Zum Forum springen
GEZ Haushaltsabgabe...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

GEZ Haushaltsabgabe ab 2013

2,383 Beiträge
378 Benutzer
4163 Reactions
254.2 K Ansichten
ThePhantom Themenstarter
ThePhantom
Beigetreten: 13.03.2007
Oldschool Grinder
skatemaza
Beigetreten: 26.10.2006
Elite Grinder
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von skatemaza

Original von ThePhantom
https://secure.avaaz.org/de/petition/BUNDESVERFASSUNGSGERICHT_Abschaffung_der_GEZ_Keine_Zwangsfinanzierung_von_Medienkonzernen/?pv=1

[x] signed

es steht natürlich jedem frei, sich an solchen "Petitionen" zu beteiligen. Aber so eine schlechte "Petition" ist mehr als grenzwertig.

1. Der Autor weiss anscheinend nicht mal, dass die GEZ bereits abgeschafft wurde
2. Der Autor kennt nicht mal den Unterschied zwischen Firmen und Unternehmen
3. Die Behauptung, es würden Unternehmen finanziert ist interessant: die ARD ist eine Anstalt....
4. warum sollte die Erhebung einer Steuer nah dem GG verboten sein? (mal davon abgesehen, dass hier eine Gebühr und keine Steuer vorliegt)
5. Die Verstöße gegen den unlauteren Wettbewerb und Freiheitsrechte werden nicht mal ansatzweise konkretisiert.

Die restlichen Punkte erspare ich mir.

Falls man eine Petition macht, sollte man diese entweder rechtlich fundiert begründen oder man hebt auf einen moralischen Standpunkt ab und versucht die "andere Sichtweise" deutlich zu machen. Dies ist hier nicht mal ansatzweise geschehen.


Antwort
Zitat
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011
Poker Player

Original von Siedepunkt

Original von skatemaza

Original von ThePhantom
https://secure.avaaz.org/de/petition/BUNDESVERFASSUNGSGERICHT_Abschaffung_der_GEZ_Keine_Zwangsfinanzierung_von_Medienkonzernen/?pv=1

[x] signed

es steht natürlich jedem frei, sich an solchen "Petitionen" zu beteiligen. Aber so eine schlechte "Petition" ist mehr als grenzwertig.

1. Der Autor weiss anscheinend nicht mal, dass die GEZ bereits abgeschafft wurde
2. Der Autor kennt nicht mal den Unterschied zwischen Firmen und Unternehmen
3. Die Behauptung, es würden Unternehmen finanziert ist interessant: die ARD ist eine Anstalt....
4. warum sollte die Erhebung einer Steuer nah dem GG verboten sein? (mal davon abgesehen, dass hier eine Gebühr und keine Steuer vorliegt)
5. Die Verstöße gegen den unlauteren Wettbewerb und Freiheitsrechte werden nicht mal ansatzweise konkretisiert.

Die restlichen Punkte erspare ich mir.

Falls man eine Petition macht, sollte man diese entweder rechtlich fundiert begründen oder man hebt auf einen moralischen Standpunkt ab und versucht die "andere Sichtweise" deutlich zu machen. Dies ist hier nicht mal ansatzweise geschehen.

Was waren die tollen Argumente bei Gegnern von Stuttgart 21 und welche rechtliche Basis hatten die?

Am Ende hatten sie aber genau das erreicht was sie wollten: Einen Volksentscheid.

Wer bezahlt dich eigentlich für deine standhafte pro ÖR bzw. pro Zwangsabgabe Meinung?


Antwort
Zitat
AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Original von Siedepunkt

Original von skatemaza

Original von ThePhantom
https://secure.avaaz.org/de/petition/BUNDESVERFASSUNGSGERICHT_Abschaffung_der_GEZ_Keine_Zwangsfinanzierung_von_Medienkonzernen/?pv=1

[x] signed

es steht natürlich jedem frei, sich an solchen "Petitionen" zu beteiligen. Aber so eine schlechte "Petition" ist mehr als grenzwertig.

