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Jurafrage - Fernabs...
 
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[Geschlossen] Jurafrage - Fernabsatz

13 Beiträge
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479 Ansichten
Phoe
Beigetreten: 03.02.2006

Hey, ich habe was bestellt, es zurückgeschickt und der Händer hat mir auch den Wareneingang bestätigt. Alles fristgerecht etc, nun hab ich dem Händer eine 14tägige Frist gesetzt, mir mein Geld wieder zu schicken, obv hat er dies noch nicht gemacht und die Frist ist um. Ich hab natürlich mit Anwalt gedroht und ihm bis Montag Zeit gegeben mir das Geld zu schicken.
Wirklich Lust hab ich natürlich net mir nen Anwalt wegen den paar €uro zu nehmen, jedoch will ich mein Geld trotzdem zurück.
Die Frage ist nur, was soll ich machen, wenn er das Geld nicht bis Montag geschickt hat. Wie zeig ich den am besten an, welche Unterlagen brauch ich um das alles ordentlich über die Bühne zu bringen etc.
Schriftwechsel hat leider nur via E-Mail stattgefunden.

Bin dankbar über jeden Tip

Phoe


12 Antworten

soweit ich weiß hat er 1 Monat Zeit dir das Geld zurück zu geben nach deinem Widerruf


also üblicherweise hat man für zahlungen eine frist von 30 tagen, musste mal googlen ob das in deinem fall auch so ist

sollten diese 30 tage vorbei sein kannst du ihm einen mahnbescheid zukommen lassen, sollte er diesem nicht innehalb von einer gewissen frist (2 wochen?) widersprechen wird dieser bescheid zu einem gerichtlichen titel (ka ob man das so nennt) und du kannst ihn wenn er sich weigert zu zahlen von einem gerichtsvollzieher vollstrecken lassen. sollte er allerdings einspruch gegen deinen mahnbescheid einlegen (das kann er einfach so) bleibt dir nichts anderes übrig als ihn vor gericht zu ziehen oder das geld ab zu schreiben


Phoe Themenstarter
Phoe
Beigetreten: 03.02.2006

Danke für die schnelle Antwort, dann muss ich mich wohl noch bissle gedulden


Esel1987
Beigetreten: 30.07.2006

Original von elbarto132
also üblicherweise hat man für zahlungen eine frist von 30 tagen, musste mal googlen ob das in deinem fall auch so ist

Die Zahlung ist eine Pflicht aus dem Rückgewährschuldverhältnis, das nach einem erklärten Rücktritt entsteht (§ 346 I BGB). Danach kannst du vom Händler verlangen, die Zahlung zurück zuschicken. Leistungen können ohne Vereinbarung sofort verlangt werden (§ 271 BGB), die Zahlung ist also fällig.

Nach einer Mahnung nach Fälligkeit kommt der Schuldner ohne 30 Tage frist in Verzug.
Die 30 Tage Frist setzt den Schuldner automatisch i.d.R. nach Zugang einer Rechnung in Verzug, die Mahnung ist dann entbehrlich (§ 286 III BGB). Beim Fernabsatzvertrag läuft die Frist schon mit Zugang der Widerrufserklärung (§ 357 I S. 3 BGB)

Glaub ich zumindest, ohne Gewähr.


Meph1977
Beigetreten: 02.11.2007

und en Anwalt brauchst erstmal nicht. Wenn du nen Mahnbescheid erwirken willst kannst dir das formular in fast jedem halbwegs gut sortierten Schreibwaren Geschäft besorgen. Das füllst du aus und schickst es ans Mahngericht..

30 Tage würd ich ihm auf jedem Fall Teit lassen. Is ja auch nur en Mensch.


Original von Meph1977
und en Anwalt brauchst erstmal nicht. Wenn du nen Mahnbescheid erwirken willst kannst dir das formular in fast jedem halbwegs gut sortierten Schreibwaren Geschäft besorgen. Das füllst du aus und schickst es ans Mahngericht..

30 Tage würd ich ihm auf jedem Fall Teit lassen. Is ja auch nur en Mensch.

Ihr und euer Mahnbescheid... wenns nur um ein paar Euro geht, wie OP ja schon gesagt hat, könnt es durchaus sein, dass ihn der Mahnbescheid mehr kostet als seine eigentliche Forderung.


