänger?

danke :)


Antwort
Zitat
Snookz
Beigetreten: 13.06.2008
PokerStrategist

Bestellen bei AFlowA hier im Forum (www.royalflashliquids.de) oder bei dampfdorado.de
Selber Mischen bin ich auch gerade interessiert ;)
Base ist wohl die von Avoria gut, Aromen würde ich versuchen die zu kriegen, mit denen deine Lieblingsliquids gemischt werden.


Antwort
Zitat
andybandy008
Beigetreten: 23.02.2009
Elite Grinder

die Facebook Gruppe "E-Liquid-Selbstmischer-Bar" für Rabatte, Anregungen und Frage

Kundenkonto bei Dampfalarm erstellen. PM an Michael Kerpa das ihr 10% Rabatt haben wollt. Dann habt ihr für alle eure zukünftigen Einkäufe dort 10% Rabatt.
Flaschen, Aroma, Basen, Spritzen bekommt ihr alles da.
Ich hab mir einfach Base in gewünschter Nikotinstärke bestellt.
Dann 50ml Falsche +10 ml Flasche+ Spritze mit Kanülen für jedes Aroma was ihr testen wollt.Erstma 10ml anrühren ob Aromamenge passt danach dann 50ml bei Gefallen.:)
Folgende Aromen kann ich empfehlen mal zu testen.
Pinkmen, Heisenberg, Red Astire, Bottermelk Fresh, Unicorn, K-Boom Straberry+ Kadrina :)

Wenn ich 50ml liquid haben will und das Aroma muss ich z.b mit 5% mischen rechne ich 50ml : 100 * 5ml aroma = 2,5 ml aroma.
Die 2,5ml ziehe ich von der base ab: 50ml base - 2,5ml aroma = 47,5
Also mische ich 47,5 ml base mit 2,5 ml aroma und komme so auf meine 50ml. Das selbe kann man nun mit den 10ml rechnen ;).
oder hier rechnen lassen:
http://www.liquidmaker.de/


Antwort
Zitat
sars1887
Beigetreten: 21.11.2010
Oldschool Grinder

Bin auch in der Gruppe, sehr zu empfehlen da es für unzählige Shops Rabattcodes extra für die Gruppe gibt.


Antwort
Zitat
andybandy008
Beigetreten: 23.02.2009
Elite Grinder

Die 1. Pressemitteilung unseres Projektes gehört bereits jetzt zu den meistgelesenen aktuellen Pressemitteilungen bei openPR. Je mehr Menschen diese Pressemitteilung anklicken, desto höher steigt auch das Ranking der Mitteilung in den Google News. Je höher dieses Ranking ist, desto interessanter wird diese Pressemitteilung für den journalistischen Print-Bereich.

Bitte helft auch hier alle mit.
http://www.openpr.de/news/879082/Die-Kontroverse-um-tabaklose-elektronische-Zigaretten-ist-nicht-nachvollziehbar.html

Ein Gutachten von Prof. Bernd Mayer.
Exzellente Ausarbeitung der Fakten.
Solide Quellenangaben.
http://www.insmoke.ch/Downloads/Stellungnahme_final.pdf <


Antwort
Zitat
Crovax
Beigetreten: 10.09.2006
BlackMember

Original von SilverSurfer129
wo bestellt ihr im internet am liebsten liquids? (für mich ist qualitätssicherung > preis)

und wollte mich auch mal einlesen jetzt wegen selber mischen, wo findet man gute/übersichtliche informationen für totale neuanfänger?

danke :)

Hm, kommt drauf an was du mit Qualität meinst. Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, da kann man auch nicht sagen Marke x schmeckt besser als y das kommt auf das jeweilige Liquid an sich an und eben persönliche Präferenzen.

Was Inhaltsstoffe angeht ist das ein sehr sensibles Thema, welches zumindest von den großen Herstellern auch sehr ernst genommen wird denke ich. Also ich denke du kannst den großen Herstellern der Branche wie zB Avoria schon vertrauen... und natürlich Herstellern wie Herrlan die schon seit jahrzehnten Aromen für die Lebensmittelindustrie produzieren.

