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Gemeinde fordert Geld

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PrenzelDante
Beigetreten: 23.05.2008

Hallo zusammen,

folgendes Szenario: Meine Oma hat in ihrem Testament festgesetzt, dass ich ihr Haus Erbe, solange mein Onkel jedoch lebt das Haus ihm gehört. Ich bin sozusagen Nacherbe.
Mein Onkel, zahlte jahrelang keine Wasser- Kanalgebühren oder Grundsteuer --> Er hat Schulden bei der Gemeinde
Mit dem Tod meines Onkels nehme ich das Erbe meiner Oma an und schlage das Erbe meines Onkels ab.
ich gehe davon aus, dass seine Schulden persönliche Schulden sind und nicht auf dem Haus lasten.
Gestern bittet mich die Gemeinde zu Besuch und fordert die Schulden (von meinem Onkel ein), da die Schulden nicht persönlich sind, sondern auf dem Anwesen liegen, ergo ich muss das ganze zahlen.

Die Frage, die ihr euch schon denken könnt. Muss ich zahlen?


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10 Antworten
Tatze1985
Beigetreten: 09.08.2009

nen anwalt solltest du zahlen, mehr vorerst nicht :)


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wunderk1nd
Beigetreten: 15.02.2015

nein...du musst nur die kosten übernehmen die deine oma verursacht hätte


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limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009

Ich glaube nicht, dass man Rosinen picken kann. Die Schulden ausschlagen und das Vermögen nehmen dürfte nicht funktionieren. Alles oder nichts.

Verstehe auch nicht, was deine verstorbene Oma damit zu tun hat. Dein Onkel hat geerbt->sein Eigentum. Und er hat dir sein Vermögen vererbt. Oder steht da ein Niesbrauch o.ä. im Grundbuch?


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DerIkeaElch
Beigetreten: 16.05.2010

Da wirst du dir wohl einen Anwalt leisten müssen....


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paulfelzpp
Beigetreten: 28.12.2007

Die drei Antworten sollte dir gezeigt haben, dass du hier falsch bist mit deiner Frage. ^^
Vielleicht ist sowas hier nützlich und relativ günstig: http://www.anwalt.de/rechtsberatung/online.php


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PrenzelDante
Beigetreten: 23.05.2008

Im Grundbuch stand erst meine Oma, dann mein Onkel und bald ich, sobald das Grundbuchamt es in die Tat umsetzt.
Erbe vom Haus bin ich bereits, da ich das Erbe meiner Oma angenommen habe.
Ich habe klar das Erbe meines Onkels abgeschlagen, somit erbe ich nicht seine Schulden und ich bin davon ausgegangen, dass hierzu auch die oben genannten Gebühren zählen.
Nur gestern haben mich gleichzeitig drei Beamte auf der Gemeinde zugeredet, dass Kanal/Wasser/Grundsteuer keine private Schulden meines Onkels sind (er hat diese verursacht, nicht meine Oma) sondern diese auf der Liegenschaft, also dem Haus bestehen.
Ich denke mir aber auch dass die Gemeinde nicht einfach so auf den Schulden sitzen bleiben wollen und es vielleicht einfach mal probieren ob ich zahle. Es hat übrigens meine komplette Familie das Erbe ausgeschlagen. Ich nehme an die Gemeinde findet einfach keinen Erben mehr.
Am Ende bleibt mir wohl nichts übrig als einen Anwalt zu holen, oder den Betrag zu bezahlen, falls die Anwaltskosten das ganze übersteigen sollten.


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limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009

Geht das überhaupt? Also die Erbfolge seines Vermögens auf Generationen festzulegen? Kommt mir komisch vor.


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PrenzelDante
Beigetreten: 23.05.2008

Ich such mal den wortlaut raus: einen Moment!

Zu meinem Erben setze ich ein: Meinen Sohn XY geb. XYZ hinterlasse ich eine Doppelhaushälfte als alleiniger Erbe,...... Sollte er einmal keine eigenen Kinder haben fällt es nach seinem Tod seinem Patenkind (Ich) XY zu. Das Haus darf nicht verkauft werden.

ich war ja beim Amtsgericht und dort wurde der Erbschein gemäß diesem Testament geändert. Also ja, sowas geht :)

Es war ihm auch nie möglich Kredit auf das Haus aufzunehmen, weil mir als Nacherben keine Nachteile entstehen dürfen.


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Powerqueen
Beigetreten: 09.10.2011

Dein Onkel war nicht befreiter Vorerbe und du bist Nacherbe. Du erbst nicht von deiner Oma, sondern von deinem Onkel das Sondervermögen. Dies bedeutet, dass der Nachlass deines Onkesl unterteilt wird in zwei Bereiche: zum Einen der Bereich, den er von deiner Oma erhalten (sog. Sondervermögen) und zum Anderen sein Eigenvermögen. Es findet eine Trennung der Vermögensmassen statt.
Da der Nacherbenfall eingetreten ist, erhälst du das Sondervermögen zu deinem Eigentum, dh das bebaute Grundstück geht in dein Eigentum über. Allerdings trägst auch die rückständigen Lasten (also bestehende Forderungen), die aus dem Sondervermögen resultieren, also hier die Forderungen der Kommune, es sei denn, die Forderungen sind verjährt.


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DerIkeaElch
Beigetreten: 16.05.2010

Original von limpinbarney
Geht das überhaupt? Also die Erbfolge seines Vermögens auf Generationen festzulegen? Kommt mir komisch vor.

Ja, das geht....habe so etwas in meiner Verwandtschaft und die haben das ausjudiziert :f_ugly:


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