Kurze rechtliche Frage: In meiner alten Wohnung war der Rahmen vom Fenster kaputt und ich hatte das Fenster schlecht gestrichen. Hatte kurz vor Auszug den Hausmeister informiert, dass das ein Mangel ist und er soll sich das anschauen. Dann hat er sich das angeschaut und mir mündlich mitgeteilt, dass keine Kosten auf mich zukommen, da normale Gebrauchsspuren. Dann Übergabe und neuer Mieter und ich haben unterschrieben, dass keine gravierenden Mängel vorhanden sind. Gerade schreibt mir die Hausverwaltung, dass ich beim Streichen des Fensters anscheinend nicht ordnungsgemäße Farbe verwendet habe und deswegen der Schaden mit der Kaution verrechnet wird. Ich sehe das so, dass nach Übergabe und Übergabeprotokoll nur noch versteckte Mängel geltend gemacht werden können. Der Mangel wurde nicht im Übergabeprotokoll vermerkt und wir haben beide unterschrieben, dass keine gravierenden Mängel vorhanden sind. Da es aber kein versteckter Mangel ist (der Hausmeister wusste Bescheid und hat sich das angeschaut und sogar gesagt, dass es sich um normale Gebrauchsspuren handelt. Wenn, dann hätte er sich das nicht nur 30 Sekunden anschauen dürfen), darf die Hausverwaltung auch die Kaution nicht mit der Beseitigung des Schadens verrechnen. Finde das schon krass, weil ich kann ja gar nicht mehr nachprüfen, was das jetzt für ein Schaden war, zumal ich ganz normale Baumarktfarbe verwendet habe. Der kann doch sonst alles behaupten. Außerdem war ich wirklich sehr transparent und habe etwaige Schäden rechtzeitig gemeldet.
Wie seht ihr das? Soll ich das im Zweifelsfall direkt an meinen Anwalt oder an meine Haftpflichtversicherung weiterleiten?
Kannst ja der Hausverwaltung höflich sagen, dass du das anders siehst und dass es so nicht geht, weil ihr das im übergabeprotokoll und mit dem Hausmeister als neutrale Person als gebrwuchsspuren abgeschlossen habt.
Wenn dann was kommt, läuft der Rest über den Anwalt imo.
Um wieviel Euro geht es denn? Wieso hast du überhaupt das Fenster gestrichen? Das fällt imho nicht unter „kleinere Reparaturen“… Vermiete selbst ne Wohnung daher interessiert mich das.
Danke schon einmal für die schnellen Antworten. Ich habe das auch so der Hausverwaltung geschrieben, aber ich bezweifle aufgrund von Vorerfahrungen, dass sie einlenkt. Anwalt ist kein Problem für mich, könnte das theoretisch auch selbst bis zur Gerichtsverhandlung mittels Mahnverfahren durchziehen.
@ Topspit: Die Farbe vom Fensterrahmen war abgeblättert, da in der Wohung nie was gemacht wurde. Da wollte ich einfach mal selber schnell drüberstreichen, zumal die Hausverwaltung und der Hausmeister absolut unfähig und unzuverlässig sind. Die Kaution war 800€, der Abzug wird schon ein paar 100€ sein, genaueres konnte mir die Hausverwaltung nicht mitteilen.
Mir geht es nicht so um das Geld, aber vor allem um das Prinzip. Die Hausverwaltung hat richtig krass abfuckte Sachen bei den Mietern abgezogen. Dieser Brief z.B.: 
inhaltlich passt der brief...private gegenstände müssen von gemeinschaftsflächen entfernt werden...nur bisschen unseriös formuliert...
das mit dem fenster war eig gar nicht dein aufgabenbereich...weder zur mietzeit noch zum auszug...nur die wände hättest du weiß nachstreichen müssen wenn diese verwohnt gewesen wären...selbst gebrauchsspuren an böden sind wenn diese nicht übermäßig im verhältnis zur wohnzeit sind sache der vermieters...
