Zivilrecht ist da was anderes.
Kinder haben in gewisser Hinsicht Narrenfreiheit im Straßenverkehr.
Das ergibt sich aber aus §3 StVO:
Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Strafrechtlich kann man dem Autofahrer in solchen Situationen jedoch nichts.
"Immer" schuld ist man jedoch nicht. Wenn mir plötzlich ein "eigentlich gesunder" Mensch, der kein Kind und alt ist, vor die Motorhaube springt, dann bin ich nicht schuld am Unfall.
Edit: Auch nicht, wenn er krank ist oder ein Kind.
Zivilrechtlich können sie trotzdem Ansprüche stellen.
(Deswegen ist eine Versicherung auch so wichtig)
Das gilt auch wenn er nach rechts abbiegen möchte? Weil das kann ich als Fußgänger ja gar nicht erkennen, da der Blinker dann auf der anderen Seite ist.
Mir ist auch noch nicht ganz klar warum die Vorfahrtsregeln hier so kompliziert sein müssen. Sieht man ja schon an den Reaktionen hier im Thread, dass es eigtl niemand wirklich weiß und das kann ja nicht Sinn der Sache sein.
Wenn er nach rechts abbiegt und du links die Vorfahrtstraße überquerst, dann kommt er dir doch ohnehin nicht in den Weg.