Hallo,
ich meine mich zu erinnern, dass beim Auto der gutgläubige Erwerb immer funktioniert, auch bei gestohlenen Autos, da der Brief das Eigentum immer übergibt.
Aber wie sähe es aus wenn Person A Geld klaut/unterschlägt von Person X.
Person A kauft dann mit dem Geld ein Auto und schenkt es seiner Freundin Person B. Person B verwendet dieses Auto dann als Sicherheit (sicherheitsübereignung samt briefübergabe etc.) für einen Kredit mir gegenüber.
Ich wusste natürlich nichts von Person A und X.
Nun wurde der Kredit nicht bedient, und das Auto habe ich. Jetzt kommt Person X und will Anspruch auf das Auto erheben.
Gibt es dafür irgendeine Rechtsgrundlage?