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[Geschlossen] Fahhrradunfall gehabt... Schmerzensgeld?

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Insaniac
Beigetreten: 17.09.2007
Elite Grinder

bist so bettelarm oder warum willst noch schmerzensgeld haben, ist doch nu nix weiter passiert
fahrrad, klamotten usw. bezahlt der verursacher und gut is


MajorBob1909 Themenstarter
MajorBob1909
Beigetreten: 06.01.2009
BlackMember

Original von ehoehmann

Original von letmefly

Original von letmefly
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Ochja der arme Autofahrer tut mir ja so leid.
Er hat es bis jetzt immer noch nicht geschafft sich bei mir zu erkundigen wie es mir geht (Kontaktdaten hat er von der Polizei). Also DAS wäre das erste was ich als Autofahrer machen würde wenn ich einen einen Unfall verursachen würde und der beteiligte Fahrradfahrer mit dem Krankenwagen abtransportiert wird.
Man kann ja über alles reden, aber dazu müsste er sich wohl erstmal bei mir melden (ich werde es garantiert nicht tun)...

Original von Insaniac
bist so bettelarm oder warum willst noch schmerzensgeld haben, ist doch nu nix weiter passiert
fahrrad, klamotten usw. bezahlt der verursacher und gut is

Nein, er bezahlt es nicht sondern seine Autoversicherung.


ja also wenn er sich nicht bei dir meldet, kannst du sogar ohne schlechtes gewissen den anwalt das machen lassen.


HurzBurz
Beigetreten: 22.11.2007
PokerStrategist

leute lest mal bitte einfach im BGB nach.

§ 823
Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Dieser Schadensersatz wird im Volksmund halt Schmerzensgeld genannt. Der Autofahrer hat fahrlässig (Blinker nicht gesetzt, evtl kein Schulterblick) OPs Körper bzw. Gesundheit verletzt. Daraus entsteht OP nen Anspruch auf Schadensersatz. Mimimi hin oder her, er hat nen Anspruch darauf.

@Op:
Mir ist was ähnliches passiert und die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners deckt alles (Anwalt, Fahrradreparatur, Schmerzensgeld, ggf. Verdienstausfall) sofern die Schuldfrage klar ist (sollte hier der Fall sein, wenn deine Beschreibung so stimmt).

Geh am besten Montag direkt zum Anwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat (einfach mal googlen). Der setzt dann deine Ansprüche durch und du musst dich um nix kümmern, außer halt div. Unterlagen einreichen.

Ich hatte, als ich als Radfahrer vom Auto angefahren wurde Prellungen und Schürfwunden. Ich zitiere hier mal kurz das Schreiben meines Anwalts an die Versicherung des Unfallgegners, damit du mal siehst, wie das dann ausschaut:

"Unser Mandant befuhr [...] mit seinem Fahrrad [...]. Ihm wurde von einem Pkw die Vorfahrt genommen. Der Pkw fuhr das Fahrrad unseres Mandanten am Hinterrad an und brachte diesen zu Fall.
Unser Mandant erlitt hier nicht unerhebliche Verletzungen, nämlich ein verstauchtes Handgelenk, Schürfwunden und Prellungen am Fuß und am linken Oberschenkel. Eine ambulante Versorgung war erforderlich. [...]"

Ich hab 400€ Schmerzensgeld bekommen und hab mich dann nochmal gemeldet, weil ich nach 2 Monaten noch immer Schmerzen im Handgelenk hatte (trotz Bandage) und nochmal 200€ mehr bekommen. Mehr als das wirst du wohl auch nicht bekommen, tendenziell eher weniger. Nur, dass du mal nen Richtwert hast.

Hoffe ich konnte helfen.


MajorBob1909 Themenstarter
MajorBob1909
Beigetreten: 06.01.2009
BlackMember

Original von HurzBurz
Ich hab 400€ Schmerzensgeld bekommen und hab mich dann nochmal gemeldet, weil ich nach 2 Monaten noch immer Schmerzen im Handgelenk hatte (trotz Bandage) und nochmal 200€ mehr bekommen. Mehr als das wirst du wohl auch nicht bekommen, tendenziell eher weniger. Nur, dass du mal nen Richtwert hast.

Hoffe ich konnte helfen.

Danke dir.
Mit mehr hab ich aber auch auf keinen Fall gerechnet.
Mal schauen was bei raus kommt...


schnue
Beigetreten: 18.04.2006
PokerStrategist

Original von HurzBurz
leute lest mal bitte einfach im BGB nach.