1. Der Autor weiss anscheinend nicht mal, dass die GEZ bereits abgeschafft wurde
2. Der Autor kennt nicht mal den Unterschied zwischen Firmen und Unternehmen
3. Die Behauptung, es würden Unternehmen finanziert ist interessant: die ARD ist eine Anstalt....
4. warum sollte die Erhebung einer Steuer nah dem GG verboten sein? (mal davon abgesehen, dass hier eine Gebühr und keine Steuer vorliegt)
5. Die Verstöße gegen den unlauteren Wettbewerb und Freiheitsrechte werden nicht mal ansatzweise konkretisiert.

Die restlichen Punkte erspare ich mir.

Falls man eine Petition macht, sollte man diese entweder rechtlich fundiert begründen oder man hebt auf einen moralischen Standpunkt ab und versucht die "andere Sichtweise" deutlich zu machen. Dies ist hier nicht mal ansatzweise geschehen.

Überlege dir mal, warum die GEZ sich umbenannt hat und warum sie von Gebühren redet obwohl bei einer Gebühr die tatsächliche Inanspruchnahme die Voraussetzung für die Erhebung ist. Und ich hoffe mal, dass du dich nicht wirklich darüber aufregst, dass jemand nicht weiß, dass ein Unternehmen und eine Firma das Gleiche ist.

Im Grunde weiß jeder worum es bei der Petition geht... GEZ abschaffen! Alles was danach noch geschrieben wird ist zu 99% egal.


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

falls du den Grund kennst, teile ihn hier mit (bitte keine Vermutungen, Rückschlüsse oä)
bei der neuen Regelung handelt es nicht um eine Gebühr (im juristischen Sinne), sondern um eine Vorzugslast, die anderen Kriterien unterliegt (jedenfalls nach der Rspr. des BVerfG)
es ist dilettantisch etwas zu fordern, was nicht mehr existiert, auch wenn der Empfänger der "Petition" dies weiss oder wissen müßte.


Antwort
Zitat
AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Lieber dilenttantisch sein Ziel erreichen als in korrekter GEZ-Schreibweiße scheitern.

Rundfunkbeitrag, Anstalt, Vorzugslast, irgendwelche Paragraphen... da würden nur noch die Mitarbeiter der GEZ durchsteigen, die aber wohl kaum die Petition unterschreiben würden. Wichtig ist das die breite Masse versteht worum es geht und das ist gegeben.


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

wenn man mit einer Petition etwas beurteilen will, sollte man wenigstens wissen, um was es sich handelt und welche Kriterien hierfür gelten


Antwort
Zitat
raek123
Beigetreten: 19.07.2006
Oldschool Grinder


Antwort
Zitat
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011
Poker Player

Original von Siedepunkt
wenn man mit einer Petition etwas beurteilen will, sollte man wenigstens wissen, um was es sich handelt und welche Kriterien hierfür gelten

Ich warte noch auf Antwort, auf meinen Einwand bzgl. Stuttgart 21...


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Der Zusammenhang zwischen S21 und der Abschaffung der GEZ erschließt sich mir nicht. Bei S21 kam es zu einer Volksabstimmung über die weitere Finanzierung eines Großbauprojektes durch das Land BW. Die Durchführung einer Volksabstimmung wurde durch den LT beschlossen war - soweit ich mich erinnere - Gegenstand des Wahlprogramms der Grünen in BW und wurde von dieser als Gesetzesvorlage eingebracht. Ein Zusammenhang zu einer Petition ist nicht zwingend gegeben.
Bei der hier vorliegenden Petition wird das BVerfG als Adressat genannt. Das BVerfG kann doch nicht den Staatsvertrag ohne zulässige Klage aushebeln (Klagen von Privatpersonen sind nicht zulässig). Richtiger Adressat wären die Landesregierungen oder Petitionsausschuss. Aber mit so einer lächerlichen Begründung würde dies im Papierkorb von einem Staatsminister verschwinden.


