Zum Forum springen
Fragen zur Bilanz
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

[Geschlossen] Fragen zur Bilanz

10 Beiträge
10 Benutzer
0 Reactions
601 Ansichten
VTechMS
Beigetreten: 04.10.2006

Die Zahlen sind erfunden, geht also nicht auf:

a) Wo würde ein Verlustvortrag stehen?
b) Wo würde ein Jahresfehlbetrag stehen?
c) Dividendenauszahlungen von 0,1 Mio vor der Auszahlung (also wissen, dass wir soviel auszahlen, aber habens halt noch nicht ausgezahlt)?
d) Welcher Betrag verringert sich um 0,1 Mio Euro, wenn wir die Dividenden ausgezahlt haben?

linke Seite:
Anlagevermögen: 17 Mio
Umlagevermögen 8 Mio

rechte Seite:
Eigenkapital
...gez. Kapital 11 Mio
...KRL 0,7 Mio
Gewinnrücklagen
...gesetzl. RL 0,3 Mio
...andere Gew. rückl. 1,2 Mio
Gewinnvortrag 0,02 Mio
Jahresüberschuss 0,9 Mio
Verbindlichkeiten 12 Mio


9 Antworten
Salokin
Beigetreten: 16.08.2006

a) ich nehme an auf der linken Seite
b) linke Seite
c) rechte Seite, wie der Punkt dort dann heißt kA
d) das Umlaufvermögen auf der linken Seite und eben der Punkt aus c) auf der rechten Seite


NAAAAAASSE
Beigetreten: 02.09.2007

salokin antwortest du einfach irgendwas oder hast du ahnung davon?

also bei a) bin ich mir sehr sicher, dass es auf der passiv seite also rechts steht.
b) auch rechts aber bin mir nicht ganz sicher
c) kann ich dir nicht sagen
d) die Dividende wird doch nicht vom Umlaufvermögen bezahlt sondern vom Jahresüberschuss.

Umlaufvermögen = Handelswaren, Vorräte, Kassa, Bank usw...

PS: keine Gewähr Buchhaltungskurse an der Uni sind schon ne weile her ;)


a) wird der Verlustvortrag nicht mit dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag verrechnet und dann als Bilanzverlust ausgewiesen? Der steht dann als Unterpunkt des EK auf der Passivseite

b) wird ebenso ins EK eingerechnet, also Passivseite. Auf der Aktivseite haste dann nur den Posten "Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag"

c) klar Passivseite, aber kA ob das als Rückstellung oder sonstwas ausgewiesen wird

d) Wenn du die Dividendenauszahlung als Rückstellung drin hast, ist das EK ja schon verringert dadurch. Bei Auszahlung verringert sich also Kasse/Bank auf der Aktivseite und die Rückstellung auf der Passivseite.

Generell sind a) und b) aber Punkte die du in der GuV hast.


nikorw
Beigetreten: 03.08.2006

Ich würde sagen

a) Da wo jetzt Gewinnvortrag steht
b) Da wo jetzt Jahresüberschuss steht und in der GuV
c) Wird vielleicht ne Rückstellung gebildet?
d) UV + EK

alles ohne Gewähr, ist bei auch schon ne Weile her <:
Vor allem a und b kommen mir doch arg einfach vor, da steht sicher mehr dahinter ;)


Hallo,

In der Schweiz:

a) im Eigenkapital als Negativposition
b) dito
c) zwischen Fremdkapital und Eigenkapital als kfr. Verbindlichkeit
d) natürlich die kfr. Verbindlichkeit sowie das Bankkonto auf der Aktivseite. Gewinn bzw. Eigenkaptial bleibt gleich, da die dividende ja bereits vorgängig als kfr. Verbindlichkeit verbucht wurde gegen den Jahresgewinn od. reserven.

Gruss
Roli


Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006

Original von roli7878
Hallo,

In der Schweiz:

a) im Eigenkapital als Negativposition
b) dito
c) zwischen Fremdkapital und Eigenkapital als kfr. Verbindlichkeit
d) natürlich die kfr. Verbindlichkeit sowie das Bankkonto auf der Aktivseite. Gewinn bzw. Eigenkaptial bleibt gleich, da die dividende ja bereits vorgängig als kfr. Verbindlichkeit verbucht wurde gegen den Jahresgewinn od. reserven.

Gruss
Roli

In Deutschland ist es ähnlich, nur dass c) als Fremdkapital unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wird


brasie
Beigetreten: 16.04.2008

Man könnte sich aber auch an das HGB halten:

http://dejure.org/gesetze/HGB/266.html


Schnipsi
Beigetreten: 31.03.2006

Original von roli7878
Hallo,

In der Schweiz:

a) im Eigenkapital als Negativposition
b) dito
c) zwischen Fremdkapital und Eigenkapital als kfr. Verbindlichkeit
d) natürlich die kfr. Verbindlichkeit sowie das Bankkonto auf der Aktivseite. Gewinn bzw. Eigenkaptial bleibt gleich, da die dividende ja bereits vorgängig als kfr. Verbindlichkeit verbucht wurde gegen den Jahresgewinn od. reserven.

Gruss
Roli

AUT:
zu b) würde ich noch ergänzen, dass bei einer AG der Posten "Bilanzgewinn" meist dem auszuschüttenden Ergebnis entspricht, da der übrige Bilanzgewinn auf eine Rücklage umgebucht wird (Gesetzliche/Satzungsmäßige, und wenn die "voll" sind, auf eine Freie Rücklage). Erst nachdem ein Ausschüttungsbeschluss vorliegt (durch Hauptversammlung genehmigt), liegt eine kfr. Verbindlichkeit vor.


IBeatGTA
Beigetreten: 07.05.2009

Original von brasie
Man könnte sich aber auch an das HGB halten:

http://dejure.org/gesetze/HGB/266.html

:f_thumbsup:

Du Spielverderber! Raten ist doch viel lustiger!


Teilen: