Muss man halt abwägen, ob man nen prozess anstreben will, den man wahrscheinlich eh verliert und dann auch noch die gerichtskosten tragen will bzw im falle des obsiegens nen nicht vollstreckbaren titel haben will..
Die gerichtskosten müsste man ja auch erstmal zahlen.
Hier geht es erstmal um einen Mahnbescheid. Danach ergeht dann ein Vollstreckungsbescheid und erst wenn er sich dagegen wehrt kommt es zu einem Verfahren bei dem der andere dann auch erstmal auftauchen muss. Plus die Kontobewegungen sprechen dafür. Der Nachweis der Zahlung ist da. Der Nachweis einer Rückzahlung nicht.
Edit: sry, gibt ja doch nen Kontoauszug über die geliehene Summe, dachte der bezog sich auf die 1 zurückgezahle Rate....
Original von FlyingSheep
... sind dann mal (er wohnte in einer wg) als er nicht daheim war in sein zimmer und haben pc etc. mitgenommen und verkauft. sich darüber zu beschweren hat er sich nicht getraut
Ich hätte mich auch nicht beschwert, sondern gleich Strafanzeige gestellt. Dann wären deine Bekannten jetzt vorbestraft, was sie wahrscheinlich sowieso schon sind. Diebe mag ich noch weniger als Schuldner.
Original von Fio1616
Hier geht es erstmal um einen Mahnbescheid. Danach ergeht dann ein Vollstreckungsbescheid und erst wenn er sich dagegen wehrt kommt es zu einem Verfahren bei dem der andere dann auch erstmal auftauchen muss. Plus die Kontobewegungen sprechen dafür. Der Nachweis der Zahlung ist da. Der Nachweis einer Rückzahlung nicht.
Beim Mahn- und Vollstreckungsbescheid muss - nach meinem Kenntnisstand - der Gläubiger erstmal in Vorkasse treten. Dürfte sich bei der Summe aber dennoch lohnen.
Ich würde nochmal schriftlich per E-Mail nachhaken - besser per Einschreiben, aber die Wahrscheinlichkeit der Rückantwort ist geringer. Wenn dann keine Einigung da ist, den Rechtsweg einschlagen.