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Frage zur STVO (Fußgängerrechte)

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Moderator
Speckftw
Beigetreten: 20.03.2008
Elite Grinder

Da ist alles dabei... Von einer 5-Euro-Ordnungswidrigkeit bishin zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, was bis zu 5 Jahre Haft bedeuten würde, wenn man vorsätzlich vor den Fahrzeugen tanzt.

Und wenn es blöd läuft, ist man halt verkrüppelt.
Bringt mir auch nicht viel, wenn der Autofahrer dann vielleicht wegen fahrlässiger Körperverletzung verknackt wird.


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Zitat
Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006
Oldschool Grinder

Original von TimBus
Das ist mir zu kompliziert. Ich lauf trotzdem rüber. Wenn er mich anfährt hat doch eh er die Arschkarte. :coolface:

haha so true ... leider :(


Antwort
Zitat
ZarvonBar
Beigetreten: 21.03.2006
Oldschool Grinder

Original von Speckftw
Ja, auch in der Situation hat das Auto Vorrang.

Wenn das Auto (D) beispielsweise nach links abbiegt und der Fußgänger die Vorfahrtstraße überquert, dann muss der Fußgänger vorbeigelassen werden.

Das gilt auch wenn er nach rechts abbiegen möchte? Weil das kann ich als Fußgänger ja gar nicht erkennen, da der Blinker dann auf der anderen Seite ist.
Mir ist auch noch nicht ganz klar warum die Vorfahrtsregeln hier so kompliziert sein müssen. Sieht man ja schon an den Reaktionen hier im Thread, dass es eigtl niemand wirklich weiß und das kann ja nicht Sinn der Sache sein.


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Zitat
Khrano
Beigetreten: 20.06.2009
PokerStrategist

Seitdem ich in Großstädten regelmäßig Gefahr gelaufen bin, dass ich selbst an Zebrastreifen fast von unachtsamen Autofahrern umgefahren zu werden, bin ich mittlerweile irgendwie an jeder Straße mehr als vorsichtig geworden. Irgendwie können 80% der Leute eben doch kein Auto fahren und cruizen lieber durch die Gegend und bremsen an Zebrastreifen im letzten Moment. Da würde ich mich an normalen Kreuzungen erst recht nicht darauf verlassen, dass die Autofahrer es raffen.... Defensives Verhalten im Straßenverkehr oder wie heißt es so schön? ;)


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Zitat
backspin55
Beigetreten: 24.06.2007
BlackMember

.


Antwort
Zitat
Moderator
Speckftw
Beigetreten: 20.03.2008
Elite Grinder

Zivilrecht ist da was anderes.

Kinder haben in gewisser Hinsicht Narrenfreiheit im Straßenverkehr.

Das ergibt sich aber aus §3 StVO:

Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Strafrechtlich kann man dem Autofahrer in solchen Situationen jedoch nichts.

"Immer" schuld ist man jedoch nicht. Wenn mir plötzlich ein "eigentlich gesunder" Mensch, der kein Kind und alt ist, vor die Motorhaube springt, dann bin ich nicht schuld am Unfall.

Edit: Auch nicht, wenn er krank ist oder ein Kind.
Zivilrechtlich können sie trotzdem Ansprüche stellen.
(Deswegen ist eine Versicherung auch so wichtig)

Das gilt auch wenn er nach rechts abbiegen möchte? Weil das kann ich als Fußgänger ja gar nicht erkennen, da der Blinker dann auf der anderen Seite ist.
Mir ist auch noch nicht ganz klar warum die Vorfahrtsregeln hier so kompliziert sein müssen. Sieht man ja schon an den Reaktionen hier im Thread, dass es eigtl niemand wirklich weiß und das kann ja nicht Sinn der Sache sein.

Wenn er nach rechts abbiegt und du links die Vorfahrtstraße überquerst, dann kommt er dir doch ohnehin nicht in den Weg. ?(


Antwort
Zitat
kju
kju
Beigetreten: 17.09.2006
PokerStrategist

Original von ZarvonBar

Original von Speckftw
Ja, auch in der Situation hat das Auto Vorrang.