§ 823
Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Dieser Schadensersatz wird im Volksmund halt Schmerzensgeld genannt. Der Autofahrer hat fahrlässig (Blinker nicht gesetzt, evtl kein Schulterblick) OPs Körper bzw. Gesundheit verletzt. Daraus entsteht OP nen Anspruch auf Schadensersatz. Mimimi hin oder her, er hat nen Anspruch darauf.

ähm ... schadensersatz ist schadensersatz und nicht schmerzensgeld. schadensersatz bedeutet das er den entstehenden schaden von op begleichen muss (also rad, arztkosten, klamotten).
schmerzensgeld bekommt er zwar möglicherweise auch ... aber des hat dann nichts mit dem schadensersatz zu tun.


micha1100
Beigetreten: 08.02.2006
PokerStrategist

Original von schnue
...schadensersatz ist schadensersatz und nicht schmerzensgeld. schadensersatz bedeutet das er den entstehenden schaden von op begleichen muss (also rad, arztkosten, klamotten)...

Korrekt. Anspruchsgrundlage für das Schmerzensgeld wäre § 253 II BGB:

§ 253 Immaterieller Schaden
...
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

Original von Faustfan
schmerzensgeld wirst du nicht bekommen. in deutschland muß man dafür schon ernsthaft was abbekommen ...

Unsinn, natürlich gibt es auch bei leichteren Verletzungen einen Schmerzensgeldanspruch. Geprelltes Jochbein + Schürfwunden reichen dafür locker aus. Sehr viel wird es allerdings nicht geben.

@OP - Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, solltest du wirklich zu einem Anwalt gehen, denn dann wirst du auch die Anwaltskosten in voller Höhe erstattet bekommen. Du könntest die Sache zwar auch selbst mit der Versicherung regeln, aber erfahrungsgemäß versuchen die Versicherungen gern, juristische Laien über den Tisch zu ziehen.
Der Anwalt regelt das im Normalfall außergerichtlich. Nur wenn sich die Versicherung allzu stur stellt, wird er eine Klage empfehlen.


Original von schnue

Original von HurzBurz
leute lest mal bitte einfach im BGB nach.

§ 823
Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Dieser Schadensersatz wird im Volksmund halt Schmerzensgeld genannt. Der Autofahrer hat fahrlässig (Blinker nicht gesetzt, evtl kein Schulterblick) OPs Körper bzw. Gesundheit verletzt. Daraus entsteht OP nen Anspruch auf Schadensersatz. Mimimi hin oder her, er hat nen Anspruch darauf.

ähm ... schadensersatz ist schadensersatz und nicht schmerzensgeld. schadensersatz bedeutet das er den entstehenden schaden von op begleichen muss (also rad, arztkosten, klamotten).
schmerzensgeld bekommt er zwar möglicherweise auch ... aber des hat dann nichts mit dem schadensersatz zu tun.

nach kurzem durchstöbern dieses threads muss ich sagen, dass man lieber nichts posten sollte, wenn man keine ahnung hat..und mE hat von euch bezüglich des o.g. SV keiner eine zutreffende rechtliche bewertung abgegeben...

Hast Du eigentlich schmerzen im Nackenbereich? HWS ? ;)

kurz zu schnue: du hast recht, dass §823 BGB die anspruchsgrundlage sein könnte...ivF geht es jedoch um die rechtsfolgen, die von §§ 249 BGB ff geregelt werden...zum schmerzensgeld vgl. § 253 BGB ...übrigens schmerzensgeld ist ein teilaspekt des Schadensersatzes...also schnue leider total falsch...keine vier punkte, grundlagenfehler wie die juristen sagen, durchgefallen und taxifahren; aber vorne links ;>

außerdem wird hier der anspruch nicht auf § 823 I BGB oder §823 II BGB iVm 229 StGB gestützt, sondern auf § 7 bzw. § 18 StVG. § 7 StVG hat den Vorteil, dass er verschuldensunabhängig ist, was eine deutliche Beweiserleichterung in vielen Fällen zur Folge hat..

außerdem sollte man in vergleichbaren fällen nicht vergessen die 31 € pauschale von der versicherung zu fordern..daneben ist zu beachten, dass man nach § 115 VVG iVm § 1 PflVG einen Direktanspruch gegen die Versicherung hat; dadurch werden oft Prozesse vermieden...demnach musst du dein Geld nicht unbedingt im Wege der Leistungsklage geltend machen..es sollte vielmehr ausreichen den Anspruch gegenüber der Versicherung geltend zu machen..