Liquid mischen ist wie schon oft beschrieben kein Hexenwerk, zumindest kaufst du als Anfänger deine Base schon fertig in der Nikotinstärke angemischt und du aromatisierst es nur... es ist quasi genauso simpel wie sich ein Brot zu schmieren. Wenn du im 1 stelligen % Aroma hinzu fügst ist das einzige Risiko was du eingehst eigentlich dass es Dir nicht schmeckt, weil das Aroma zu stark oder schwach dosiert wurde... das Risiko hast du aber auch wenn du Dir ein fertig angemischtes Liquid kaufst.

Für einen Neueinsteiger der nicht drölfzig Liquids/Aromen kaufen will um zu sehen was einem gefällt ist es zu empfehlen sich im Offlineshop mal durchzuprobieren, normalerweise kann man überall einige Liquids testen.


Antwort
Zitat
chiliking
Beigetreten: 17.10.2010
Oldschool Grinder

Original von Snookz
Ok super, dann wird es wohl auf jeden Fall die 50/50 Base :) Hatte wegen der höheren Viskosität und keiner Erfahrung damit etwas Angst, dass es möglicherweise doch Nachflussprobleme gibt, obwohl ich mir das halt eher nicht vorstellen kann.
Base von Avoria, für die Aromen sind bisher die beiden in der Auswahl (ja, ich stehe total auf Pfirsich-Maracuja):

http://dampfdorado.de/Aromen/FlavourDorado/Aroma-Pfirsich-Maracuja-FD--681.html
http://www.dsmoker.net/XTRA--High-Class-Liquid--Basis-und-Aroma/Maxime-Basen---Aromen-159--High-Class-Liquid/XTRA-Aroma-Pfirsich-Maracuja.html

Welche Größen mischt ihr an, um ein Gefühl für das Verhältnis zu kriegen? Ich denke, 10ml sollten gut dosierbar sein, wenn man:
a) die 10ml vernünftig abmisst und
b) mit einer 1ml Spritze das Aroma zugibt

Passion Smoothie ist notiert, von der Beschreibung auch genau mein Ding! ;)

kannst ja 65/35nehmen das ist nicht so viskos


Antwort
Zitat
andybandy008
Beigetreten: 23.02.2009
Elite Grinder

Phil _love:


Antwort
Zitat
andybandy008
Beigetreten: 23.02.2009
Elite Grinder

Danke an XY

VERBOTENE AROMEN 2016

Die Dateien dazu hat XYZ bereits gepostet.

So sieht es wohl aus:

Tabakerzeugnisgesetz:
Das geht wahrscheinlich noch im Dezember in den Bundestag, wird vom Bundesrat wohl Anfang des neuen Jahres abgenickt und tritt danach sofort in Kraft.
Wichtig: Es enthält im Wesentlichen die Vorgaben der TPD

Weil Verschärfungen der TPD der EU gemeldet (notifiziert) werden müssen (und das anscheinend drei Monate Vorlaufzeit braucht) kommen die grossen Gemeinheiten, die Schweinereien die noch über die TPD hinausgehen erst ein wenig später.
Dafür gibt es bereits den

Entwurf des Aenderungsgesetzes.

Der Ueberhammer ist dessen Anhang 2, jetzt ist Schluss mit lustig, jetzt gehts ans Eingemachte:

