hi,
habe gerade vom Anwalt meiner Vermieterin ein zweiseitiges Schreiben erhalten. Es geht um das Vollstellen der Zwischenebenen und des Kellers welcher im Notfall die Sicherheit der Bewohner gefährden würde.
Meine Nachbarn praktizieren das besonders gerne und nutzen den gesamten Flur als abstellkammer.
Die Mieterin hat jetzt ne 2 wöchige Räumungsfrist des Krempels angeordnet, ansonsten Zwangsräumung mit "ihrer Haftung".
Allerdings gehört nix von dem Krempel der hier im Haus rumsteht mir. Könnten die mich im Fall der Fälle trotzdem drankriegen?
Anwalt erreiche ich natürlich jetzt nichtmehr...
thx