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GEZ Haushaltsabgabe ab 2013

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Krach-Bumm-Ente
Beigetreten: 01.05.2006
BlackMember

heute wieder überwiesen, bekomm ich immer nen latenten hass X(


Antwort
Zitat
kchucky
Beigetreten: 09.03.2011
PokerStrategist

Die Typen im Video kommen hier aus der Gegend .... *fremdschäm*

:facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm:


Antwort
Zitat
hitya1337
Beigetreten: 17.03.2007
PokerStrategist

Original von Furo
Wenn ich nun Bafög bekomme, kommt das Geld rückwirkend zurück (wenn ich mich melde)? Weiß jemand ob man denen regelmäßig Bescheinigungen schicken muss oder kann man sich einfach nicht melden nachdem das einmal durch ist? :coolface:

wenn überhaupt, dann bist du selbstverständlich nur für den zeitraum befreit, der auch auf deinem bafög bescheid drauf steht. allerdings ist ein bafög bescheid keine garantie dafür befreit zu werden.


Antwort
Zitat
hitya1337
Beigetreten: 17.03.2007
PokerStrategist

okay, habe mich vertan. man wird als bafög empfänger zwar befreit, allerdings erst mit dem datum der anmeldung.
also wenn man richtig pech hat, muss man vom 01.01.2013 bis zum anmeldedatum nachzahlen. für den restlichen zeitraum (bezugszeit bafög) ist man dann aber befreit.


Antwort
Zitat
Prxxxe
Beigetreten: 22.01.2008
PokerStrategist

Jemand, der nicht ich ist, hat in seiner Wohnung eine zweite, fiktive Person wohnen, deren Name auch auf dem Türschild steht und die mit der GEZ kommuniziert. Diese fiktive Person teilt ihnen mit, das die Person, die nicht ich ist, dort nicht mehr wohnt. Seitdem erhält die fiktive Person Zahlungsaufforderungen von der GEZ, die sie jedoch ignoriert :coolface:


Antwort
Zitat
cHaiNSawMasSacRe
Beigetreten: 05.11.2011
Elite Grinder

das is ja schön für diese fiktive person, aber was nützt dir das? ?(


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Dass er das ganze bis zum vollstreckungsbescheid herauszögern kann (was er auch so könnte) und dann die ganzen mahnkosten zahlen muss. Oder er hat einiges zu erklären wenn der gerichtsvollzieher kommt.
Solide line auf jeden fall.


Antwort
Zitat
Hacke79
Beigetreten: 27.09.2010
PokerStrategist

Musterschreiben an die GEZ...

Max Mustermann
Musterstraße 112
10101 Musterhausen

ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

(a) Für Zwangsangemeldete
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer

Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.

Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wieder erwarten auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag gegen Sie.

(b) Für Gebührenzahler
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon aus ging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.

(c) gemeinsamer Teil
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Max Mustermann

Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

Tragt dort eure Daten ein und raus damit...


Antwort
Zitat
Jakomo
Beigetreten: 04.03.2006
Elite Grinder

Noch Einer der durchs Internet schlauer geworden ist als sämtliche Juristen, die mit dieser Thematik ihr Geld verdienen. Respekt! :(


Antwort
Zitat
Hacke79
Beigetreten: 27.09.2010
PokerStrategist

Ein Hoch auf das Internet..........

Er ist Jurist und auch sonst von mäßigen Verstand....

schon mal gefragt, woher das kommt ? ;)


Antwort
Zitat
Funkmaster
Beigetreten: 30.04.2005
Oldschool Grinder

Original von pg89
Dass er das ganze bis zum vollstreckungsbescheid herauszögern kann (was er auch so könnte) und dann die ganzen mahnkosten zahlen muss. Oder er hat einiges zu erklären wenn der gerichtsvollzieher kommt.
Solide line auf jeden fall.

"Ihm" schlottern bestimmt schon die Knie vor dem Vollstreckungsbescheid gegen die fiktive Person.


Antwort
Zitat
peterparker1985
Beigetreten: 10.03.2007
PokerStrategist

das ist alles müll ich zöger es auch weit hinaus aber sobald mal ein gelber Brief kommt zahle ich dann alles.

Kein bock auf Kontopfändung und gerichtsvollzieher


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von pg89
Dass er das ganze bis zum vollstreckungsbescheid herauszögern kann (was er auch so könnte) und dann die ganzen mahnkosten zahlen muss. Oder er hat einiges zu erklären wenn der gerichtsvollzieher kommt.
Solide line auf jeden fall.

es sollte dir bekannt sein, dass die Rundfunkanstalten keinen Vollstreckungsbescheid für die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen benötigen.


Antwort
Zitat
Jakomo
Beigetreten: 04.03.2006
Elite Grinder

Original von Hacke79

Er ist Jurist und auch sonst von mäßigen Verstand....

Wir halten dann also mal fest: Du hast weder Jura noch Germanistik studiert. Glückwunsch.
Sag doch einfach Bescheid, wenn du mit deinem Schreiben Erfolg hattest. Vielleicht bekommst du ja auch ne Antwort, wenn derjenige, der auf deinen Wisch nen Eingangsstempel gedrückt hat, sich nicht totgelacht hat.


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von peterparker1985
das ist alles müll ich zöger es auch weit hinaus aber sobald mal ein gelber Brief kommt zahle ich dann alles.

Kein bock auf Kontopfändung und gerichtsvollzieher

der Gebührenbescheid kommt nicht mit gelbem Brief


Antwort
Zitat
Hacke79
Beigetreten: 27.09.2010
PokerStrategist

Original von Jakomo

Original von Hacke79

Er ist Jurist und auch sonst von mäßigen Verstand....

