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Gewährleistung / Garantie

7 Beiträge
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rewtbox
Beigetreten: 06.12.2006
Elite Grinder

Sers,

kenn mich nicht aus..

Folgendes:
Habe am 4.10.11 einen Lenovo laptop gekauft. Der ist seit ca. einem 3/4 Jahr defekt, ich vermute die hdd ist kaputt (konnte nicht mal ein live os zum laufen bringen).

Naja, hatte gestern erst den Elan bei cyperport.de anzurufen um zu fragen wie ich das Ding einschicken soll. Die meinten ich habe bei Lenovo nur ein Jahr Garantie und die ist seit dem 4.10.12 abgelaufen. Meinte auch sie kann da nichts machen, der Hersteller überlässt den Händlern keinen Spielraum für Kulanz, ich soll es lieber direkt bei Lenovo versuchen. Lenovo meint blabla Garantie ist abgelaufen, aber cyberport.de muss mir nach Ablauf der einjährigen Garantie ein weiteres Jahr Gewährleistung bieten, wollen es mir aber nicht freiwillig erzählen weil es die Geld kostet.

Was ist richtig? Wie geh ich vor damit mir das jemand zahlt?

Danke


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6 Antworten
Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006
Oldschool Grinder

Das einfachste wäre wohl in den cyberport.de AGBs nachlesen ob das mit den 1 Jahr stimmt
EDIT hab das mal für dich übernommen: http://www.cyberport.de/garantie
Das Extrajahr hast Du nur, wenn Du die Garantieerweiterung mitgebucht hast.

Falls ja: nochmal Anrufen und Rücksendeschein anfordern.
Wenn nein: :(


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rewtbox Themenstarter
rewtbox
Beigetreten: 06.12.2006
Elite Grinder

In den AGBs steht aber das ich 2 Jahre Gewährleistung habe. Was deckt die alles ab usw?


Antwort
Zitat
JamesDolphin
Beigetreten: 30.01.2007
Elite Grinder

Gewährleistung ist gar nichts wert, weil nach 6 Monaten ab Kauf die Beweislastumkehr zieht und du nachweisen musst, dass der Fehler im Produkt schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand und er deswegen jetzt kaputt ist. Quasi unmöglich.

Verbuch's als Lehrgeld, dass man seinen Kram nicht ein 3/4 Jahr aufschiebt.


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Maxxv74
Beigetreten: 16.11.2009
PokerStrategist

Also, wenn die Garantie abgelaufen ist hast Du wohl schlechte Karten.

Nach 6 Monaten gilt für die Gewährleistung eine Beweislastumkehr, d.h. dass Du nachweisen musst, dass die Sache schon bei Kauf defekt war. Da Dir dies wohl kaum gelingen wird, kannst Du keine Gewährleistung geltend machen solange der Verkäufer behauptet, das Gerät sei zum Zeitpunkt des Kaufes in Ordnung gewesen.

Also demnächst, sofort Hintern hochkriegen und zum Händler. Dann muss der nachweisen, dass der Artikel ohne Mängel verkauft wurde, was ihm in der Regel nicht gelingt und weshalb er Reparatur bzw. Umtausch anbietet.

Für alles weitere musst Du wohl eine Rechtsberatung einholen.


Antwort
Zitat
Maxxv74
Beigetreten: 16.11.2009
PokerStrategist

Original von rewtbox
In den AGBs steht aber das ich 2 Jahre Gewährleistung habe. Was deckt die alles ab usw?

Gewährleistung gilt zwei Jahre und kann bei Verkauf von Handelstreibenden mit Privatleuten nicht eingeschränkt werden. Das regelt $ 438 Abs. 1 Nr. 2 "Verjährung der Mängelansprüche". http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html

Und Gewährleistung hast Du nur darauf, dass eine gekaufte Sache bei Gefahrenübergang (also normalerweise beim Kauf an der Kasse) in Ordnung ist und keine versteckten Mängel hat.
Reparatur oder Umtasch bekommst Du nur deshalb so großzügig vom Händler, weil der nicht nachweisen kann, dass die Sache beim Verkauf keine versteckten Mängel hatte.

EDIT:
Vielleicht kennt ja einer der findigen Juristen trotzdem ein Schlupfloch, mit dem Du den Händler zur Reparatur überreden kannst. Also frag mal nach.


Antwort
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rewtbox Themenstarter
rewtbox
Beigetreten: 06.12.2006
Elite Grinder

Danke für die Antworten.
Werde es einfach zur kostenpflichtigen Reparatur schicken, keine Lust auf unnötigen Stress.


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