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Ex Chef zahlt nicht
 
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Ex Chef zahlt nicht

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tothemax
Beigetreten: 22.05.2006

OMG, OP hier geben dir leute tatsächlich nahezu richtige Ratschläge, und du versteifst dich auf irgendeinen halbwahrheiten bullshit!!!

Frist setzen, Mahnbescheid, klagen. Die Gerichtskosten richten sich natürlich nach dem STreitwert, also Scheiss-Gehalt, niedrige Gerichtskosten...

Und heutzutage sollte eig jeder eine Rechtsschutzversicherung für genau solche fälle haben???

So ein Verfahren dauert auch ca. 30min, weil die Rechtslage klar zu sein scheint, wenn das alles stimmt was du schreibst.

PS: eine kündigung ohne einschreiben mit rückschein abzusenden grenzt schon extrem an dummheit, sorry...schriftlich bestätigen muss der AG natürlich nicht, da die Kündigung per Post zugeht, geht sie in den Herrschaftsbereich des Empfängers über, bei einem Unternehmen gilt sie somit bei normalem Postweg ohne Feiertage nach 3 Tagen als zugegangen, aber bitte kündigt doch mit einschreiben und rückschein...

alle weiteren Tipps etc gegen anwaltliches Honorar, lol arbeitsrecht mickey mouse kram!


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Zitat
deep_patzer
Beigetreten: 30.01.2005

Original von SimonS79

ER meint der Anwalt macht das schon und die sind eher beeindruckt wenn die einen brief vom RA bekommen.
ICH glaube das beeindruckt sie kein bisschen und kostet ihn nur geld

Da mußt du deim Vater einfach mal vertrauen, der Anwalt (sofern er nicht ne vollkommende falchpfeife ist) wird das tatsächlich schon machen, außerdem kommt es überhaupt nicht drauf an ob die das schreiben beeindruckt, sondern das man dannach das Geld notfalls gerichtlich einfordert.
Geld kostet das imo nur die verliererseite, die müssen nämlich alles übernehmen und so wie du das schilderst ist der Fall ja ziemlich eindeutig.


Antwort
Zitat
tothemax
Beigetreten: 22.05.2006

Original von deep_patzer

Original von SimonS79

ER meint der Anwalt macht das schon und die sind eher beeindruckt wenn die einen brief vom RA bekommen.
ICH glaube das beeindruckt sie kein bisschen und kostet ihn nur geld

Da mußt du deim Vater einfach mal vertrauen, der Anwalt (sofern er nicht ne vollkommende falchpfeife ist) wird das tatsächlich schon machen, außerdem kommt es überhaupt nicht drauf an ob die das schreiben beeindruckt, sondern das man dannach das Geld notfalls gerichtlich einfordert.
Geld kostet das imo nur die verliererseite, die müssen nämlich alles übernehmen und so wie du das schilderst ist der Fall ja ziemlich eindeutig.

Nein die Anwaltskosten trägt er selber, nur die Gerichtskosten trägt der Verlieren, bei einem Vergleich beim Schlichtungstermin entfallen diese Gerichtskosten jedoch...


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Zitat
Khali
Beigetreten: 09.01.2007

Den Mahnantrag kannst du auch gleich problemlos online ausfüllen: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=290976-1352990040123&Command=start

Da ihr die Frist schon gesetzt habt würde ich den Mahnantrag jetzt direkt ausfüllen.


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Zitat
SimonS79 Themenstarter
SimonS79
Beigetreten: 05.02.2009

Original von tothemax
OMG, OP hier geben dir leute tatsächlich nahezu richtige Ratschläge, und du versteifst dich auf irgendeinen halbwahrheiten bullshit!!!

Frist setzen, Mahnbescheid, klagen. Die Gerichtskosten richten sich natürlich nach dem STreitwert, also Scheiss-Gehalt, niedrige Gerichtskosten...

Und heutzutage sollte eig jeder eine Rechtsschutzversicherung für genau solche fälle haben???

So ein Verfahren dauert auch ca. 30min, weil die Rechtslage klar zu sein scheint, wenn das alles stimmt was du schreibst.