„Anlage 2
Verbotene Inhaltsstoffe in elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehäl-tern
zu § 27
1. Vitamine und folgende sonstige Zusatzstoffe, die den Eindruck erwecken, dass der Konsum einer elektronischen Zigarette oder eines Nachfüllbehälters einen gesund-heitlichen Nutzen hat oder geringere Gesundheitsrisiken birgt:
a) Verarbeitete Bestandteile, Extrakte und Öle folgender Pflanzen: Kamille, Salbei, Pfefferminze, Fenchel, Melisse, Waldmeister, Kardamom, Koriander, Weihrauch, Damiana, Katzenminze, Passionsblume, Lavendel, Zitronenmelisse, Johannis-kraut, Baldrian, Traumkraut, Oregano und Thymian
b) Aminosäuren und modifizierte Aminosäuren, die gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Anlage 2 Kategorie 3 der Diätverordnung in der je-weils geltenden Fassung für diätetische Lebensmittel zugelassen sind sowie S-Adenosylmethionin und L-5-Hydroxytryptophan
c) Carnitin
L-Carnitin
L-Carnitinhydrochlorid
L-Carnitin-L-Tartrat
d) Flavonoide sowie antioxidativ wirksame Phospholipide
e) Extrakte von Früchten und andere flüssige pflanzliche Erzeugnisse, die mit hohen Vitamingehalten assoziiert werden: Sanddorn, Hagebutte, Weizenkeimöl
f) Melatonin
g) Natriumselenit
2. Koffein, Taurin oder folgende sonstige Zusatzstoffe und stimulierende Mischungen, die mit Energie und Vitalität assoziiert werden:
a) Maltodextrin
b) Glucose, Fructose und Galactose
c) Bestandteile einschließlich verarbeiteter Bestandteile, Extrakte und Öle der Kaf-feepflanze und der Kaffeebohnen
d) Bestandteile einschließlich verarbeiteter Bestandteile, Extrakte und Öle des Tee-strauches Camellia sinensis L. Kuntze
e) Bestandteile einschließlich verarbeiteter Bestandteile, Extrakte und Öle der Guaranapflanze
f) Bestandteile einschließlich verarbeiteter Bestandteile, Extrakte und Öle des Mate-Strauches
g) Thujon
3. Zusatzstoffe, die färbende Eigenschaften für Emissionen haben
4. folgende Zusatzstoffe, die das Inhalieren oder die Nikotinaufnahme erleichtern:
a) p-Menthan-3-substitutierte und modifizierte Verbindungen, einschließlich
p-Menthan-3-carboxamide, einschließlich der p-Menthan-3-N-alkylcarboxamide
p-Menthan-3-ester
p-Menthan-3-ether
p-Menthan-3-carbonsäuren und deren Ester
Menthon 1,2-glycerolketal (CAS-Nr. 63187-91-7)
b) p-Menthan-alkohole und deren Ester
c) folgende Verbindungen:
3,4-Dihydro-3-(2-hydroxyphenyl)-6-(3-nitrophenyl)-(1H)-pyrimidin-2-on (CAS-Nr. 36945-98-9)
2-Isopropyl-N 2,3-trimethylbutyramid (CAS-Nr. 51115-67-4)
Isopulegol/ (CAS-Nr. 7786-67-6 oder 89-79-2)
1-(di-sec-Butyl-phoshinoyl)-heptan
d) folgende Aromastoffe:
Menthol (CAS-Nr. 1490-04-6)
(-)-Menthol (CAS-Nr. 2216-51-5)
(+)-Menthol (CAS-Nr. 15356-60-2)

Menthon (CAS-Nr. 89-80-5)
(-)-Menthon(CAS-Nr. 14073-97-3)
(+)-Menthon(CAS-Nr. 3391-87-5)
L-Carvon (CAS-Nr. 6485-40-1)

Geraniol (CAS-Nr. 106-24-1)

Linalool (CAS-Nr. 78-70-6)

1,8- Cineol (Eukalyptol) (CAS-Nr. 470-82-6)

