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Frage zu KFZ Versicherung

4 Beiträge
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Hi,

ich hatte mein KFZ zuletzt bei der WGV über meine Mutter versichert. Diese hat die Versicherung dann selbst gebraucht und ich musste meine wechseln. Deshalb habe ich mein Fahrzeug dann auf meinen Opa und dessen Versicherung (Allianz) angemeldet. Dazu habe ich eine evb-Nummer beantragt und das Fahrzeug damit angemeldet. Heute habe ich dann von der Allianz die jährlichen Kosten erhalten: Mehr als doppelt so viel, wie bei der WGV. Obwohl mein Opa in einer niedrigeren Schadensklasse ist (31%).

Jetzt kann ich mir das ganze einfach nicht mehr leisten und möchte deshalb wieder bei der Allianz kündigen bzw. den Vertrag einfach nicht dort abschließen.

Könnt ihr mir sagen, wie das jetzt aussieht:

Bin ich verpflichtet, bis zum 31.12 bei der Allianz versichert zu bleiben, also ist die Vergabe der evB-Nr bindend, oder kann ich einfach anrufen und sagen, dass mir das zu teuer ist und so aus dem Vertrag wieder rauskommen?

Habe mittlerweile wieder eine andere 35% Versicherung bei der WGV, könnte mich da also wieder günstiger anmelden.

Danke für Antworten!
Lg, bb


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3 Antworten
bladenexx
Beigetreten: 28.08.2006

Also mal ganz ehrlich. Bevor ich mir die Mühe mache, einen Aufsatz über die Thematik in einem Forum zu verfassen, rufe ich doch direkt bei der Allianz an und frage nach? In der Regel sollte das aber alles überhaupt kein Problem sein.

Idealerweise klärst du die Angelegenheit direkt mit der WGV, die hinterlegen beim StVA dann eine sogenannte eVB-Ü (sozusagen eine Austausch-eVB). Dies sollte dann allerdings rückwirkend zum Zeitpunkt der Anmeldung geschehen damit du keine Forderung von der Allianz bekommst.

Im allerschlimmsten Fall (wobei mir kein Grund einfällt, warum das notwendig werden sollte) kannst du die Karre auch einfach abmelden und mit einer normalen eVB der WGV wieder zulassen. Dann entstehen dir aber weitere Kosten, zum Einen beim StVA und die Versicherungsprämie der Allianz wird prt für den Zeitraum, in welchem das Kfz tatsächlich angemeldet war, ebenfalls fällig.

Mal abgesehen davon sind die im Volksmund gerne so genannten Prozente (der Schadenfreiheitsrabatt) nicht an eine Gesellschaft gebunden, sondern können problemlos übertragen werden. Das aber nur am Rande.

-> also einfach mit der WGV abwickeln.


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Katersche
Beigetreten: 05.07.2007

Wenn noch kein Vertrag mit der Allianz Zustande gekommen ist , dann kannst du zur Wvg, wirst aber bei der Allianz mit kurzzeittarif abgerechnet.

Das heißt Taggenau mit Aufschlag.


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Zitat
michimanni
Beigetreten: 03.08.2006

Ins richtige Forum verschoben.


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