Original von ON3T1ME
inhaltlich passt der brief...private gegenstände müssen von gemeinschaftsflächen entfernt werden...nur bisschen unseriös formuliert...das mit dem fenster war eig gar nicht dein aufgabenbereich...weder zur mietzeit noch zum auszug...nur die wände hättest du weiß nachstreichen müssen wenn diese verwohnt gewesen wären...selbst gebrauchsspuren an böden sind wenn diese nicht übermäßig im verhältnis zur wohnzeit sind sache der vermieters...
Bisschen sehr sehr unseriös formuliert.
Bisschen unverschämt bis behindert... werde mich auch mit der Hausverwaltung streiten im Dezember, bin mal gespannt, was dabei rumkommt.
Wie sieht es mit dem Lackieren von Türzargen und Holztüren aus? Nicht, dass ich das nicht machen würde, wenn ich muss. Nur die zwölfte Schicht Lack macht die ja auch nicht unbedingt schöner.
On Topic: Darauf hinweisen, dass das im Protokoll nicht bemängelt wurde. Würde gar nichts von versteckt schreiben. Wenn sie sich quer stellen direkt zum Anwalt.
Habe leider auch die Erfahrung gemacht, dass Hausverwaltungen da gerne mal "was versuchen".
Ja, es hat sich alles bisschen aufsummiert. Insgesamt macht die Hausverwaltung keinen guten Eindruck. Von Rollstuhlfahrer zur Wohnungsbesichtigung zu schicken, obwohl die Wohnung eine Treppe hat, kurzfristigen Ansätzen von Besichtigungsterminen, Nachrichten per WhatsApp! um 7:30, dass ich das Tor des Hofes öffnen soll, damit Handwerker rein können bis hin zu einigen grenzwertigen und diesem wirklich unmöglich formuliertem Schreiben, war wirklich in Summe einiges dabei. Vor allem war ich ja gar nicht betroffen. Ohne dieses Schreiben hätte ich gar nicht mitgekommen, dass es ein Problem? mit der Nutzung der Reasenfläche gibt. Insgesamt verhält sich die Hausverwaltung unprofessionell und inkompetent, obwohl ich wirklich mein Bestes gegeben habe, um mich anständig als Mieter zu verhalten. Ich habe alle Besichtigungstermine wahrgenommen und stand auch kurzfristig zur Verfügung. Bei so einem unprofessionellen und inkompetenten Verhalten, ist aber für mich irgendwann eine Grenze überschritten und da habe ich kein Problem das bis zum Gerichtsverfahren selbst wegen ein paar 100€ durchzuziehen. Bei dem niedrigen Streitwert werden die Gerichtskosten für mich auch nicht so hoch sein.
Da wollte ich einfach mal selber schnell drüberstreichen, zumal die Hausverwaltung und der Hausmeister absolut unfähig und unzuverlässig sind.
Der andere Brief ist doch für den Sachverhalt komplett unnötig. Ja dein Verwalter ist offensichtlich ein Hurensohn.
Anyway hast du es denn wenigstens probiert damals dass der Vermieter die Fenster streicht? Das muss imho von einem Experten gemacht werden. Gibt mind zwei Typen von Farben. Öl- sowie Lösungsmittelbasiert. Da kann man schon mal nicht irgendwas nehmen. Noch dazu kommt dass du scheinbar in einem anderen Farbton gestrichen hast? Also du hast es jedenfalls irgendwie nicht professionell gemacht.
Ganz objektiv sieht es für mich fast wie Sachbeschädigung aus?!
Edit:
Die Aussage von deinem Hausmeister ist völlig irrelevant. Er vertritt ja nicht den Vermieter. Das mag seine persönliche Einschätzung sein, wenn er der Vermieter wäre... Aber der kann sagen was er will. spielt gar keine Rolle. Noch dazu kommt, dass der sich vor Gericht an seine Aussage damals gar nicht mehr erinnern wird können.
Würde es an deiner Stelle es erst mal probieren mit Widerspruch:
https://www.mietrecht.org/kuendigung/maengel-trotz-uebergabeprotokoll/
Da in deinem Übergabeprotokoll keine Mängel festgestellt wurden, würde ich damit mal argumentieren. Das Gespräch mit dem Hausmeister hat obv. nicht stattgefunden. Selbst wenn... es ist im Übergabeprotokoll halt nicht aufgeführt...
