Wann hab ich gesagt das er das nicht so gemacht hat, es ging mir darum das der ex AG nicht mit der Kündigung einverstanden sein muss.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Es ist nicht möglich, sie zu widerrufen (Ein Widerruf entspricht einer Neuaufnahme des Vertragsverhältnisses zu gleichen Bedingungen ab neuem Datum, keiner Rücknahme der Kündigung). Ein einseitige Willenserklärung ist gültig ab dem Moment, in dem sie zugestellt wurde. Es braucht dafür keinerlei Einverständnis.
Gibt es weitergehende vertragliche Verpflichtungen, bspw. Fristen, die man noch zu arbeiten hat, zu erfüllende Dienstleistungen etc., bleiben diese von der Kündigung erstmal unberührt und haben mit der Kündigung nichts zu tun. Sie sind Teil des Vertrages und können als solche eingefordert werden.
Nein die Anwaltskosten trägt er selber, nur die Gerichtskosten trägt der Verlieren, bei einem Vergleich beim Schlichtungstermin entfallen diese Gerichtskosten jedoch...
Beim Arbeitsgericht zahlt für die Ersttermine erstmal jeder seine eigenen Kosten. Das ist ein besonderer Fall.
Mir fällt grad auf, dass ein Anspruch auf Lohn vielleicht nicht über den gerichtlichen Mahnbescheid geltend zu machen ist, da "das Geld" ja auch verseteuert werden muss und Sozialabgaben des Arbeitgebers berücksichtigt werden sollte. Macht ja keinen Sinn, wenn der Arbeitgeber nun einfach den Lohn zahlt, keine Sozialabgaben zahlt und der Lohn nicht versteuert wird...
Das ist irrelevant. Der AG hat diesen Lohn dann entsprechend zu versteuern und Sozialabgaben zu zahlen. Die Pflicht zu dieser Zahlung bleibt unberührt, hat aber mit dem Arbeitnehmer nix zu tun, der nur sein Netto will. Den Rest dürfen die Kassen einklagen. Machen sie auch. Bzw. melden die beantragen die sehr schnell direkt Insolvenz und reissen Läden auseinander.
Insolvenz kann nur der Inhaber/Geschäftsführer o.ä. eines Unternehmens anmelden, keine externe Person.
Aber holla kann das ein Gläubiger machen. Und wenn dann rauskommt, du hättest das bei einer Kapitalgesellschaft längst machen sollen, geht die Führungsriege wegen Insolvenzverschleppung noch direkt vors Strafgericht. §13 Insolvenzordnung.
Was Du vielleicht meinst ist, dass ein Gläubiger beim Insovenzgericht beantragen kann, dass die finanzielle Situation eines Unternehmens geprüft wird...
Nö, das ist ein Insolvenzantrag. Das Unternehmen aknn diesen vor Gericht zurückweisen, indem es seine Solvenz aufzeigt. Der Antrag ist dann als unbegründet zurückzuweisen. Ist der Antrag gezielt zur Schädigung des Unternehmens eingereicht worden, gibt es unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen für den Antragsteller.
Macht aber wenig Sinn, denn hier gehts nur um Gehalt. Das ist ein einfacher Antrag beim AG, Verhandlungsdauer geschätzte 15-20 Minuten, solange er seine Ansprüche auch entsprechend belegen kann. D.h. es wäre schon nützlich, die ca. 800 Überstunden dokumentiert zu haben.