KiliHH
Beigetreten: 23.04.2007
Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006

wieso kostet ein Mahnbescheid, per se Geld?


fishkopp
Beigetreten: 16.02.2008

Original von KiliHH

Original von ButterflyEffect619

Original von Meph1977
und en Anwalt brauchst erstmal nicht. Wenn du nen Mahnbescheid erwirken willst kannst dir das formular in fast jedem halbwegs gut sortierten Schreibwaren Geschäft besorgen. Das füllst du aus und schickst es ans Mahngericht..

30 Tage würd ich ihm auf jedem Fall Teit lassen. Is ja auch nur en Mensch.

Ihr und euer Mahnbescheid... wenns nur um ein paar Euro geht, wie OP ja schon gesagt hat, könnt es durchaus sein, dass ihn der Mahnbescheid mehr kostet als seine eigentliche Forderung.

Stimmt und so wie das immer ist bleibt man ja auf seinen Kosten sitzen wenn man gewinnt ... oh wait

:heart:


Original von KiliHH

Original von ButterflyEffect619

Original von Meph1977
und en Anwalt brauchst erstmal nicht. Wenn du nen Mahnbescheid erwirken willst kannst dir das formular in fast jedem halbwegs gut sortierten Schreibwaren Geschäft besorgen. Das füllst du aus und schickst es ans Mahngericht..

30 Tage würd ich ihm auf jedem Fall Teit lassen. Is ja auch nur en Mensch.

Ihr und euer Mahnbescheid... wenns nur um ein paar Euro geht, wie OP ja schon gesagt hat, könnt es durchaus sein, dass ihn der Mahnbescheid mehr kostet als seine eigentliche Forderung.

Stimmt und so wie das immer ist bleibt man ja auf seinen Kosten sitzen wenn man gewinnt ... oh wait

Ja bis du zu dem Sieg ggf. vor Gericht kommst, musst du erstma einiges an Zeit und Nerven investieren. Wenn OP da lust darauf hat, kann er auch gleich den Anwalt alles erledigen lassen.


Phoe Themenstarter
Phoe
Beigetreten: 03.02.2006

Erstmal vielen Dank an euch alle
Der Laden hat direkt heute morgen auf meine Mail geantwortet und behautet die Überweisung sei gestern rausgegangen und sollte bis Montag auf meinem Konto sein. Kann natürlich die übliche Ausrede sein, aber ich hoff erstmal das Beste.

Ansonsten melde ich mich hier nochmal wegen dem Mahnbescheid ;)


Meph1977
Beigetreten: 02.11.2007

Original von ButterflyEffect619

Original von KiliHH

Original von ButterflyEffect619

Original von Meph1977
und en Anwalt brauchst erstmal nicht. Wenn du nen Mahnbescheid erwirken willst kannst dir das formular in fast jedem halbwegs gut sortierten Schreibwaren Geschäft besorgen. Das füllst du aus und schickst es ans Mahngericht..

30 Tage würd ich ihm auf jedem Fall Teit lassen. Is ja auch nur en Mensch.

Ihr und euer Mahnbescheid... wenns nur um ein paar Euro geht, wie OP ja schon gesagt hat, könnt es durchaus sein, dass ihn der Mahnbescheid mehr kostet als seine eigentliche Forderung.

Stimmt und so wie das immer ist bleibt man ja auf seinen Kosten sitzen wenn man gewinnt ... oh wait

Ja bis du zu dem Sieg ggf. vor Gericht kommst, musst du erstma einiges an Zeit und Nerven investieren. Wenn OP da lust darauf hat, kann er auch gleich den Anwalt alles erledigen lassen.

zu ner Verhandlung kommt es erst wenn der Händler Widerspruch einlegt und der Antragsteller ein Streitverfahren einleitet. Der Antrag auf einen Mahnbescheid wird nur auf formale Korrektheit geprüft mehr nicht ist daran nichts auszusetzen geht der Mahnbescheid raus egal ob die Forderung berechtigt ist oder nicht und nach Widerspruch kann man immer noch einen Anwalt einschalten.


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