Wenn das Auto (D) beispielsweise nach links abbiegt und der Fußgänger die Vorfahrtstraße überquert, dann muss der Fußgänger vorbeigelassen werden.

Das gilt auch wenn er nach rechts abbiegen möchte? Weil das kann ich als Fußgänger ja gar nicht erkennen, da der Blinker dann auf der anderen Seite ist.
Mir ist auch noch nicht ganz klar warum die Vorfahrtsregeln hier so kompliziert sein müssen. Sieht man ja schon an den Reaktionen hier im Thread, dass es eigtl niemand wirklich weiß und das kann ja nicht Sinn der Sache sein.

Der Autofahrer muss auf die Fußgänger achten, die die Straße überqueren wollen in die er einbiegt.
Der Fußgänger, der die Straße aus der der Autofahrer kommt überqueren will muss auf diesen achten.


Antwort
Zitat
72o
72o
Beigetreten: 14.03.2008
PokerStrategist

Original von TimBus
Das ist mir zu kompliziert. Ich lauf trotzdem rüber. Wenn er mich anfährt hat doch eh er die Arschkarte. :coolface:

Original von TimBus
Was droht mir denn, wenn ich als Fußgänger einfach allen Autos die Vorfahrt nehme? Sie können sie ja in diesen Situationen schließlich nicht erzwingen ohne mich zu verletzen.

In letzter Konsequenz hilft es dir leider nicht, wenn dann auf deinem Grabstein steht:

Ich bin zwar tot, aber der Autofahrer hat die Arschkarte! :O


Antwort
Zitat
Carty
Beigetreten: 17.05.2006
Elite Grinder

d.h. wenn ich von der hauptstraße komme und rechts abbiege, muss ich überquerende fußgänger vorbeilassen?


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Zitat
Att0r
Beigetreten: 27.02.2007
Elite Grinder

Am Besten fast alle Verkehrsregeln abschaffen, dann gibts weniger Verwirrung und weniger Unfälle weil alle besser aufpassen....


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Zitat
fleischmo
Beigetreten: 26.01.2005
Oldschool Grinder

Als Autofahrer hast du automatisch Teilschuld, wenn du ins Auto steigst. Egal in welchen Unfall du verwickelt bist.

Mir sind Fußgänger die Geschwindigkeiten einschätzen am liebsten. Egal, ob sie Recht haben oder nicht. Dann flutscht das. Aber wenn jemand sich es 5 mal überlegt ob er jetzt die Straße überquert oder nicht, dann könnte ich Anfälle kriegen. Schön straight forward, dann ist alles taco.


Antwort
Zitat
TimBus
Beigetreten: 06.10.2007
BlackMember

Original von 72o

Original von TimBus
Das ist mir zu kompliziert. Ich lauf trotzdem rüber. Wenn er mich anfährt hat doch eh er die Arschkarte. :coolface:

Original von TimBus
Was droht mir denn, wenn ich als Fußgänger einfach allen Autos die Vorfahrt nehme? Sie können sie ja in diesen Situationen schließlich nicht erzwingen ohne mich zu verletzen.

In letzter Konsequenz hilft es dir leider nicht, wenn dann auf deinem Grabstein steht:

Ich zwar tot, aber der Autofahrer hat die Arschkarte! :O

Ich mach doch auch nur Spaß. Wenn man mal in Südamerika war, wartet man automatisch bis alle Autos ausser Sichtweite sind, bevor man sich der Fahrbahn auch nur nähert. ;)


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Sorry aber wie kann man das nicht wissen und auch nichtmal verstehen?
Es ist ganz einfach: wenn du über eine straße gehst musst du die autos vorlassen, die die zu überquerende straße befahren. Autos, die erst in die straße einbiegen müssen warten.
Oder aus autofahrersicht: du musst nur auf fußgänger warten wenn du abbiegst und dann nur auf die, die die straße überqueren, in die du einbiegst.

edit: und es ist auch völlig egal welche die vorfahrtsstraße ist.