§ 823
Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Dieser Schadensersatz wird im Volksmund halt Schmerzensgeld genannt.

total falsch...da stimmt nichts...bitte die ausführungen von schnue nicht beachten...


OlgaRanz
Beigetreten: 19.07.2009
Poker Player

Wie es einfach so :facepalm: ist, dass OP hier geflamet wird, weil er zu Recht Schmerzensgeldansprüche erheben möchte. Als wäre es die Pflicht des guten Bürgers sich hin und wieder von einem rücksichtslosen Autofahrer umnieten zu lassen.

Wer sowas postet, fährt wahrscheinlich selbst wie der Henker.

@ OP:

Viel Erfolg. Sollte sich der Autofahrer noch zwischenzeitlich melden, wäre es natürlich besser das ganze außergerichtlich zu klären. Das spart Anwaltskosten und wenn er bereit ist, dir 300-400 Euro einfach so zu zahlen, ist das sicherlich der bessere Weg.


Original von ehoehmann

Original von letmefly

Original von letmefly
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junge, klag dem die exkremente aus dem torso, dann lernt er vielleicht mal das blinken beim abbiegen. OP kann froh sein, dass nix schlimmeres passiert ist.


Aerox88
Beigetreten: 31.01.2007
Elite Grinder

@op
edit: ich habs jetzt doch gelesen, und wenn die versicherung zahlt, dann obv. anwalt


NE! Anwalt!


Original von Aerox88
@op
ich hab nicht alles gelesen, aber

ich würde den man erstmal fragen ob er des geld so raus rückt, dann ersparrst dir viel arbeit. (ich weiß nicht ob er die anzeige wegen körperverletztung immer kriegt oder nur wenn du schwerzensgeld verlangst. von daher hat der man vlt sogar noch nen zusätzlichen grund (zum aufwand, anwalt,... dazu) dir des geld einfach so zu geben

von dem schädiger muss er doch nichts verlangen...er kann direkt gg die versicherung vorgehen...

nach § 231 StGb ist die KV ein Antragsdelikt..dies ist eine Einschränkung des Legalitätsprinzips...der staatsanwalt ermittelt also nur, wenn der verletzte das will..strafrecht und zivilrechtliche haftung haben materiellrechtlich miteinander nichts zu tun; demnach ist das schmerzensgeldbegehren ohne jegliche auswirkung aus die strafrechtliche verantwortung...:facepalm:

bei diesem thread fällt mir wieder eines auf: wenn sich bäcker über das brötchenbacken unterhalten, informatiker über die edv oder mediziner über eine diagnose geben laien nicht ihren senf dazu; nur in der juristerei und der politik meinen die laien mitsprechen zu können und oftmals wollen sie sogar den profi belehren... :facepalm:

reden ist silber und schweigen ist halt doch manchmal gold ;)

tip an OP: wenn du keinen jurist in deinem bekanntenkreis hast, geh zum profi und lass dich beraten...zuvor würde ich jedoch versuchen, es direkt alleine zu regeln, wenn sich die gegner quer stellen direkt zum RA...zu beachten ist jedoch, dass bei diesem relativ einfach gelagerten fall die versicherung wohl keine probleme machen wird, zumal die summe sich in grenzen halten wird


micha1100
Beigetreten: 08.02.2006
PokerStrategist

Original von Aerox88
...
ich würde den man erstmal fragen ob er des geld so raus rückt, dann ersparrst dir viel arbeit. (ich weiß nicht ob er die anzeige wegen körperverletztung immer kriegt oder nur wenn du schwerzensgeld verlangst...

Mit dem Fahrer hat man in aller Regel als Geschädigter wenig zu tun, das wird alles über die Haftpflichtversicherung geregelt.
Strafrechtliche Ermittlungen gegen den Fahrer hängen davon ab, ob OP einen Strafantrag stellt. Inwieweit er zivilrechtliche Schadensersatzansprüche stellt, ist dafür völlig irrelevant.


Original von micha1100

Original von Aerox88
...
ich würde den man erstmal fragen ob er des geld so raus rückt, dann ersparrst dir viel arbeit. (ich weiß nicht ob er die anzeige wegen körperverletztung immer kriegt oder nur wenn du schwerzensgeld verlangst...

