Original von Raabinator80
Original von idude
Original von Raabinator80
Ihr argumentiert Gerad so als wäre es besser abzuwarten bis was passiert bevor es prophylaktisch zu entfernen.
wtf? du vergleichst vorhaut mit blinddarm, mandeln und weisheitszähnen. diese werden meines wissens nach jedoch nie prophylaktisch entfernt, sondern nur bei vorliegen von problemen. weiss jetzt wirklich nicht wie das deine argumentation untermauern soll.
Nee da ging es darum dass man angeblich nichts entfernen lassen soll was Mutter Natur und gegeben hat.
Hab ein paar Sachen aufgezählt die genauso unnötig, ja sogar gesundheitsschädlich sind, wie eben auxh die Vorhaut.
ich zitiere:"Ihr argumentiert Gerad so als wäre es besser abzuwarten bis was passiert bevor es prophylaktisch zu entfernen" ... und da davor von blinddarm, mandeln, weisheitszähnen und vorhaut die rede war, hab ich gedacht, dass du es darauf beziehst und du enkst, dass dies alles prophylaktisch entfernt wird/werden sollte. hab ich wohl falsch aufgefasst.
aber wenn man nichtmal weitaus gefährlichere unnötige sachen wie den blinddarm (eigentlich ja den wurmfortsatz) prophylaktisch entfernt wieso sollte man dies denn bei der vorhaut tun, wo ein bisschen hygiene ausreicht um schlimmeres zu verhindern (ausser bei einer vorhautverengng o.ä.)
@zarvon Bar:
Könnte daran liegen dass eure aufstiegsfeiern nicht verfassungsrechtlich geschützt sind
kannst du mir mal kurz die stelle in der verfassung nennen, in denen kindergärten und sägewerke geschützt sind? komm da grad nicht drauf.
Art 6 und 12 GG
ok, danke. aber wieso hast Art 9 GG übersprungen?