Anhand dieses Aushangs kann man erkennen, was für Opfer die Verwaltung besetzen. Dieser süffisante Unterton in der Wortwahl macht mich kotzen.:f_confused:
Der Hausmeister wird wohl im Auftrag des Vermieters handeln. Wenn der Hausmeister also das Übergabeprotokoll für den Vermieter macht und unterschreibt, dann ist seine Aussage auch zu werten. Ist was anderes als wenn der Hausmeister sich das nur mal anschauen soll und dann sagt, dass es wohl nichts kosten wird.
Bei dem Fenster bin ich zwiegespalten. Du hättest es nicht streichen müssen, dann wäre wohl gar nichts passiert. Die Frage ist also einzig, ob du das Fenster durch dein Streichen "beschädigt" hast. Ob das insgesamt nach dem Übergabeprotokoll noch relevant ist, weiß ich aber nicht.
Original von AyCaramba44
Der Hausmeister wird wohl im Auftrag des Vermieters handeln. Wenn der Hausmeister also das Übergabeprotokoll für den Vermieter macht und unterschreibt, dann ist seine Aussage auch zu werten. Ist was anderes als wenn der Hausmeister sich das nur mal anschauen soll und dann sagt, dass es wohl nichts kosten wird.Bei dem Fenster bin ich zwiegespalten. Du hättest es nicht streichen müssen, dann wäre wohl gar nichts passiert. Die Frage ist also einzig, ob du das Fenster durch dein Streichen "beschädigt" hast. Ob das insgesamt nach dem Übergabeprotokoll noch relevant ist, weiß ich aber nicht.
Ja genau so ist es. Hab auch schon 2x in so Mietwohnungen gelebt, wo die Hausmeister von der Verwaltung bevollmächtigt werden für die ganzen Wohnungswechsel usw - hauptsache es läuft.
Bzgl Fenster:
Hier von Sachbeschädigung zu sprechen nur weil er das Fenster gestrichen hat, ist wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Obv hast du das Übergabeprotokoll und mit Sicherheit auch Fotos der Wohnung. Wenn es dir das wert ist, wirst du sehr wahrscheinlich vor Gericht zum Grossteil recht behalten, so weit ich das weiss und wie mir damals der Deutsche Mieterbund bestätigt hat, haben Gerichte hier oft mieterfreundlich geurteilt. Ich hatte damals bei einem Vermieter, der schon im Vorfeld Stress wegen Renovierung und Übergabe gemacht hat, extra neben Ehefrau auch eine Zeugin dabei. Lustigerweise hatte er auch einen dabei, wollte mich wohl überstimmen falls es hart auf hart kommt. Würde ich generell immer empfehlen. Wohne zwar nicht mehr zur Miete aber alles was mit Wohnung, Hausverkauf, -vermietung zu tun hat, immer einen (im besten Fall unabhängigen) Zeugen mitbringen.
Frage ist halt, willst du es aus Prinzip auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen? weil oft der Selbstkostenanteil der Rechtsschutz den Streitwert überschreiten könnte und den kriegst du meines Wissens nicht zurück.
Ich würde aufs Kulanzgründen ein Angebot in der Mitte machen, wo beide das Gesicht wahren. Dann kann die HuSo Verwaltung sich einen drauf runterholen, dass sie wieder einem Mieter Geld abgezockt haben und du kommst schadlos aus dem Mist raus.
Wenn man die Zeit hat und nicht auf jeden Euro angewiesen ist find ich es großartig den Idioten mal an den Karren zu pissen und es drauf ankommen zu lassen.
Ohne jetzt Ahnung von dem speziellen Themengebiet zu haben ist es doch oft so, dass es einfach mal probiert wird, weil die meisten eh nicht wissen was sie machen sollen und einfach Zahlen um kein Stress zu haben.
Ziehen sie in den Krieg
Dann Übergabe und neuer Mieter und ich haben unterschrieben, dass keine gravierenden Mängel vorhanden sind.
Also sind drei Unterschriften auf dem Übergabeprotokoll: Du, dein ehem. Vermieter und ein neuer Mieter?
Der Anstrich an dem Fenster sollte kein "versteckter" Mangel sein, da dieser ja sichtbar ist. Versteckte Mängel wären z.B. beim neuen Bad unsauber verlegte Rohre hinter dem Putz die plötzlich lecken.
Ferner sollte der neue Mieter mit seiner Unterschrift eher in der Tinte sitzen als du, da er die neue Wohnung so übernommen hat und nun für den "Schaden" bei seinem nächsten Auszug leider aufkommen müsste bzw. die Wohnung im neutralen Zustand wieder abgeben muss.
Die ganze Sache hätte mehr Sinn gemacht, wenn (noch) kein neuer Mieter im Spiel wäre - insofern macht der Vorstoss von der Hausverwaltung gegen dich m.E. keinen Sinn und ich würde die Sache in jedem Fall zurückweisen.
Der neue Mieter hat damit überhaupt nichts zu tun. Man gibt die Wohnung an den Vermieter zurück und der muss entscheiden, ob er sie so annimmt oder nicht.
Original von bambTTcha88
Wenn man die Zeit hat und nicht auf jeden Euro angewiesen ist find ich es großartig den Idioten mal an den Karren zu pissen und es drauf ankommen zu lassen.
Ohne jetzt Ahnung von dem speziellen Themengebiet zu haben ist es doch oft so, dass es einfach mal probiert wird, weil die meisten eh nicht wissen was sie machen sollen und einfach Zahlen um kein Stress zu haben.Ziehen sie in den Krieg
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seh ich genauso. bischen blindbattle muss halt mal sein!
Der neue Mieter hat damit überhaupt nichts zu tun. Man gibt die Wohnung an den Vermieter zurück und der muss entscheiden, ob er sie so annimmt oder nicht.
Ach was, dass der Vermieter die Wohnung zurück nimmt bezweifelt auch keiner. Wenn der Nachmieter aber mit seiner Unterschrift zusätzlich bestätigt, dass er die Wohnung in dem entsprechenden Zustand übernehmen möchte, wird die Haftung auf ihn übertragen. Etwaige Mängel sollten also vorher ausgeräumt bzw. geklärt sein. Scheinbar nicht geschehen. Denn theoretisch könnte der neue Mieter darauf bestanden haben, die Fenster genauso so haben zu wollen - warum sollte er sonst unterschreiben?
Wenn die Hausverwaltung ihrerseits aber hier nun einen Schaden geltend machen will, müssen sie das mit dem neuen Mieter klären - er tritt mit seiner Unterschrift in die Verantwortung ein bzw. müsste diese dann zurück bauen.
Original von bambTTcha88
Wenn man die Zeit hat und nicht auf jeden Euro angewiesen ist find ich es großartig den Idioten mal an den Karren zu pissen und es drauf ankommen zu lassen.
Ohne jetzt Ahnung von dem speziellen Themengebiet zu haben ist es doch oft so, dass es einfach mal probiert wird, weil die meisten eh nicht wissen was sie machen sollen und einfach Zahlen um kein Stress zu haben.Ziehen sie in den Krieg
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Ich habe zwar keine Zeit, aber bis zur Gerichtsverhandlung ist es durch das Mahnverfahren überschaubarer Aufwand. Für die Verhandlung müsste ich dann mal schauen, ob ich das auch ohne Anwalt hinbekomme. Die Hausverwaltung ist ja in der Nachweispflicht und Fakt ist, dass bei der Übergabe rein gar nichts zu Mängeln notiert wurde. Damit sind auch keine Mängel vorhanden, wenigstens keine offensichtlichen. Zusätzlich wurde die Hausverwaltung, der Hausmeister auf etwaige Probleme hingewiesen und man hatte bei der Übergabe genug Zeit Sachen zu notieren etc. Wenn das nicht erfolgt, dann ist das nicht mein Problem. Da können die auch nicht argumentieren, ich hätte Ihnen etwas arglistisch verschwiegen. Außerdem bezweifle ich sehr stark, dass der Hausmeister vor der Behebung etwaiger Schäden Fotos gemacht hat. Der kann doch gar nicht belegen, wie das Fenster vorher ausgesehen hat.
Was sagt unser Forenanwalt dazu? f4bianG wenn er sagt, dass wir die Vermieter in die Steinzeit zurückklagen, dann leg ich mal 200 in den Pot (brauchen wir das dann überhaupt?)