PS: eine kündigung ohne einschreiben mit rückschein abzusenden grenzt schon extrem an dummheit, sorry.

Wann hab ich gesagt das er das nicht so gemacht hat, es ging mir darum das der ex AG nicht mit der Kündigung einverstanden sein muss.
Was bist du denn gleich so agressiv? Anwalt in ner Inkassofirma und Gewohnheit oder wie ?(

alle weiteren Tipps etc gegen anwaltliches Honorar, lol arbeitsrecht mickey mouse kram!

scheinst mir ehrlich genau die sorte Anwalt zu sein die man sich wünscht wenn du denn nicht nur ein Möchtegern mit Grössenwahn bist.

Es geht mir hier NICHT darum irgendwem nachhaltig einen reinzuwürgen sondern den grösstmöglichen Druck zu machen damit sie eben zahlen.
Es hätte ja sein können das jemand das Problem auch schon mal hatte und sich tatsächlich AUSKENNT. Ich beanspruche ja auch nicht das mein Weg der einzig richtige ist, täte ich das dann würde ich nicht in einem öffentlichen Forum fragen sondern meinen Vater solange belabern bis er das macht.

Danke an Khali für den Link


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Zitat
g1zmmm
Beigetreten: 10.03.2007

Du brauchst vorerst KEINEN Rechtsanwalt. Das Arbeitsgericht hat einen solche Klage schon vorgefertigt. Da musst du nur eintragen um wievviel Gehalt es sich handelt. In der Klage setzt du eine Frist. Sollte das Geld bis dahin nicht gezahlt werden erwirkst du einen Titel, den du durch einen Gerichtsvollzieher auf Kosten der Firma durchsetzen kannst. Das wird im Endeffekt aber alles über das Arbeitsgericht geregelt.

Edit: Ich rede hier aus Erfahrung, meine Freundin hat genau das gleiche Spielchen schon durchgemacht. Die Firma hat aber sofort gezahlt nachdem die Klage über das Arbeitsgericht eingegangen ist, weil sie genau wissen (falls sie nicht sowieso schon insolvent sind), dass du das Geld mittels eines Titels so oder so bekommen kannst. Inklusive Verzinsung versteht sich.


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Zitat

Wann hab ich gesagt das er das nicht so gemacht hat, es ging mir darum das der ex AG nicht mit der Kündigung einverstanden sein muss.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Es ist nicht möglich, sie zu widerrufen (Ein Widerruf entspricht einer Neuaufnahme des Vertragsverhältnisses zu gleichen Bedingungen ab neuem Datum, keiner Rücknahme der Kündigung). Ein einseitige Willenserklärung ist gültig ab dem Moment, in dem sie zugestellt wurde. Es braucht dafür keinerlei Einverständnis.

Gibt es weitergehende vertragliche Verpflichtungen, bspw. Fristen, die man noch zu arbeiten hat, zu erfüllende Dienstleistungen etc., bleiben diese von der Kündigung erstmal unberührt und haben mit der Kündigung nichts zu tun. Sie sind Teil des Vertrages und können als solche eingefordert werden.

Nein die Anwaltskosten trägt er selber, nur die Gerichtskosten trägt der Verlieren, bei einem Vergleich beim Schlichtungstermin entfallen diese Gerichtskosten jedoch...

Beim Arbeitsgericht zahlt für die Ersttermine erstmal jeder seine eigenen Kosten. Das ist ein besonderer Fall.

Mir fällt grad auf, dass ein Anspruch auf Lohn vielleicht nicht über den gerichtlichen Mahnbescheid geltend zu machen ist, da "das Geld" ja auch verseteuert werden muss und Sozialabgaben des Arbeitgebers berücksichtigt werden sollte. Macht ja keinen Sinn, wenn der Arbeitgeber nun einfach den Lohn zahlt, keine Sozialabgaben zahlt und der Lohn nicht versteuert wird...

Das ist irrelevant. Der AG hat diesen Lohn dann entsprechend zu versteuern und Sozialabgaben zu zahlen. Die Pflicht zu dieser Zahlung bleibt unberührt, hat aber mit dem Arbeitnehmer nix zu tun, der nur sein Netto will. Den Rest dürfen die Kassen einklagen. Machen sie auch. Bzw. melden die beantragen die sehr schnell direkt Insolvenz und reissen Läden auseinander.

Insolvenz kann nur der Inhaber/Geschäftsführer o.ä. eines Unternehmens anmelden, keine externe Person.

Aber holla kann das ein Gläubiger machen. Und wenn dann rauskommt, du hättest das bei einer Kapitalgesellschaft längst machen sollen, geht die Führungsriege wegen Insolvenzverschleppung noch direkt vors Strafgericht. §13 Insolvenzordnung.

Was Du vielleicht meinst ist, dass ein Gläubiger beim Insovenzgericht beantragen kann, dass die finanzielle Situation eines Unternehmens geprüft wird...

Nö, das ist ein Insolvenzantrag. Das Unternehmen aknn diesen vor Gericht zurückweisen, indem es seine Solvenz aufzeigt. Der Antrag ist dann als unbegründet zurückzuweisen. Ist der Antrag gezielt zur Schädigung des Unternehmens eingereicht worden, gibt es unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen für den Antragsteller.

Macht aber wenig Sinn, denn hier gehts nur um Gehalt. Das ist ein einfacher Antrag beim AG, Verhandlungsdauer geschätzte 15-20 Minuten, solange er seine Ansprüche auch entsprechend belegen kann. D.h. es wäre schon nützlich, die ca. 800 Überstunden dokumentiert zu haben.


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Zitat

Original von tothemax

PS: eine kündigung ohne einschreiben mit rückschein abzusenden grenzt schon extrem an dummheit, sorry...

Off topic Klugscheißerei hierzu falls es irgendwen interessiert:

Bei Einschreiben mit Rückschein (Übergabeeinschreiben) kann der Empfänger wenn ers drauf anlegt den Zugang vereiteln. Wenn er beim Zustellungsversuch nicht angetroffen wird, landet ne Benachrichtigung im Kasten. Weil aber auf diesem der Inhalt des Schreibens und der Absender nicht ersichtlich sind gilt das nicht als Zugang => Zugang erst mit Abholung des Einschreibens bei der Post, weil der Empfänger erst dann vom Inhalt Kenntnis nehmen kann. Wenn ers nicht abholt gehts einfach nicht zu und man muss selbst nochmal versuchen den Zugang herzustellen bevor der Empfänger behandelt wird als wäre es zugegangen.

BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

Daher lieber per Einwurfeinschreiben schicken! Das Schreiben selbst wird in den Briefkasten geworfen und geht damit zu. Der Zustellungszeitpunkt wird vom Zusteller festgehalten, man hat somit im Streitfall auch nen Nachweis über den Zugang.


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Zitat
Tarkon72
Beigetreten: 24.07.2006

Dachte das aktuelle Verfahren ist inzwischen, dass man einen Boten nutzt.

Dieser dokumentiert den Einwurf per Handyvideo. Dort wird jeder einzelne Schritt der Übergabe auf dem Video protokolliert und zusätzlich wird noch ein schriftliches Protokoll geführt.


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SimonS79 Themenstarter
SimonS79
Beigetreten: 05.02.2009

vielen Dank Shiyanying für deinen sehr hilfreichen Beitrag.
Inzwischen haben wir per einwurfeinschreiben letzte woche eine weitere mahnung geschickt und den brüdern angekündigt das wir dann die ansprüche gerichtlich geltend machen werden wenn sie nicht zahlen.
Natürlich haben sie das bisher nicht gemacht, also werden wir wohl am WE diesen onlinemahnbescheid ausfüllen den ich dann die woche darauf beim gericht einreichen kann.
Mein Vater ist die Woche über unterwegs, also muss ich das machen, ich denke aber das sollte mit vollmacht kein problem sein?
Die überstunden hat er dokumentiert, teilweise standen sie früher sogar mal in seinem Lohnstreifen, das macht der EX AG aus nachvollziehbaren Gründen aber schon ein paar monate nicht mehr ;)


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