Antwort
Zitat
Funkmaster
Beigetreten: 30.04.2005
Oldschool Grinder

Siedepunkt hat vollkommen Recht. Solche dahingerotzen Petitionen, bei dennen noch nicht einmal der Adressat Sinn ergibt, nützen am Ende überhaupt nichts. Ich frage mich sowieso, welchen Sinn und Zweck diese ganzen Online-Petitionsseiten haben sollen. Es gibt bereits ein offizielles Online-Petitionsverfahren des Petitionsausschusses des Bundestages, wo solche Petitionen richtig aufgehoben sind und bei entsprechendem Erfolg auch zu einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses führen.

Als Initiator einer solchen Petition (ist ja nicht die erste sehr unprofessionell wirkende hier im Thread) sollte man sich schon etwas Mühe geben, wenn man ernst genommen werden will. Ich zumindest werde keine Petition unterzeichnnen, bei der nicht logisch argumentiert wird, auch wenn ich mit der allgemeinen Zielsetzung übereinstimme.


Antwort
Zitat
taschenbillard
Beigetreten: 08.10.2007
PokerStrategist

"dilettantisch sein ziel erreichen" ... das muss man sich mal auf der zunge zergehen lassen :tongue:
wenn ich stümperhaft arbeite, erreiche ich gar kein ziel.

wie siedepunkt schon sagt, mit so einer begründung verschwindet die petition im mülleimer, selbst wenn halb deutschland unterschrieben hat. ich würde DIESE PETITION sogar dann erst recht wegschmeißen ...

alles andere ist nunmal kindisch-naiver quatsch, sorry.

@siedepunkt:
du scheinst dich halbwegs auszukennen, ich hätte da eine frage zur möglichkeit, vor dem verwaltungsgericht zu klagen. ich hatte dazu u.a. in diesem thread schon diesen link gepostet:
http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen
dort wird ja gut beschrieben, wie man als privatmensch den klageweg beschreiten kann und ich war auch schon soweit, den beitragsbescheid abgewartet zu haben. den widerspruch habe ich aber schon nicht eingelegt. das geld, was man bis dahin auf den tisch legen muss, war nicht das problem, meines wissens nach kann ich mir sogar in meinem bundesland mittlerweile den widerspruch sparen und direkt die klage beim verwaltungsgericht einreichen. abgeschreckt und auch erfolgreich vom weiteren vorgehen hat mich letzendlich der nächste punkt ...

Wenn endlich der Widerspruchsbescheid kommt, innerhalb von 4 Wochen Klage mit Begründung beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Das zuständige Verwaltungsgericht ist auf dem Widerspruchsbescheid vermerkt.

und hier wird es meines erachtens dann doch nicht mehr so einfach, wie einem das vermittelt wird ... die begründung für die klage muss hier zu 100% hieb- und stichfest sein. den erfolg einer solchen klage kann meines erachtens nur ein jurist halbwegs vernünftig einschätzen, oder? wie soll hier otto-normal-bürger einen jurist finden, der einem dabei hilft? der hinweis auf verfassungswidrigkeit muss sicher vielen prüfungen standhalten und auch davon abweichende begründungen müssen sehr stark belegt werden. also doch nix für otto-normal-bürger, richtig? ohne vernünftige (und damit teure) juristische hilfe kommt hier ein privatmensch doch gar nicht an sein ziel. also doch alles gar nicht so einfach wie vermittelt ?(
ich hab das jetzt schon lange zu den akten gelegt, aber interessieren würde es mich dennoch. evtl. kennst du ja eine antwort?


Antwort
Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

dies hängt immer davon, was das Ziel deiner Klage ist. Willst du dich von der persönlichen Beitragspflicht befreien lassen oder geht es dir um das Gemeinwohl und willst ein Sieg für "alle" erreichen?

Bei dem Letztgenannten ist eine gute professionelle anwaltliche Hilfe notwendig. Gute Anwälte, die sich mit GG auskennen, sind solche anwälte, die beim BVerfG zugelassen sind (viele haben ihren sitz in Karlsruhe).