Hydroxycitronellal (CAS-Nr. 107-75-5)
e) folgende aus Pflanzen gewonnene Stoffe:
Öle und Bestandteile, die aus Pflanzen der Gattungen Mentha, Eucalpytos, Ocimum, Thymus und Salvia stammen
5. folgende Zusatzstoffe, die in unverbrannter Form CMR-Eigenschaften haben:
a) Stoffe, die gemäß Teil 3 des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Abl. L 351 vom 31.12.2008, S.1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2015/491 der Kommission vom 23. März 2015 (Abl. L 78 vom 24.03.2015 S. 12) geändert worden ist, als CMR-Stoffe der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft sind
b) folgende weitere Stoffe:
Birkenteeröl (CAS-Nr. 8001-88-5 und CAS-Nr. 85940-29-0)
Wacholderteeröl (CAS-Nr. 8013-10-03)
Sassafrasöl
Sassafrasholz
Sassafrasblätter
Sassafrasrinde
Methyleugenol (CAS-Nr. 93-15-2)
Estragol (CAS-Nr. 140-67-0)
Para-Hydroxybenzoesäure-Propylester (CAS: 94-13-3)
6. folgende Inhaltsstoffe außer Nikotin in der Flüssigkeit, die in erhitzter oder nicht er-hitzter Form ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen:
a) folgende Aromastoffe:
Diacetyl (2, 3-Butandion) (CAS-Nr. 431-03-8)
2,3-Pentandion (CAS-Nr. 600-14-6)
2,3-Hexandion (CAS-Nr. 3848-24-6)
2,3-Heptandion (CAS-Nr. 96-04-8)
Cumarin
b) folgende aus Pflanzen gewonnene Stoffe:
Bittermandelöl
Verarbeitete Bestandteile und Extrakte des Engelsüßwurzelstocks
Verarbeitete Bestandteile, Extrakte und Öle, die aus der der Pflanze Poleyminze stammen
Agarizinsäure“.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Antwort
Zitat
chiliking
Beigetreten: 17.10.2010
Oldschool Grinder

:f_eek:


Antwort
Zitat
sars1887
Beigetreten: 21.11.2010
Oldschool Grinder

:appl:


Antwort
Zitat
Crovax
Beigetreten: 10.09.2006
BlackMember

Völlig lächerlich... Salbei, Kamille, Pfefferminze usw. hat also ein zu positives Image in der Gesellschaft also verbietet man es?
Und was ist mit Erdbeere, Kirsche, Banane... die werden auch als gesund eingeschätzt und die meisten mögen diese Früchte... kann doch nicht sein dass man mit solch einem lächerlichen Gesetzentwurf durchkommt. Mit der Argumentation könnte man sämtliche Bonbons, (Energy-)Drinks, Süßigkeiten, FastFood usw. verbieten. Es ist ja gang und gäbe, dass man mit gesund klingenden Zutaten arbeitet um das Produkt damit aufzuwerten ohne dass es wirklich gesünder dadurch wird. Aber na und? Wenn ich das richtig mitverfolgt habe wird es ja ohnehin ein Werbeverbot für EZigs geben also wird das Argument, dass irgendetwas als "gesund" propagiert wird ohnehin entkräftet.

Ich denke mal für den Selbstmischer wird sich aber nicht viel ändern. Die Aromen an sich sind ja streng genommen nicht dafür gedacht dass man eine EZig damit befüllt also ist es auch kein Nachfüllbehälter.


Antwort
Zitat
Snookz
Beigetreten: 13.06.2008
PokerStrategist

Das hoffe ich, sonst werden die Aromen einfach als Lebensmittelaromen verkauft und müssen entsprechend zugelassen werden. Wofür ich die dann nutze, kann dem Staat ja egal sein.
Ich finde sowas auch hart lächerlich, kann aber ehrlich gesagt mit den meisten Substanzen nichts anfangen. Sind das alles Bestandteile von Aromen oder nur von bestimmten Aromen?
Was hat es mit dem Werbeverbot auf sich? Im Kino sehe ich immer noch regelmäßig L&M und Marlboro Werbung..

Btw kleiner Nachtrag noch zu meiner Neuanschaffung eGo One:
Es gibt auch Ni-Coils mit 0,25 Ohm, die haben einen deutlich kleineres Luftloch und sind damit auch für Backenzüge geeignet. Die CLR-Ti kann ich auch empfehlen :)


Antwort
Zitat
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