hi,
habe mir über ebay neue, ungetragene fussball-schuhe gekauft und hierzu auch den kassenbeleg mit bekommen.
nun gehen die schuhe bereits nach 3 wochen kaputt (sohle löst sich vorne langsam ab und der gummizug, welchen man unter die schuhe zieht, ist zur hälfte eingerissen ... )
und das ob wohl die schuhe neu normalerweise 200€ kosten !!!
nun zum eigentlichen thema: habe mich zwecks garantie direkt an den händler gewendet, bei dem die schuhe vom ebay-verkäufer gekauft wurden.
die meinten allerdings, ich habe denen gegenüber keine ansprüche, sondern nur der erwerber selbst darf einen artikel reklamieren. auf dem kassenbeleg steht allerdings keinerlei namen vom käufer ... die dame am telefon meinte dann aber, dass jeder käufer in deren computer gespeichert ist (?)
ich könne es aber mal direkt bei ADIDAS versuchen...
dort das gleiche spiel: habe ihnen gegenüber keinen anspruch -> muss mich an den ebay-verkäufer wenden.
verstehe denn sinn nicht so ganz, denn wenn ich diesen, für mich leider länger dauernden weg gehe, landet der schuh letztlich eh bei ADIDAS ...
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dürfen die das einfach so ablehnen oder muss ich jetzt wirklich den umständlichen weg über den ebay-verkäufer gehen und der muss es für mich reklamieren? wenn nein, gibts irgend nen §, welchen ich denen an den kopf werfen kann?
was mich auch stutzig macht: wenn ich bei amazon nen artikel kauf zB nen ipod, nennen die mir dann auch apple als ansprechpartner da die abwicklung so schneller für mich ist.
weiterhin hatte kumpel ne ps3 bei ebay gekauft und die hatte dann ne macke, konnte er ebenfalls direkt an sony schicken.