Wenn du dich von deiner Beitragspflicht befreien lassen willst: der Beitrag von dem Link vergißt einen Aspekt. Der Bescheid der GEZ (jetzt anders) ist sofort vollziehbar. Die Einlegung eines Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass du bis zur entscheidung, weiterhin mtl. zahlen musst. Ansonsten droht dir die Vollstreckung.
Es gibt im Netz bestimmt Mustertexte, die ausreichend für die Klage sind. Das Gericht wird ohnehin die Rechtmäßigkeit des Staatsvertrages prüfen.
Schwierig wird esimmer auf Rechtsausführungen der Gegenseite (oder des Gerichts) einzugehen, die man als Nichtjurist nicht versteht.


Antwort
Zitat
docjulian
Beigetreten: 15.12.2006
Oldschool Grinder

Leider etwas unübersichtlich geworden in diesem Thread, daher eine simple Frage:
Habe bisher die 2 Info-Schreiben (Oktober kam das erste) ignoriert und warte auf das dritte.
Bis ein Bescheid kommt, muss ich ja eigentlich nicht agieren und es ist auch nicht mit zusätzlichen Mahngebühren zu rechnen, falls man den Bescheid nicht verpasst, richtig?
Rückwirkend zahlen kann ich dann ja immer noch. Am Besten zusammen mit einem "Zahlung unter Vorbehalt" schreiben oder ist das sinnlos?
Danke.


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von docjulian
Leider etwas unübersichtlich geworden in diesem Thread, daher eine simple Frage:
Habe bisher die 2 Info-Schreiben (Oktober kam das erste) ignoriert und warte auf das dritte.
Bis ein Bescheid kommt, muss ich ja eigentlich nicht agieren und es ist auch nicht mit zusätzlichen Mahngebühren zu rechnen, falls man den Bescheid nicht verpasst, richtig?
Rückwirkend zahlen kann ich dann ja immer noch. Am Besten zusammen mit einem "Zahlung unter Vorbehalt" schreiben oder ist das sinnlos?
Danke.

§ 12 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,

2. der Anzeigenpflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder 3. den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht

leistet.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen.

(4) Daten über Ordnungswidrigkeiten sind von der Landesrundfunkanstalt unverzüglich nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens zu löschen.

Nach internen Richtlinien soll der Bußgeldbescheid den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten.

Vielleicht hast du ja Glück und es kommt kein Bußgeldbescheid.....


Antwort
Zitat
pappenheimer
Beigetreten: 05.02.2007
Oldschool Grinder

komisch. ich habe damals meine daten auf dem angebotenen weg übermittelt aber seitdem keine reaktion. vielleicht ist mein brief unterwegs verloren gegangen?

:coolface:


Antwort
Zitat
pappenheimer
Beigetreten: 05.02.2007
Oldschool Grinder

Es ist soweit. 4ter Brief eingetroffen. Erinnerungsschreiben. Wenn ich nicht bist zum Datum xy darüber Auskunft gebe, ob in meinem Haushalt bereits GEZ bezahlt wird, dann werde einfach angenommen dass ich zahlungspflichtig bin und ein entsprechender zahlungsbescheid würde verschickt.

Werde einfach mal die beitragsnummer meiner Freundin angeben. :coolface:
Ist zwar befreit aber evtl. geben se ja erstmal wieder ruhe. :megusta:


Antwort
Zitat
happyhumping
Beigetreten: 18.12.2007
Poker Player

Muss man sich jetzt selbst anmelden, wenn man zurück nach GER gezogen ist, oder kann ich einfach abwarten wenn ich mich in der Stadt zurückgemeldet hab und beten, dass ne Weile nix kommt? Kennt jemand die Rechtslage?


Antwort
Zitat
pappenheimer
Beigetreten: 05.02.2007
Oldschool Grinder

ja musst dich selbst anmelden.


Antwort
Zitat
Teilen: