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[Geschlossen] Frage Mietrecht

5 Beiträge
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Denz
Beigetreten: 16.01.2005

hi,

habe gerade vom Anwalt meiner Vermieterin ein zweiseitiges Schreiben erhalten. Es geht um das Vollstellen der Zwischenebenen und des Kellers welcher im Notfall die Sicherheit der Bewohner gefährden würde.

Meine Nachbarn praktizieren das besonders gerne und nutzen den gesamten Flur als abstellkammer.
Die Mieterin hat jetzt ne 2 wöchige Räumungsfrist des Krempels angeordnet, ansonsten Zwangsräumung mit "ihrer Haftung".

Allerdings gehört nix von dem Krempel der hier im Haus rumsteht mir. Könnten die mich im Fall der Fälle trotzdem drankriegen?

Anwalt erreiche ich natürlich jetzt nichtmehr...

thx


4 Antworten

Kenn mich nicht aus, würde aber definitiv mit der Vermieterin Kontakt aufnehmen und darauf hinweisen, dass nichts von dem Kram dir gehört und anfragen, welche Folgen dich trotzdem treffen können, wenn Zwangsgeräumt wird.


luxxx
Beigetreten: 21.12.2006

Stand das denn schon da, als du eingezogen bist?

Wenn das Schreiben an alle Mieter herausging, dann muessen eben die Besitzer dafuer sorgen.
Allerdings kann es auch sein, dass am Ende die Kosten der Raeumung auf alle Mieter verteilt werden.
Ich wuerde erstmal Zettel ranmachen, mit der Warnung, dass es entsorgt wird bis zu einer Frist und es dann eben selber zum Wertstoff-Hof bringen.
ggf. mit den anderen Mietern absprechen.

Wenn Sperrmuell dabei ist, muss eben die Raeumungsklage gegen den Vormieter her.


Denz Themenstarter
Denz
Beigetreten: 16.01.2005

Original von luxxx
Stand das denn schon da, als du eingezogen bist?

Ich denke ja, jedenfalls mehr oder weniger. Da stand eigentlich immer was rum.

Ich gehe davon aus, dass es meinen Nachbarn gehört (größere Familie) habe allerdings nie nachgefragt da es mich nicht direkt stört und ich im Sinne der guten Nachbarschaft (am wochenende wirds bei mir auch gerne mal lauter) nichts provozieren wollte.

Auf der Ebene wohnen nur die beiden Haushalte also muss es im Prinzip ihnen gehören.

Ich werde da morgen mal nachhorchen, lustig wirds natürlich wenn die nur mir den Zettel geschickt hätten und die Familie dann den Besitz abstreitet

aber das kann ja eigentlich nicht sein oder?


bibersuperstar
Beigetreten: 14.01.2007

Also fotos von dem zeug aufm flur zu machen, kann im zweifel nicht verkehrt sein. Mir fällt spontan aber nichts ein, warum die dich dran kriegen sollten.

Wenn dann gehts bei solchen sachen um schadensersatzansprüche und dafür müsste dich ein verschulden treffen bzw ersteinmal eine pflichtverletzung, die ich hier nicht erkennen kann, da du nichts dort abstellst.


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