Wir halten dann also mal fest: Du hast weder Jura noch Germanistik studiert. Glückwunsch.
Sag doch einfach Bescheid, wenn du mit deinem Schreiben Erfolg hattest. Vielleicht bekommst du ja auch ne Antwort, wenn derjenige, der auf deinen Wisch nen Eingangsstempel gedrückt hat, sich nicht totgelacht hat.

leider bist du mit einem mäßigen verstand gesegtent...........

lach nur, so lange es noch lustig ist ;)

die brotgelehrtern ey ... hammer hart die typen ;=)


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Original von Funkmaster

Original von pg89
Dass er das ganze bis zum vollstreckungsbescheid herauszögern kann (was er auch so könnte) und dann die ganzen mahnkosten zahlen muss. Oder er hat einiges zu erklären wenn der gerichtsvollzieher kommt.
Solide line auf jeden fall.

"Ihm" schlottern bestimmt schon die Knie vor dem Vollstreckungsbescheid gegen die fiktive Person.

Naja, wenn der bescheid gegen diese fiktive person geht, wird dem gerichtsvollzieher obv auffallen, dass diese fiktive person dort nicht wohnt, wohl aber der, der angeblich ausgezogen ist. Ich denke 1 und 1 zusammenzählen kann er dann auch noch und man wird da sicherlich mal nähere Nachforschungen anstellen.

Original von pg89
Dass er das ganze bis zum vollstreckungsbescheid herauszögern kann (was er auch so könnte) und dann die ganzen mahnkosten zahlen muss. Oder er hat einiges zu erklären wenn der gerichtsvollzieher kommt.
Solide line auf jeden fall.

es sollte dir bekannt sein, dass die Rundfunkanstalten keinen Vollstreckungsbescheid für die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen benötigen.

Wieso sollte mir das bekannt sein? Aber hast recht, irgendwo hier wurde das glaube ich schon mal erwähnt. Wie auch immer, ich denke, früher oder später wird das ganze auffliegen.

edit: dass die gebühren auch ohne vertrag rechtmäßig sind sollte klar sein...und den sachbearbeiter, der den brief öffnet, wird es ziemlich egal sein ob da irgendwelche strafrechtlichen konsequenzen drohen..


Antwort
Zitat
Funkmaster
Beigetreten: 30.04.2005
Oldschool Grinder

Original von pg89

Original von Funkmaster

Original von pg89
Dass er das ganze bis zum vollstreckungsbescheid herauszögern kann (was er auch so könnte) und dann die ganzen mahnkosten zahlen muss. Oder er hat einiges zu erklären wenn der gerichtsvollzieher kommt.
Solide line auf jeden fall.

"Ihm" schlottern bestimmt schon die Knie vor dem Vollstreckungsbescheid gegen die fiktive Person.

Naja, wenn der bescheid gegen diese fiktive person geht, wird dem gerichtsvollzieher obv auffallen, dass diese fiktive person dort nicht wohnt, wohl aber der, der angeblich ausgezogen ist. Ich denke 1 und 1 zusammenzählen kann er dann auch noch und man wird da sicherlich mal nähere Nachforschungen anstellen.

Der Gerichtsvollzieher ist ja kein GEZ-Mitarbeiter, kann mir schon vorstellen, dass der dann einfach meldet, dass diese "fiktive" Person unter der Adresse nicht zu ermitteln ist.


Antwort
Zitat
acidrlz
Beigetreten: 13.07.2006
PokerStrategist

Original von Hacke79
Musterschreiben an die GEZ...

Max Mustermann
Musterstraße 112
10101 Musterhausen

ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

(a) Für Zwangsangemeldete
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer

Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.

Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wieder erwarten auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag gegen Sie.

(b) Für Gebührenzahler
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon aus ging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.

(c) gemeinsamer Teil
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Max Mustermann

Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

Tragt dort eure Daten ein und raus damit...

hat das bei jemand geklappt das die gezhlten gelder zrück aufs konto sind? was schreiben die, wenn ich diesen brief so abgeschickt habe? :f_biggrin:


Antwort
Zitat
Jakomo
Beigetreten: 04.03.2006
Elite Grinder

Original von Hacke79

Original von Jakomo

Original von Hacke79

Er ist Jurist und auch sonst von mäßigen Verstand....

Wir halten dann also mal fest: Du hast weder Jura noch Germanistik studiert. Glückwunsch.
Sag doch einfach Bescheid, wenn du mit deinem Schreiben Erfolg hattest. Vielleicht bekommst du ja auch ne Antwort, wenn derjenige, der auf deinen Wisch nen Eingangsstempel gedrückt hat, sich nicht totgelacht hat.

leider bist du mit einem mäßigen verstand gesegtent...........

lach nur, so lange es noch lustig ist ;)

die brotgelehrtern ey ... hammer hart die typen ;=)

Wie gesagt....berichte uns einfach von deinem Erfolg.
Wäre dir das Thema wichtig und würdest du wirklich was gegen den Status quo machen wollen, dann hättest du dem Thema vermutlich mehr als 3 min deiner Lebenszeit geopfert. Aber einfach einen Wisch, den du irgendwo im Internet gefunden hast und den du vermutlich nicht mal verstehst, hier in diesen thread zu kopieren, ist peinlich. Mal ganz davon abgesehen, dass du dir danach auch noch besonders schlau vorkommst.


Antwort
Zitat
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