Antwort
Zitat
TimBus
Beigetreten: 06.10.2007
BlackMember

Ich verstehe, finde es aber merkwürdig. Dachte halt immer, wer auf der Vorfahrtsstraße ist, darf zuerst. Und jetzt sagt ihr, Fußgänger gehören da nicht dazu.
Wie es denn eigentlich auf einer Landstraße ohne Gehweg? Ich marschiere mit meinem Rucksack am äussersten rechten Rand der Straße richtung Altötting und von rechts kommt ein Traktor aus einem Feldweg. Weit und breit keine anderen Verkehrsteilnehmer. Wer muss warten?


Antwort
Zitat
Ajezz
Beigetreten: 20.07.2005
BlackMember

Auf Landstrassen solltest du aus Sicherheitsgründen am äußersten linken, nicht rechten Fahrbahnrand gehen... Dann ist auch die Frage irrelevant. =)


Antwort
Zitat
cHaiNSawMasSacRe
Beigetreten: 05.11.2011
Elite Grinder

lol timbus. du musst natürlich warten. genau dasselbe wurde hier doch nun schon x mal durchgekaut.

und natürlich, wie der vorredner schon schrieb, latscht man nicht auf der landstraße rechts. haben wir schon im kindergarten gelernt.

wtf is bei dir schief gelaufen?


Antwort
Zitat
fleischmo
Beigetreten: 26.01.2005
Oldschool Grinder

dann kommt der traktor halt von links vom feldweg. ist doch egal.
der traktor hat zu warten, denn er muss dabei eine durchgezogene linie durchfahren.
wäre wie nen auto aus einer hofeinfahrt. die müssen jeden vorfahrt gewähren.


Antwort
Zitat
TimBus
Beigetreten: 06.10.2007
BlackMember

Achja, stimmt. Kindergarten ist halt schon lange her bei mir.
Ok, neues Szenario:
Ich bin mit meinem Rucksack auf der Landstraße richtung Altötting unterwegs. Wie ich es schon im Kindergarten gelernt habe, benutze ich den linken Fahrbahnrand.
Weit vor mir sehe ich, wie ein Traktor auf einem Feldweg sich der Landstraße nähert. Ich schaue nach links und rechts und überquere dann regelkomform die Landstraße. Dann öffne ich meinen Rucksack und hole meine Geheimwaffe raus.

Spoiler

Wer muss jetzt warten?


Antwort
Zitat
Moderator
Speckftw
Beigetreten: 20.03.2008
Elite Grinder

Na, §10 habe ich doch noch hier erwähnt...
Das gilt auch gegenüber Fußgängern.

Der Fahrer muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Ist halt so ähnlich, als würde er aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfahren oder aus einem Hof.

Für Autofahrer gilt an solchen Feldwegen ja auch nicht rechts vor links.

Edit: Fußgänger müssen am linken Fahrbahnrand gehen außerhalb geschlossener Ortschaften, wenn keine Gehwege vorhanden sind, wenn dies zumutbar ist.
Das kann ebenfalls mit Bußgeld geahndet werden, wenn man sich nicht daran hält.


Antwort
Zitat
ZarvonBar
Beigetreten: 21.03.2006
Oldschool Grinder

Original von Speckftw

Das gilt auch wenn er nach rechts abbiegen möchte? Weil das kann ich als Fußgänger ja gar nicht erkennen, da der Blinker dann auf der anderen Seite ist.
Mir ist auch noch nicht ganz klar warum die Vorfahrtsregeln hier so kompliziert sein müssen. Sieht man ja schon an den Reaktionen hier im Thread, dass es eigtl niemand wirklich weiß und das kann ja nicht Sinn der Sache sein.

Wenn er nach rechts abbiegt und du links die Vorfahrtstraße überquerst, dann kommt er dir doch ohnehin nicht in den Weg. ?(

Ne ich überquere die Straße wie in dem Bild angegeben und kreuze damit in jedem Fall Auto D, egal wo er hinfährt.


Antwort
Zitat
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