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Haftpflicht.wie lange zeit für Schadensmeldung

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Hotsauce112
Beigetreten: 22.11.2007
PokerStrategist

Hi.
Also eine Freundin hat ausversehen etwas auf mein Tablet geworfen und das Display ist gesprungen.
Dies ist jetzt knapp 4 Moante her, jetzt hat sich aber herausgestellt das sie doch noch über die Haftpflicht ihrer Eltern versichert ist und nun würde ich das gerne darüber reparieren lassen.
Nun meine Frage:
Verfällt der Anspruch nach einer gewissen Zeit oder kann ich das problemlos über die Haftpflicht reparieren lassen?


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3 Antworten
AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

"Umgehend" oder "Unverzüglich" steht meistens im Vertrag und ich habe mal etwas von max. 1 Woche gelesen...

Wichtig natürlich auch das man das Gerät noch begutachten kann.


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Hotsauce112 Themenstarter
Hotsauce112
Beigetreten: 22.11.2007
PokerStrategist

Ja das Gerät besitze ich noch.
Kann man irgendwie erkennen wie lange der Schaden schon in etwa besteht?


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AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Das wäre dann Versicherungsbetrug...

Ich denke schon und zumindestens auslesen wann das Ding das letzte mal länger an war. Ob das gemacht wird ist wieder eine andere Sache. Im Grunde muss die Person dir den Schaden ersetzen und wenn sie es nicht ihrer Versicherung meldet, dann ist das ihr Problem und nicht deins.


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