Mit dem Fahrer hat man in aller Regel als Geschädigter wenig zu tun, das wird alles über die Haftpflichtversicherung geregelt.
Strafrechtliche Ermittlungen gegen den Fahrer hängen davon ab, ob OP einen Strafantrag stellt. Inwieweit er zivilrechtliche Schadensersatzansprüche stellt, ist dafür völlig irrelevant.

ich grüße sie kollege ;)


Aerox88
Beigetreten: 31.01.2007
Elite Grinder

@bierschuetzer
ich hatte nicht alles gelesen (was du hier dran sehen konntest "ich hab nicht alles gelesen") und wusste nicht dass des schmerzensgeld von versicherung übernommen wird, deswegen hab ich op den tipp wegen der körperverletzung gegeben, was er dann macht muss er dann natürlich sich aus den infos raussuchen, und für op sollte dies ein leichtes sein, festzustellen, das des mit der Körperverlettung keinen sinn macht, da des eh die versicherung zahlt. auserdem hab ich niemanden belehrt sondern nur meine meinung geschrieben, dass diese nunmal auf fehlenden infos aufgebaut war, war für jeden ersichtlich, der den thread gelesen hat, also fresse halten


Original von Aerox88
ich hatte nicht alles gelesen und wusste nicht dass des schmerzensgeld von versicherung übernommen wird, deswegen hab ich op den tipp wegen der körperverletzung gegeben, was er dann macht muss er dann natürlich sich aus den infos raussuchen, und für op sollte dies ein leichtes sein, festzustellen, das des mit der Körperverlettung keinen sinn macht, da des eh die versicherung zahlt. auserdem hab ich niemanden belehrt sondern nur meine meinung geschrieben, dass diese nunmal auf fehlenden infos aufgebaut war, war für jeden ersichtlich, der den thread gelesen hat fresse halten

beleidigungen zeugen von fehlendem intellekt und mangelnder sozialkompetenz...außerdem ist es frech, dass du als laie deine meinungsfreiheit in anspruch nehmen willst, aber gleichzeitig gegenüber anderen "fresse halten" forderst...warum bist du so intolerant? keiner wollte dich angreifen, sondern dir nur aufzeigen, dass dein beitrag für op nicht hilfreich ist, sondern im gegenteil zum abweichen vom diskussionsthema führt...deine RLprobs musst du nicht an anderen online auslassen...

was ich mich nur frage: warum blubberst du, wenn du doch eh keine ahnung hast...das hilft doch dann keinem weiter; dann bin ich doch lieber ruhig und verfolge still den thread wenns mich interessiert, anstatt deplazierte äußerungen zu tätigen...ist vielleicht ein unbefiredigtes geltungsbedürfnis die ursache für dein fehlverhalten?


Wirsiing
Beigetreten: 31.07.2010
PokerStrategist

Also mein Bruder hatte einen Fahrradunfall wobei die Schuldfrage hier sogar noch zweifelhafter war.
Meine Mutter hat das ganze dann mit der Versicherung geklärt (Sie ist Anwältin) und erst wurde sein Fahrrad ersetzt und er bekam ca. 550€ Schmerzensgeld.
Jetzt haben sie vor kurzem noch Nachforderungen(nennt man das so?) gestellt und er hat nochmal 1000€ rausgeholt weil er eine Narbe hatte.

Anwaltskosten trägt meines Wissens sowieso die gegnerische Versicherung wenn du im Recht bist.
Also warum willst du nicht zu einem Anwalt gehn?


Original von letmefly
xxx

Edit by ZarvonBar:

Hallo C0rteZ ,

wie du vielleicht selbst weißt, hat dein Beitrag keinen Bezug zu dem diskutierten Thema und bietet keinen Mehrwert für die Diskussion.
Mit Verweis auf die Forenregeln 1 und 2: Keine Beleidigungen und kein Spam habe ich ihn deshalb editiert.
Bitte sei in Zukunft zurückhaltender mit unnötigen Beiträgen, diese helfen niemandem und machen eine sinnvolle Diskussion unmöglich. Das liegt weder in deinem Interesse, noch in dem der anderen Diskussionsteilnehmer.

Bitte beherzige unsere Forenregeln zukünftig, um weitere Fehltritte zu vermeiden.
Zu den Forenregeln

Vielen Dank für dein Verständnis,
ZarvonBar


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